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Flugpreise

Ticketsteuer auf Flüge seit 1. Mai erhöht: Ryanair fordert Nachzahlung von Kunden

Die Luftverkehrsabgabe auf Flüge ist für Airlines am 1. Mai gestiegen. Die Kosten wurden aber schon zuvor an die Kunden weitergegeben.

Am 1. Mai hat sich die Ticketsteuer auf Flüge in Deutschland erhöht. Diese Entscheidung wurde von der Bundesregierung gefällt, nachdem das klaffende Haushaltsloch Anfang des Jahres offensichtlich wurde. Die Luftverkehrsabgabe existiert bereits seit 2011 und erhöht sich nun je nach Reiseziel um fast ein Fünftel. Das Problem für Verbraucher: Die höhere Ticketsteuer darf von den Airlines auf sie abgewälzt werden. „Wir nehmen an, dass die Fluggesellschaften die erhöhte Ticketsteuer leider an die Kunden weitergeben werden“, sagt auch Eric Napoli, Fluggasrechteexperte des Fluggastrechteportals AirHelp, gegenüber IPPEN.MEDIA. „Sie werden versuchen, die Preise so zu gestalten, dass sie weiterhin profitabel sind.“

Aber nicht nur das: Ryanair verlangte schon zuvor von Kunden, dass sie eine Nachzahlung für bereits gebuchte und bezahlte Flüge leisten, wie die Airline auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA bestätigte.

Höhere Ticketsteuer auf Flüge: Dürfen Airlines wie Ryanair sie nachträglich verlangen?

Viele Deutsche haben ihren Sommerurlaub bereits vor Monaten oder Wochen geplant. Dass diese im Nachgang nochmal zur Kasse gebeten werden, um die höhere Ticketsteuer auszugleichen, ist laut Napoli eigentlich unwahrscheinlich: „Das Gesetz sollte nicht rückwirkend gelten, die Ticketsteuer sollte also nicht auf bereits gebuchte Flüge erhoben werden können.“ Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht keine rechtliche Grundlage für Nachforderungen, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur. So soll Lufthansa bei frühzeitig gekauften Tickets die erhöhte Steuer selbst tragen, wie demzufolge eine Sprecherin versichert haben soll.

Die höhere Ticketsteuer auf Flüge kann an die Kunden weitergegeben werden.

Anders sieht es jedoch bei Ryanair aus. Zwischen 2,80 Euro und 12,77 Euro wird von den Passagieren als Nachzahlung auf bereits gebuchte Flüge gefordert, schreibt der Westfälische Anzeiger unter Berufung auf Mails an die Kunden. Das ist die Differenz zwischen den alten und neuen Steuergebühren – abhängig davon, ob es sich um eine Kurz-, Mittel- oder Langstrecke handelt. Die Billigairline beruft sich auf eine Klausel in den ABGs, um von den Kunden eine Nachzahlung zu fordern.

„4.2.2 Steuern sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer nach Ihrer Buchung erhoben oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen. Alternativ können Sie sich entscheiden, den Flug nicht anzutreten. In diesem Fall werden Ihnen Ihre Flugkosten vollständig erstattet. Sollten Steuern aufgehoben oder gesenkt werden, sind Sie berechtigt, von uns eine Erstattung des Differenzbetrags zu verlangen.“

AGBs von Ryanair

Ryanair spielt den Ball auf Anfrage von IPPEN.MEDIA an die Bundesregierung zurück und bezeichnet die Entscheidung für eine höhere Ticketsteuer als „lächerlich“. Alle Ryanair-Passagiere, die ab dem 1. Mai 2024 von Deutschland abfliegen, müssten „die erhöhte Luftverkehrssteuer der deutschen Regierung zahlen, unabhängig davon, wann sie ihren Flug gebucht haben“, erklärt die Airline in einem Statement. Passagiere, die ab dem 1. Mai von Deutschland abfliegen und die Luftverkehrssteuer nicht zahlen möchten, hätten die Möglichkeit, ihren Flug zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.

