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Erste Gerichtsurteile gefällt

„Das grenzt an Schikane“: So wenige Reisekosten haben Lufthansa und Ryanair bisher zurückerstattet

Flugzeuge der Fluggesellschaft Lufthansa stehen am Rand des Rollfeldes nebeneinander.
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Rund 1,4 Millionen Kunden des Lufthansa-Konzerns warten immer noch auf Ticketerstattungen für Flüge, die in der Corona-Krise storniert worden sind.

Viele Kunden warten bereits seit Monaten auf Rückerstattungen ihrer Reisekosten durch Airlines wie Lufthansa oder Ryanair. Nun ergehen erste Gerichtsurteile.

  • Seit April sind bei Flightright mehr als 60.000 Anfragen von Passagieren zu Ticketerstattungen für Corona-Flugausfälle eingegangen.
  • Mehr als die Hälfte der Anfragen entfällt dabei auf ausgefallene Flüge von Ryanair und der Lufthansa Group.
  • Dies entspricht Erstattungsansprüchen im zweistelligen Millionenbereich.

Gegen Lufthansa*, Ryanair und andere Airlines zog Flightright für zahlreiche Passagiere vor Gericht. Nun gab es die ersten Urteile wegen ausstehender Erstattungen für Corona-Flugausfälle.

Reise-Rückerstattungen lassen auf sich warten: Urteile gegen Lufthansa und Ryanair

Da viele Airlines nach Flightrights Zahlungsaufforderungen keine Ticketerstattungen zahlten, reichte das Portal im Frühjahr Klagen ein. Den Anfang machten Verfahren gegen Lufthansa und Ryanair. Zu den Verfahren gegen Lufthansa und Ryanair sind nun erste Urteile ergangen. Gegen Lufthansa gibt es mittlerweile mehr als 20 Urteile, z. B. vor dem AG Erding (Az. 15 C 2780/20). Bei den Urteilen handelt es sich um sogenannte Anerkenntnisurteile. Das heißt, dass sich die Airline in der Sache nicht verteidigt und die Forderungen anerkannt hat.

Ryanair verteidigte sich in einigen Verfahren und trug vor Gericht vor, dass ihre Absichtserklärung, irgendwann in der Zukunft zahlen zu wollen, ausreiche und daher keine Klage notwendig sei. Die Gerichte (so z. B. das AG Nürnberg Az. 19 C 3826/20) erteilten diesem Argument aber eine klare Absage, da Zahlungserleichterungen bzw. ein Zahlungsaufschub wegen der Corona-Pandemie nicht berechtigt seien und Ryanair die Erstattung somit klar innerhalb der Wochenfrist hätte leisten müssen.

„Dass die Fluggesellschaften es trotz absolut klarer Rechtslage überhaupt erst zu einem Prozess haben kommen lassen, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar und dient in diesen und in vielen weiteren Fällen wohl einzig und allein dazu, Erstattungszahlungen zu verschleppen. Kundenfreundlich ist diese Hinhaltetaktik auf keinen Fall”, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. In bislang mehr als 900 Fällen, in denen Flightright gegen unterschiedliche Fluggesellschaften Klagen eingereicht hatte, zahlten die Airlines entweder direkt unmittelbar nach der Klageerhebung, nach Anerkenntnisurteilen oder nach Gerichtsentscheiden.

Corona-Pandemie: Weiter kaum Erstattungen bei größten Fluggesellschaften

Vor allem Lufthansa und Ryanair lassen ihre Passagiere trotz eindeutiger Gerichtsentscheidungen und klarer Rechtslage weiterhin warten. Zwar kündigten beide Airlines in den vergangenen Monaten eine zügigere Erstattungsbearbeitung an. Viele Tausende Reisende warten aber weiterhin auf ihr Geld. Ein Blick in die Daten von Flightright zeigt: Lufthansa leistete bislang nur 9 Prozent der Rückerstattungen (Stand 20.08.2020). Auch bei Ryanair müssen Reisende noch immer sehr viel Geduld haben. Im Juli hieß es aus Irland, dass die Ticketerstattungen der letzten Monate bis Anfang August bearbeitet werden würden. Flightright verzeichnete bislang jedoch lediglich in drei Prozent der Fälle eine Rückzahlung (Stand 20.08.2020).

Lesen Sie weiter: Reise-Erstattungen: Diese Airline zahlt den Kunden ihr Geld am schnellsten zurück.

Dazu Oskar de Felice: „Man kann als Airline seine Kunden nicht monatelang hinhalten und mit leeren Versprechen abwimmeln. Der notwendige, aber überflüssige Schritt vor Gericht zeigt, dass sich Fluggesellschaften schlicht willkürlich verhalten. Das grenzt an Schikane, denn die Rechtslage ist eindeutig: Unseren Kunden muss ihre rechtmäßige Erstattung fristgemäß gezahlt werden.” Aktuell führt Flightright gegen Lufthansa rund 1.000 Klagen. Gegen Ryanair laufen rund 2.300 Ticketerstattungsklagen.

Reise-Rückerstattungen: Steigende Zahlungsbereitschaft bei einigen Airlines

Bei vielen anderen Fluggesellschaften stellt Flightright in puncto Erstattungszahlungen ein Umdenken fest: „Nachdem wir begonnen haben vor Gericht zu gehen und erste positive Urteile erzielt haben, konnten wir in den letzten Wochen beobachten, dass immer mehr Airlines ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Für viele Passagiere ist das eine sehr positive Entwicklung”, so de Felice weiter. Zu diesen Fluggesellschaften gehören EasyJet, TUIfly, Singapore Airlines, Condor und Eurowings. Einen aktuellen Überblick zum Zahlungsverhalten der Fluggesellschaften bietet der Flightright-Ticketerstattungs-Monitor. 

Lesen Sie auch: Wie wahrscheinlich ist eine Corona-Ansteckung im Flugzeug? Studienergebnis überrascht.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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