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Drastische Maßnahme

Österreich mit drastischem Schritt - Coronavirus-Reisewarnung für ganz Italien

Coronavirus in Österreich.
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Coronavirus in Österreich: Wie sicher ist eine Reise?

Weltweit sorgt das Coronavirus derzeit für Aufregung. Auch in Deutschland ist dies deutlich spürbar. Was sind aber die Reisehinweise für Österreich?

  • Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 beschäftigt derzeit viele Länder weltweit.
  • Auch Österreich reagiert mehr und mehr auf die aktuellen Entwicklungen des Coronavirus*.
  • Alles, was Sie zum Coronavirus in Österreich wissen müssen, erfahren Sie hier.

Coronavirus in Österreich: Hotels geschlossen, Flüge gestrichen

Schon im vergangenen Monat wurde das "Grand Hotel Europa" im Zentrum von Innsbruck geschlossen, nachdem bei einer Mitarbeiterin und ihrem Partner nach einem Besuch in Italien das Coronavirus diagnostiziert wurde. Weitere zwölf Personen seien unter Quarantäne gestellt worden, die mit der Frau in Kontakt gekommen waren, wie das Portal The Sun berichtete. Österreichs Innenminister Karl Nehammer sagte, es gebe "keinen Grund zur Panik". Das Hotel sei geschlossen worden, damit sich das Virus nicht verbreiten könne, sollten infizierte Personen darin wohnen.

Bereits seit Montag sind zudem sämtliche Direktflüge von Österreich nach Mailand und Bologna ausgesetzt. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte zudem angekündigt, dass punktuell Gesundheitschecks an den österreichisch-italienischen Grenzübergängen vorgenommen werden. Die Vorsichtsmaßnahme sollte ab Dienstag umgesetzt werden.

Wer jedoch vorhat, in den nächsten Tagen nach Österreich zu reisen, muss wenig besorgt sein, wie es heißt. Besorgte Reisende sollten sich jedoch an ihre Reisegesellschaft wenden, um zu erfahren, ob sich Flüge oder Bahnfahrten ändern könnten oder Hotels vor Ort schließen.

Lesen Sie hier: US-Außenministerium warnt vor Coronavirus - "nicht mit Kreuzfahrtschiff reisen".

Kampf gegen Coronavirus: Österreich spricht Reisewarnung für ganz Italien aus

Österreich hat im Kampf gegen das neue Coronavirus nun eine Reisewarnung für das gesamte italienische Staatsgebiet ausgesprochen. Die Sicherheitsstufe wurde auf die höchste Stufe gesetzt. "Österreichischen Reisenden wird dringend nahegelegt, nach Österreich zurückzukehren. Vor Reisen wird gewarnt", hieß es am Dienstag auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

"Reisenden in den betroffenen Regionen wird empfohlen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten."

Auch interessant: Coronavirus: Reise-Buchungen sinken drastisch - warum Sie jetzt viel Geld sparen können.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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