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Veranstaltungen abgesagt

So stark drängt Coronavirus öffentliches Leben in Deutschland zurück

Händeschütteln ist dieser Tage verpönt.
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Händeschütteln ist dieser Tage verpönt.

Der Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus drängt zunehmend das öffentliche Leben in Deutschland zurück. Das müssen Sie jetzt wissen.

  • Mehrere Bundesländer untersagten am Dienstag wegen des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern.
  • Für viele kleinere Veranstaltungen gelten strenge Auflagen.
  • Allerdings gibt es gerade bei der Dauer der Verbote deutliche Unterschiede zwischen den Ländern.

Veranstaltungen abgesagt: Fußballspiele wegen Coronavirus Geisterspiele

Erstmals findet in der Fußballbundesliga sogenannte Geisterspiele statt, auch andere Sportarten und zahlreiche Kulturveranstaltungen sind betroffen. Der Präsident des Robert-Koch-Institut (RKI), Lothar Wieler, sieht die Epidemie erst am Anfang.

Mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg griffen die bevölkerungsreichsten Bundesländer die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern zu untersagen. Auch Thüringen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz nahmen den Vorschlag auf.

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Coronavirus: Erhebliche Unterschiede in der Dauer der Entscheidungen

Am Weitesten hinsichtlich der Entscheidung ging Nordrhein-Westfalen, das auf eine zeitliche Befristung des Verbots vollständig verzichtete. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, derzeit könne niemand sagen, wie lange die Epidemie anhalte. Deshalb sei eine unbefristete Entscheidung die richtige.

Laumann sagte, es gehe auch um "eine Solidaritätsfrage". Wenn junge Menschen zum Fußball in ein Bundesligastadion gehen und nach ihrer Rückkehr "zu Hause die Oma anstecken", werde das Coronavirus für die Oma deutlich schlimmere Folgen haben als für die Jungen. Deshalb gehe es hier um gegenseitige Rücksichtnahme.

In Nordrhein-Westfalen gibt es die meisten Fußballbundesligisten, diese dürfen nun vorerst nicht mehr vor Publikum spielen. Als erstes Spiel der Bundesligageschichte wird am Mittwochabend das Rheinderby Borussia Mönchengladbach gegen den 1.FC Köln als sogenanntes Geisterspiel stattfinden.

Das Verbot sei aber "keine Fußballanordnung", sagte Laumann - es gehe um alle Veranstaltungen dieser Größenordnung. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, wer sich nicht an die Vorgaben handle, begehe eine strafbare Ordnungswidrigkeit. In Köln wurde am Dienstag das internationale Literaturfestival lit.cologne abgesagt.

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Coronavirus in Bayern: Befristung bis zum Ende der Osterferien

Bayern befristete sein Verbot zunächst auf das Ende der bayerischen Osterferien, den 19. April. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, je nach Entwicklung könne dies aber jederzeit verlängert werden. Söder warnte Veranstalter dabei davor, bei den Teilnehmerzahlen zu schummeln. "Wir legen Wert darauf, dass es keine Tricksereien gibt", sagte er.

Bei Veranstaltungen von 500 bis tausend Teilnehmern sollten in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden eine Risikobewertung vornehmen. Betroffen von einem Verbot seien auch die in Bayern in der Fastenzeit beliebten Starkbierfeste. Die staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser in Bayern bleiben bis 19. April ebenfalls geschlossen.

In Schleswig-Holstein gilt das Veranstaltungsverbot zunächst bis zum 10. April, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte. Damit solle ein Beitrag geleistet werden, Infektionsketten möglichst zu unterbrechen. Die Landesregierung unternehme damit Verantwortung auch für die Einschränkungen, die auf die Bürger zukommen. In Bremen gelten die Verbote zunächst bis einschließlich 26. März.

Die Zahl von tausend Teilnehmern wurde politisch, nicht medizinisch festgelegt. Auch bei kleineren Veranstaltungen gibt es ein Ansteckungsrisiko.

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Das Robert-Koch-Institut (RKI) rief die Gemeinden und Krankenhäuser in Deutschland auf, ihre Krisenpläne zu aktivieren. "Es ist eine ernste Situation", sagte RKI-Präsident Lothar Wieler. "Ich fordere alle Bürgermeister und Landräte auf, ihre Krisenpläne zu aktivieren", sagte Wieler. Er fordere auch alle Ärzte dazu auf - die Krankenhäuser müssten sich darauf vorbereiten, ihre Strukturen anzupassen.

"Wir stehen am Anfang dieser Epidemie", sagte Wieler. "Wir werden sie nur bewältigen, wenn alle Verantwortungsträger mit dieser bevorstehenden Krise entsprechend umgehen." Das RKI erklärte mittlerweile ganz Italien zu einem Risikogebiet. Für Deutschland stuft es in der Risikobewertung die Gefahr als "mäßig" ein. Es gebe aber auch in Deutschland besonders gefährdete Gebiete, vor allem den nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg.

Nach den seit Montagnachmittag nicht weiter aktualisierten Zahlen des RKI gibt es in Deutschland 1139 bestätigte Erkrankungen, zwei Menschen in Nordrhein-Westfalen starben. Noch nicht berücksichtigt in den RKI-Zahlen sind die mittlerweile in Sachsen-Anhalt bestätigten fünf Erkrankungen, womit auch das letzte Bundesland Coronavirusfälle meldete.

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AFP

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
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Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
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Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
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Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
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Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
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Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
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Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
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Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
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Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
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Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
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Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
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Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
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Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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