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Coronavirus

Reise-Erstattungen: Diese Airline zahlt Ihre Reisekosten am schnellsten zurück

Flugzeug von unten beim Start
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Viele Airlines haben momentan Probleme, Erstattungen rechtzeitig zu tätigen.

Viele Deutsche fürchten, ihr Geld nie wiederzusehen, wenn die gebuchte Reise aufgrund der Corona-Pandemie entfällt. Diese Airlines erstatten die Kosten am schnellsten.

  • Trotz Corona-Pandemie ist die Reiselust der Deutschen noch immer vorhanden.
  • Bedenken gibt es aber trotzdem viele: allen voran die Infektionsgefahr und die Angst, bei einer Stornierung auf den Reisekosten sitzen zu bleiben.
  • Eine Analyse zeigt, welche Airlines die Kosten besonders schnell erstatten – und welche nicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Reiseveranstalter und Airlines ihre Angebote entfallen lassen oder auf ein späteres Datum verschieben. Viele Urlauber stornieren aber auch selbst ihre Reisen, sobald das Infektionsrisiko am Urlaubsziel steigt. Insbesondere wenn die Destination plötzlich als Risikogebiet eingestuft wird, haben Reisende gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – oft aber mit enormen zeitlichen Verzögerungen.

Bei der Lufthansa wurden Kunden zum Beispiel Mitte Juli noch um weitere vier bis sechs Wochen vertröstet – für Buchungen, die bis Ende Juni eingegangen waren. Auch viele TUI-Urlauber*, die auf Kreuzfahrt-Reisen gehen wollten, beschwerten sich darüber, lange Zeit kein Geld gesehen zu haben. Dabei sieht der rechtliche Rahmen vor, dass Erstattungen innerhalb von sieben Tagen nach der Stornierung vollzogen sein sollen. Wer derzeit also plant, eine Reise zu buchen, möchte schon vorher genau wissen, wie zuverlässig die Reisekosten zurückgebucht werden.

Reise-Rückerstattungen in Corona-Krise: Diese Airlines zahlen am zuverlässigsten

Während viele Airlines in der Krise aufgrund verzögerter Rückerstattungen ihr Fett wegbekamen, zeichneten sich einige mit einer enorm schnellen Abwicklung der Stornierungen aus – allen voran Easyjet. Wie der Reisereporter unter Berufung auf eine Analyse des Online-Portals FairPlane schreibt, hat die Airline von April bis Juli stolze 96 Prozent aller Meldungen, die dem Portal bekannt waren, innerhalb von sieben Tagen beglichen.

Der zweite Platz Austrian Airlines ist da mit 56 Prozent erstatteter Buchungen schon recht abgeschlagen. Singapore Airlines, die auf Platz 3 liegen, schafften es bisher, 39 Prozent der Reisekosten an die Kunden zu erstatten.

Auch interessant: Urlaub 2020 trotz Corona: In diesen Ländern infizieren sich die meisten Deutschen.

Nur zwei Prozent erstattet: Bei diesen Airlines warten Kunden am längsten auf ihr Geld

Andere Airlines wurden im Vergleich von der Corona-Pandemie geradezu überrollt – und haben nun Schwierigkeiten, die Erstattungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zurückzubezahlen. Besonders Laudamotion versagt hier laut der FairPlane-Analyse kläglich: Nur zwei Prozent der Reisekosten konnten rechtzeitig beglichen werden. Damit bildet die Airline das Schlusslicht im Ranking. Nicht viel besser sieht es aber bei Eurowings mit 4 Prozent und Swiss mit 5 Prozent Erstattungen in der vorhergesehen Zeit. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Deutsche Flughäfen: Diese zehn Airlines sind am häufigsten verspätet.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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