Des Weiteren kritisiert die Airline, dass die Luftsicherheitsgebühren und Luftverkehrsteuern in Deutschland ohnehin zu den teuersten in Europa gehörten. Die Erhöhung auf die Ticketsteuer würde der deutschen Tourismuswirtschaft schaden, welche nach dem Ende der Corona-Pandemie erst wieder einen Aufschwung verlebt hätte. Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte in der Vergangenheit die Erhöhung der Ticketsteuer und die Folgen für den Luftverkehrsstandort Deutschland.

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Was können Flugreisende tun, wenn sie zur Nachzahlung aufgefordert werden?

Aus Sicht von Fluggastrechteexperten könnte eine nachträgliche Forderung gegebenenfalls nicht zulässig sein. „Passagiere sollten sich bewusst sein, dass die nachträgliche Forderung einer Ticketsteuer bei Flugtickets von den individuellen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften abhängt“, sagt Claudia Brosche gegenüber IPPEN.MEDIA, Fluggasrechteexpertin von Flightright, dazu. „Kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss sind in der Regel unzulässig“. Sie verweist auf den Paragraf 309 Nr. 1 BGB. „Für spätere Preisanpassungen gilt eine Inhaltskontrolle gemäß § 307 III BGB, wobei insbesondere das Recht auf Rücktritt oder Erstattung zu prüfen ist.“ Eine genaue Bewertung im Einzelfall sei aus ihrer Sicht unerlässlich.

Wie teuer sind Flüge mit der erhöhten Ticketsteuer?

Die Ticketsteuer richtet sich nach der Distanz des größten deutschen Flughafens Frankfurt am Main und dem jeweiligen größten Verkehrsflughafen des Ziellandes. Folgende Erhöhung gilt seit dem 1. Mai pro Fluggast:

  • von 13,03 Euro auf 15,53 Euro für innereuropäische Flüge (bis zu 2.500 Kilometer)
  • von 33,01 Euro auf 39,34 Euro für mittlere Distanzen (zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer)
  • von 59,43 Euro auf 70,83 Euro für Fernflüge (ab 6.000 Kilometer)

Ideal für einen Kurzurlaub: Zehn europäische Städte, die Sie gesehen haben sollten

