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Außergewöhnliche Umstände

Waldbrände auf Rhodos: Wann darf ich meinen Urlaub kostenlos umbuchen oder stornieren?

Die Waldbrände auf Rhodos sorgen bei vielen Urlaubern für Verunsicherung. Welche Rechte gelten bei Umbuchungen oder Stornierungen?

Seit einigen Tagen wüten zahlreiche Waldbrände auf der griechischen Ferieninsel Rhodos. In Folge des Flammenmeeres wurden zahlreiche Einheimische und Touristen aus den betroffenen Gebieten evakuiert – einige ergriffen auf eigene Faust die Flucht. Für die Urlauber vor Ort stellen sich nun viele Fragen: Kann ich mir die Kosten erstatten lassen? Habe ich Anspruch auf einen möglichst baldigen Rückflug? Und auch Reisende, deren Urlaub erst in den kommenden Tagen ansteht, müssen sich damit beschäftigen, ob sie diesen noch antreten wollen. Hier die wichtigsten Antworten.

Waldbrände auf Rhodos: Darf ich meinen Urlaub jetzt kostenlos stornieren oder umbuchen?

Die Lage auf Rhodos veranlasst viele Urlauber dazu, von ihrer geplanten Reise zurücktreten zu wollen. Generell ist eine Stornierung vor Reisebeginn jederzeit möglich, wie die Verbraucherzentrale informiert. Allerdings hat der Reiseveranstalter dann einen Anspruch auf Entschädigung. Ein kostenloser Rücktritt ist nur dann möglich, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ während der Reisezeit vorliegen. Dazu können Streiks von Fluglotsen, politische Unruhen, schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten oder Naturkatastrophen, wie eben Waldbrände, zählen. Dann muss der Reiseveranstalter die Kosten innerhalb von 14 Tagen erstatten. Ob eine Reise aber tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist, hängt nicht von der Einschätzung des Reisenden ab, sondern von der Lage vor Ort, wie die Verbraucherzentrale konkretisiert. Ein Hinweis, dass es sich um „außergewöhnliche Umstände“ handelt, kann aber eine formelle Warnung des Auswärtigen Amts sein.

Die Lage auf Rhodos ist teilweise chaotisch, viele Touristen wissen nicht, welche Rechte sie haben.

Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich, wenn die Reise erst in einigen Wochen oder gar Monaten stattfindet. Denn bis dahin könnte sich die Situation vor Ort wieder beruhigt haben, sodass keine „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände“ mehr vorliegen. Dasselbe gilt, wenn sich ihr Hotel nicht in unmittelbarer Nähe der Brände befindet: „Wenn ich eigentlich ein Hotel an einem ganz anderen Ende der Insel hätte und da ist alles ‚normal‘, dann habe ich da nicht per se ein Recht zu stornieren“, so Susanne Tappe aus der NDR Info Wirtschaftsredaktion. Hier müssen Reisende auf die Kulanz der Veranstalter hoffen.

Einige von ihnen haben bereits auf die Situation reagiert: TUI kündigte zum Beispiel an, bis Freitag (28. Juli) keine weiteren Touristen mehr nach Rhodos zu bringen. Geplante Flüge würden nur noch stattfinden, um Gäste wieder in die Heimat zurückzubringen. Urlauber haben stattdessen die Möglichkeit, kostenlos auf eine andere Destination umzubuchen oder die Reise zu stornieren. Buchungen für den südöstlichen Teil der Insel, der vor allem von den Bränden betroffen ist, sind bis einschließlich Sonntag storniert. Laut Verbraucherzentrale haben Urlauber einen Anspruch auf die Rückerstattung des Reisepreises, wenn der Veranstalter von dem Reisevertrag zurücktritt. Dann müssen die Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückgebucht werden.

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Urlauber auf Rhodos: Wann gibt es Erstattungen und wer kommt für Mehrkosten auf?

Pauschalreisende dürfen bei „außergewöhnlichen Umständen“ ihren Reisevertrag kündigen und das Geld für nicht genutzte Leistungen zurückverlangen, wie die Verbraucherzentrale informiert. Wenn im Reisepreis auch die An- und Abreise enthalten ist, muss der Reiseveranstalter demnach unverzüglich eine Rückbeförderung organisieren. Selbst wenn in diesem Fall die Kosten höher ausfallen als bei der geplanten Rückreise, muss der Reiseveranstalter dafür aufkommen.

Urlauber in betroffenen Gebieten, die trotz der Brände noch auf Rhodos bleiben möchten, können unter Umständen den Reisepreis mindern. Laut Verbraucherzentrale gilt dies, wenn die einzelnen Reiseleistungen „nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen“. Wer in einem anderen Hotel unterkommen möchte, sollte laut dem RTL-Reise-Experten Ralf Benkö aber immer zuerst den Veranstalter auffordern, etwas zu tun. „Erst wenn dies längere Zeit nicht passiert ist, könnte man zur Selbsthilfe greifen und die Kosten geltend machen.“

Wer selbstständig auf ein neues Hotel umbucht, muss das Geld erst einmal vorstrecken, wie Susanne Tappe erklärt. Über all das sollte jedoch dringend der Reiseveranstalter informiert werden: „Gerade versuchen die Reiseveranstalter alles, um die Leute so schnell wie möglich nach Hause zu bringen.“ Daher müssten Reisende Bescheid geben, wenn sie keinen der Sonderflüge in die Heimat annehmen wollen und sicherstellen, dass der alte Rückflug wie geplant stattfindet. Wer auf eigene Faust umbucht, muss womöglich härter um eine Rückerstattung kämpfen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Haben Individualreisende Anspruch auf Rückerstattung?

Individualreisende sind häufiger auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Eine Erstattung der Unterkunftskosten gibt es bei Anwendung des deutschen Rechts zum Beispiel nur, wenn die Reiseleistung nicht erbracht wird. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass sich die Unterkunft in einem gefährdeten Gebiet befindet und deshalb nicht zugänglich ist. Dann muss ein Reisender auch nichts bezahlen. Anders verhält es sich allerdings, wenn das Hotel außerhalb der betroffenen Regionen liegt – hier gibt es eine kostenfreie Stornierung nur, wenn der Anbieter ein Auge zudrückt. Zudem gilt es zu beachten, dass für Unterkünfte, die direkt bei einem ausländischen Eigentümer gebucht wurden, das Recht des jeweiligen Landes gilt, in dem sich diese befinden.

Und noch eine Sache müssen Urlauber laut Tappe wissen: Es bestünde nämlich kein Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz, zum Beispiel weil der gesamte Jahresurlaub ins Wasser gefallen ist. „Das wird nicht passieren, denn weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier kann etwas für die Brände.“

Wird hingegen ein Flug vonseiten der Airline storniert, haben Individualreisende zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich den Preis erstatten oder sie verlangen einen Ersatzflug zum nächstbesten oder einem späteren Zeitpunkt.

Rubriklistenbild: © Christoph Reichwein/dpa

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