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Sonst kann es teuer werden

Änderungen zum 1. Juli 2018: Das müssen Sie über das Pauschalreiserecht wissen

Ab 1. Juli 2018 gibt es im Reiserecht einige wichtige Änderungen.
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Ab 1. Juli 2018 gibt es im Reiserecht einige wichtige Änderungen.

Immer mehr Menschen buchen ihre Reise online, gestalten sie individuell und spontan. Im Pauschalreiserecht tritt am 1. Juli 2018 eine neue Richtlinie in Kraft.

Update vom 30. Juli 2018

Auch zum 1. August kommen eine Reihe von gesetzlichen Änderungen auf die Bundesbürger und Verbraucher zu. Diese betreffen diesmal unter anderem den Familiennachzug und die Kita-Gebühren in einigen Bundesländern.

Änderungen zum 1. Juli 2018: Das müssen Sie über das Pauschalreiserecht wissen

In diesem Jahr ändert sich in Sachen Reisebuchung so einiges. Vor allem ab dem 1. Juli 2018 sollten Urlauber aufpassen, ab da gibt es nämlich Änderungen im Reiserecht.

Auf welche Punkte Sie dabei besonders achtgeben sollten, hat Finanztest zusammengestellt. Lesen Sie dazu alles in der Übersicht:

Preiserhöhung der Reise zwischen Buchung und Reiseantritt

Oft vergessen, aber nicht selten der Fall: Nach der Buchung und vor Antritt der Reise können die Kosten für Ihre Reise nochmal erhöht werden. Diese Erhöhungen umfassten bisher bis zu fünf Prozent. Ab 1. Juli 2018 und mit dem neuen Pauschal­reiserecht sind Erhöhungen bis zu acht Prozent erlaubt.

Eine weitere drastische Änderung: Durfte die Reise bisher nicht mehr in vier Monaten bis zur Reise teurer werden, sind es ab 1. Juli nur noch zwanzig Tage. Bis kurz vor Reiseantritt dürfen Veranstalter also den Preis für die Reise nochmal erhöhen.

Lesen Sie hier: Die zehn besten Apps für Sicherheit auf Reisen.

Kostenloser Rück­tritt: Nur noch in manchen Fällen möglich

Sie möchten kostenlos von Ihrer geplanten Reise zurücktreten? Das ist in folgenden Situationen möglich:

  • Naturkatastrophen am Reiseziel
  • Politische Unruhen am Reiseziel
  • Das Auswärtige Amt spricht nach der Buchung eine Reisewarnung für das Reiseziel aus
  • Der Veranstalter verteuert die Reise um mehr als derzeit 5 Prozent oder – ab 1. Juli 2018 – um 8 Prozent
  • Die Reise ändert sich nach der Buchung wesentlich, etwa wenn bei einer Kreuz­fahrt einige Häfen als Anlaufpunkte gestrichen werden

Preis­minderung für die Reise: Wann ist das möglich?

Laut Finanztest dürfen Reisende, die ihre Reise ab 1. Juli 2018 buchen, nach dem neuen Pauschal­reiserecht noch zwei ­Jahre nach dem Urlaub reklamieren. Das geht allerdings erst, wenn der Veranstalter die Chance bekommt, die Mängel vorher zu beheben.

Alle Änderungen des Pauschalreiserechts ab 1. Juli 2018 im Überblick

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat noch einmal die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Reisende können sich auch beim Reisevermittler direkt beschweren.
  • Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 Prozent erhöht werden. 
  • Ferienhäuser, die beim Reiseveranstalter gebucht werden, fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Es gilt stattdessen das Mietrecht des jeweiligen Landes. 
  • Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen als Pauschalreise. 
  • Wenn Sie für Ihre Kosten direkt ans Reisebüro bezahlen, sind Sie gegen dessen Insolvenz geschützt. Aber nicht gegen die der Airline oder des Hotels.
  • Click-Through-Buchungen fallen unter das Pauschalreiserecht.

Keine Extrakosten für Kreditkartenzahlung bei Online-Buchung der Reise

Übrigens: Wer online bucht, kann endlich wieder seine Kreditkarte einsetzen. Denn seit 13. Januar 2018 dürfen bei der Nutzung von Visakarte und Mastercard keine Extra­kosten mehr anfallen.

Auch interessant: Reiserücktrittsversicherung: Diese Fehler sollten Sie dringend vermeiden.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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