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Außergewöhnliche Umstände

Katastrophe im Urlaub? Diese Rechte haben Verbraucher

Unvermeidbare Umweltereignisse und politische Unruhen können den Urlaub gefährden. Aber welche Rechte haben Reisende in solch einem Fall eigentlich?

Nicht erst seit den Bränden auf Rhodos fragen sich viele Reisende, welche Ansprüche sie im Falle einer Naturkatastrophe haben. Auch andere Umweltereignisse wie Überschwemmungen oder politische Unruhen können die Urlaubsvorfreude schnell zunichtemachen oder gar zu einer vorzeitigen Abreise führen. Welche Rechte Urlauber haben und an wen sie sich im Notfall wenden sollten, erfahren Sie hier.

Reiserechte bei Umweltkatastrophen: Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände

Nicht bei allen Ereignissen können Urlauber von einer kostenfreien Stornierung ausgehen. Die Grundvoraussetzung für eine Erstattung sind nach Angaben der Verbraucherzentrale vielmehr unvermeidbare außergewöhnliche Umstände. Erfüllt sind diese beispielsweise, wenn das Urlaubsziel – wie derzeit auf Rhodos – von einem Krisenereignis betroffen ist. Merkmale des Ereignisses sind dabei, dass sowohl Reiseveranstalter als auch Reisende keinen Einfluss darauf haben und auch dessen Folgen nicht kontrollieren können.

Wird der Flug aufgrund einer Umweltkatastrophe storniert, haben Passagiere das Recht auf eine Rückerstattung.

Am eindeutigsten ist die Lage, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigem Amtes besteht. Eine solche Warnung gibt demnach an, dass es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände handelt und somit das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt besteht. Neben Waldbränden zählen zudem folgende Naturkatastrophen zu den Umständen, welche als höhere Gewalt bezeichnet werden:

  • Vulkansausbrüche
  • Erdbeben
  • Seebeben und Tsunamis
  • Lawinenabgänge

Der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit im Reisegebiet, Kriege und flächendeckende Unruhen fallen ebenfalls unter höhere Gewalt. Aber auch bei einem Fluglotsen-Streik haben Flugreisende ein Anrecht auf Erstattung. Dabei spielt allerdings die persönliche Einschätzung der Reisenden keine Rolle. Vielmehr entscheidet die Lage vor Ort, welche Rechte Urlauber tatsächlich haben. Zu den unvermeidbaren Ereignissen zählen dagegen nicht territorial beschränkte Unruhen, vereinzelte Anschläge oder Drohungen.

Gebuchte Reise vor Antritt stornieren: Vom Vertrag zurücktreten

Wer seinen Urlaub bei einem Reiseveranstalter gebucht hat, kann laut der Verbraucherzentrale von seinem Vertrag zurücktreten, insofern das Urlaubsziel während der Reisezeit direkt von den außergewöhnlichen Umständen betroffen ist. Die gute Nachricht: Stimmt die Einschätzung der Reisenden, muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis der Pauschalreise innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge rückerstatten.

Individualreisende müssen zudem nur für Leistungen zahlen, die auch wirklich erbracht wurden. Konnte der Flug nicht angetreten und die Unterkunft im Hotel nicht genutzt werden, bekommen auch sie ihr Geld zurück. Keine Erstattung gibt es allerdings, wenn die Unterkunft ohne Gesundheitsgefahr zugänglich und bewohnbar ist.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Reise storniert: Geld zurück oder Erstattung?

Im Fall einer Stornierung durch den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft haben Urlauber in der Regel die Wahl: Entweder sie finden ein neues passendes Angebot oder sie lassen sich den Preis innerhalb einer Frist von 14 Tagen erstatten. Sind Urlauber allerdings bereits am Urlaubsziel angekommen, haben sie nicht nur ein Recht auf eine kostenlose Rückreise. Auch für die Umstände, wie etwa Mehrkosten für Unterbringungen, müssen Reiseveranstalter aufkommen. Für die übrigen nicht genutzten Nächte gibt es darüber hinaus das Geld zurück, wie der ADAC berichtet.

Individualreisende haben es bei einer bereits angetretenen Reise etwas schwerer. Sie müssen sich um einzelne Reiseleistungen wie Flug und Übernachtung selber kümmern. Eine kostenfreie Stornierung ist nur in wenigen Fällen möglich. Mögliche Erstattungen sind außerdem abhängig von den Gesetzen im jeweiligen Urlaubsland.

Rubriklistenbild: © Victor Matos/Imago

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