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Klimaproteste
Lufthansa fordert Schadensersatz von „Letzter Generation“ – was steht Reisenden bei Flugausfällen zu?
Aufgrund von Flughafen-Blockaden, die zu Flugausfällen geführt haben, verlangt die Lufthansa Schadensersatz von der „Letzten Generation“. Es drohen Kosten in Millionenhöhe.
Mit ihren Protesten will die „Letzte Generation“ eigentlich auf die Auswirkungen des Klimawandels aufmerksam machen sowie die Regierung und Unternehmen dazu zwingen, Maßnahmen dagegen zu unternehmen. Nun droht den Klimaaktivisten allerdings eine Schadensersatzforderung durch die Lufthansa – die Airline möchte Ansprüche aufgrund von Flughafen-Blockaden geltend machen, die am 13. Juli dieses Jahres in Düsseldorf und Hamburg sowie am 24. November in Berlin stattgefunden haben. Die Airline selbst äußerte sich nicht zu der Schadenshöhe, der Luftfahrt-Experte Gerald Wissel geht laut der Rheinischen Post allerdings davon aus, dass es sich um Millionen von Euro handeln dürfte.
Lufthansa: Schadensersatzforderung in Millionenhöhe an „Letzte Generation“
An den drei betroffenen Tagen sollen allein bei der Lufthansa-Tochter Eurowings 55 Flüge ausgefallen sein, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Hinzu kommen Flüge der Konzerngesellschaften Austrian, Swiss und Lufthansa selbst. Auch die Airlines Condor und Tuifly prüfen demnach ihre Ansprüche. „Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden, da kommt einiges zusammen“, so Wissel.
Bei allen drei Aktionen wurden Mitglieder der „Letzten Generation“ von der Polizei festgenommen und Ermittlungen aufgenommen. Diese kommen nun für die Schadensersatzforderungen infrage. Da die Gruppierung teilweise Organisationsstrukturen aufweist, könnte aber auch die gesamte „Letzte Generation“ haften, wie das ZDF schreibt. Das müsste allerdings vor Gericht geklärt werden.
Was steht Passagieren zu, wenn Flüge aufgrund von Klimaprotesten ausfallen?
Anders als die Fluggesellschaften haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wenn Flüge aufgrund von Klimaprotesten gecancelt werden. „Bei möglichen Blockadeaktionen werden viele Reisende aus Deutschland zwar ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können, da jedoch Probleme im Flugablauf durch solche Aktionen nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt“, informierte der Fluggastrechtexperte Julián Navas von AirHelp.
Ganz ausgeliefert sind Passagiere der Situation allerdings nicht. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben sie einen Anspruch auf eine Alternativbeförderung, wie Navas erklärt.„Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.“
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Dauert die Verspätung mehr als fünf Stunden an, sei die Airline zudem verpflichtet, die Ticketkosten zu erstatten. Bei einer Verspätung von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die Airline den Passagieren Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Hinzu kommt, dass die Fluggesellschaft zwei Telefonate und die Versendung von zwei E-Mails ermöglichen muss. Sollte eine Übernachtung erforderlich werden, muss auch die Unterkunft und der Transport dorthin von der Airline bereitgestellt werden.