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TikTok-Video

Keine Manieren? Passagierin „breitet“ sich im Flugzeug aus

Eine Reise-Bloggerin sah sich jüngst im Flugzeug mit der mangelnden Rücksicht einer Mitreisenden konfrontiert. Aber was kann man in so einem Fall eigentlich tun?

Im Flugzeug wollen die meisten Passagiere ihre Ruhe haben – etwas dösen, einen Film gucken oder Musik hören. Erschwert wird das allerdings, wenn es sich andere Mitreisende etwas zu sehr wie zu Hause fühlen. Dann guckt auch mal völlig unerwartet der Fuß des Hintermanns unter der Armlehne hervor oder Unterhosen werden mit der Klimaanlage getrocknet. Wie unbedacht sich manche Passagiere verhalten, erfuhr auch die Reise-Bloggerin Julie Christensen kürzlich am eigenen Leib, als sie von Athen nach Amsterdam flog.

Frau drapiert Haare über Sitzlehne im Flugzeug

„Ich wünschte, das wäre inszeniert“, schreibt die Bloggerin in einem Video, das sie auf der Social-Media-Plattform TikTok teilte. Eine Frau, die im Flugzeug vor ihr saß, hatte nämlich ihre gesamte Haarpracht über die Sitzlehne geworfen, wie der Clip zeigt. Die Mähne ist so lang, dass sie schon fast den Klapptisch erreicht und im Getränk von Christensen landet.

@julie.b.christensen The joy of traveling. #omgjustdont #pleasedont #lol #traveletiquette ♬ Funny Song - Cavendish Music

Was tun, bei störendem Verhalten anderer Passagiere?

Die meisten Nutzer auf TikTok sind sich einig, dass das Verhalten der Passagierin ein No-Go ist. „Manche Leute nehmen einfach keine Rücksicht“, schreibt eine Nutzerin empört. Ein anderer User meint: „In der Sekunde, in der Menschen einen Flughafen betreten, vergessen sie, wie man sich zu benehmen hat.“ Das sind aber nur zwei von über 8.000 Kommentaren (Stand: 12. Oktober), die unter dem Video gepostet wurden. In vielen anderen machen sich die Nutzer einen Spaß daraus, Überlegungen anzustellen, wie man das Verhalten der Passagierin abstrafen könnte. Am sinnvollsten erscheint aber der Vorschlag der Nutzerin „Teemegirl“: „Bitten die Flugbegleitung, dabei zu helfen, dass sie ihre Haare wegnimmt.“

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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Generell ist es sinnvoll, bei störendem Verhalten von anderen Passagieren, erst einmal das Gespräch zu suchen, wie auch Maria Danciu, ein führendes Besatzungsmitglied bei der Fluggesellschaft Condor, einst gegenüber Web.de sagte. Wenn es dann keine Lösung gäbe, könne man sich an die Crew wenden: „Wir sind immer bemüht, dass sich all unsere Gäste an Bord wohlfühlen. Deshalb sind wir für unsere Gäste da und helfen in einem solchen Fall weiter. Wenn es gar nicht geht, bemühen wir uns, beispielsweise einen anderen Platz für den Gast zu finden“.

Rubriklistenbild: © TikTok/@julie.b.christensen

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