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Urlaub steht an

Reiserücktrittsversicherung: Diese Fehler sollten Sie dringend vermeiden

Reiserücktrittsversicherung - diese Fehler sollten Sie vermeiden.
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Reiserücktrittsversicherung - diese Fehler sollten Sie vermeiden.

Die Reise steht an, die Frage kommt auf: Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Vermeiden Sie dabei in jedem Fall die folgenden Fehler.

Auf einer Reise und auch schon vorher kann so einiges passieren. Umso besser, wenn Reisende vorher eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Worauf genau Sie dabei achten müssen, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, lesen Sie im Überblick.

Sie haben keinen Jahresvertrag abgeschlossen

Sie haben Ihre Reiseversicherung nur für Ihre aktuell anstehende Reise abgeschlossen? Das ist manchmal nicht der klügste Weg. Vor allem für all diejenigen unter Ihnen, die gerne auch einmal spontan verreisen, gilt: Schließen Sie eine Jahrespolice ab. Das erspart bei mehrmaligem Reisen pro Jahr nicht nur Stress, sondern oft auch Geld.

Lesen Sie hier: Die zehn besten Apps für Sicherheit auf Reisen.

Sie haben Ihre Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Reiseanbieter abgeschlossen

Sie haben Ihre Reise auf einem Onlineportal gebucht und nun könnten Sie beim gleichen Anbieter auch direkt noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Vergleichen Sie lieber erstmal, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.

Dazu rät übrigens auch "Finanztest". "Verbraucherschützer warnen aus guten Gründen immer wieder davor, Reise­versicherungen direkt auf Reiseportalen abzu­schließen", heißt es hier. "Sie kritisieren fehlende Vergleichs­möglich­keiten, durch unnötige Paket­bausteine, über­teuerte Tarife und mangelhafte Leistungen. Unser Test zeigt: Manche Kritik ist begründet."

Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen

Stiftung Warentest warnt auch vor Reiser­ücktritts­versicherungen mit Selbst­beteiligung. Oft fallen diese in Höhe bis zu 20 Prozent der Storno­kosten an. Daher achten Sie also darauf, dass Sie grund­sätzlich Tarife ohne Selbst­beteiligung wählen.

Ihre Versicherung haftete nur bei Rücktritt, nicht bei Abbruch

Zudem sollten Sie vor Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass Sie auch während des Urlaub im Falle eines Reiseabbruchs greift. Auf diese Weise entsteht Ihnen kein Schaden, sollte im Urlaub selbst etwas vorfallen, was Sie zwingt, vorzeitig nach Hause zu reisen.

Sie mussten aufgrund Ihres Alters mehr zahlen

Eine Reiserücktrittsversicherung kann in einigen Fällen bei Personen, die Älter als 65 Jahre sind, teurer werden. Achten Sie darauf, dass dies nicht der Fall ist. Übrigens: Manche Anbieter schließen ab diesem Alter nicht einmal mehr einen Vertrag ab.

Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht

Wenn Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht für entstandenen Schaden haftet, lagen wahrscheinlich einer oder mehrerer der folgenden Sachverhalte vor, wie das Portal Reiserücktrittsversicherung-tipps.com erklärt:

  • Krieg
  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien im Reiseland)
  • Terrorgefahr oder Reisewarnungen
  • Reiserücktrittsgründe, die psychischer Natur sind
  • Arbeitgeber hat kurzfristig Urlaubstage storniert
  • Es wurde bereits eingecheckt; denn das Einchecken markiert bereits den Antritt der Reise)

Auch interessant: Mit Hund an den Strand: Urlaubspreise an Deutschlands Hundestränden.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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