Panorama-Blick auf Rom.
Rom wird aufgrund seiner Größe und Bedeutung auch als „Ewige Stadt“ bezeichnet. Zahlreiche Bauwerke wie das Kolosseum, das Forum Romanum oder die Engelsburg verweisen auf seine lange Geschichte und entführen zurück in vergangene Zeiten. Gleichzeitig gibt es zahlreiche schmale Gassen und viele schnuckelige Cafés, in denen Sie das Treiben der Stadt beobachten können. © Alex Anton/Imago
Panorama-Blick über Paris.
Paris steht vermutlich bei jedem Reisenden einmal auf der Bucket-List – schließlich besuchen jährlich mehr als 30 Millionen Touristen die französische Hauptstadt, wie der Reiseanbieter Travelcircus berichtet. Ein besonderer Besuchermagnet ist der Eiffelturm, welcher sich nach seiner Fertigstellung zum Wahrzeichen der Stadt gemausert hat. Auch das Louvre, eines der bekanntesten Kunstmuseen der Welt, oder die Wallfahrtskirche Sacré-Cœur locken zahlreiche Touristen. Besonders gut lässt sich der Charme der Stadt außerdem in einem der zahlreichen Straßencafés erleben. © Shotshop/Imago
Panorama-Blick auf Prag
Ein Muss für jeden Städtetrip nach Prag ist ein Spaziergang durch die Altstadt mit all ihren Barockgebäuden und gotischen Kirchen. Ein besonderes Highlight ist die astronomische Uhr am Rathaus. Danach geht es über die Karlsbrücke, eine der ältesten Steinbrücken Europas, hinüber auf die andere Seite der Moldau. Dort wartet die Prager Burg auf Besucher – das zweitgrößte geschlossene Burgareal der Welt.  © Sergii Kolesnyk/Imago
Panorama-Blick auf Amsterdam.
Auf in die Fahrrad-Hauptstadt Europas: In Amsterdam sind laut Travelcircus rund 58 Prozent der Einwohner auf zwei Rädern unterwegs. Zu entdecken gibt es romantischen Grachten, Museen oder die legendären Coffeeshops. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt zählen das Anne-Frank-Haus oder der Königspalast.  © Ivanna Grigorova/Imago
Westminster Bridge mit Parlamentsgebäude am Themseufer und Uhrturm Big Ben in London.
Unter den besten Städtetrips in Europa darf London natürlich nicht fehlen. Hier verbinden sich Historie, Kultur und Moderne zu einer einzigartigen Metropole. Geschichts-Fans freuen sich über einen Besuch der Westminster Abbey, dem Tower of London oder dem Buckingham Palace – im krassen Gegensatz dazu steht The Shard, der eine Zeit lang als der höchste Wolkenkratzer der EU galt. In den Pausen lässt sich entspannt durch den Hyde Park spazieren oder auf dem Camden Market shoppen. © Günter Gräfenhain/Imago
Blick vom Stephansdom aus auf Wien.
Auf den Spuren von Kaiserin Sissi können Touristen in der österreichischen Hauptstadt Wien wandeln – das Schloss Schönbrunn war die Sommerresidenz der Monarchin und ist eine der beliebtesten Attraktionen vor Ort. Entdecken Sie außerdem den Wiener Prater, die Staatsoper oder den Stephansdom. Genießen Sie außerdem die Wiener Kaffeehauskultur, die 2011 sogar zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO ernannt wurde. © UIG/Imago
Hamburger Hafen an den St. Pauli Landungsbrücken mit Blick in Richtung Hafencity
Hamburg ist eine der Top-Destinationen für einen Städtetrip in Europa und innerhalb Deutschlands. Ein Highlight der Hansestadt sind die St. Pauli-Landungsbrücken am Hafen, von wo aus sich Bootstouren über die Elbe unternehmen lassen. Tipp hier: Eine Fahrt mit der Fähre 62 bringt Sie an den langen Elbstrand. In der Speicherstadt hingegen können Sie das einzigartige Lagerhausensemble besichtigen – in einem der Gebäude befindet sich auch das Miniaturwunderland, die größte Modelleisenbahnanlage der Welt. Wer in das Nachtleben eintauchen will, macht sich auf den Weg in das Schanzenviertel oder auf die Reeperbahn.  © Chris Emil Janßen/Imago
Panorama-Blick auf Dubrovnik.
Sie wollen während Ihres Städtetrips auch ein wenig Sonne und Meeresluft genießen? Dann ist Dubrovnik in Kroatien genau das Richtige. Die wunderschöne Altstadt gehört bereits seit 1979 zum UNESCO-Weltkulturerbe und erlangte spätestens als Drehort der Serie „Game of Thrones“ internationale Bekanntheit. Tauchen Sie bei einem Rundgang über die 1.940 Meter lange Stadtmauer oder beim Spazieren durch die Gassen in vergangene Zeiten ein!  © YAY Images/Imago
Panorama-Blick auf Madrid.
Mit seiner typischen spanischen Architektur ist Madrid ein wahrer Blickfang. Zu den Highlights gehören der Königspalast, das Bernabéu Stadium und der Plaza Mayor. Erkunden Sie die Prachtstraße Gran Via mit seinen vielen Einkaufsmöglichkeiten und kehren Sie nachts zurück, um Musik und Tanz zu erleben. Und wenn Sie schon einmal da sind, dann sollten Sie auch die beliebten „Churros con chocolate“, ein frittiertes Spritzgebäck in Schokosoße, zum Frühstück genießen.  © CSP_Bertl123/Imago
Parlamentsgebäude in Budapest
Die Donaumetropole Budapest ist ebenfalls einen Städtetrip wert – sie bietet Besuchern nicht nur Kultur und Geschichte, sondern auch Shoppingmöglichkeiten, schicke Bars und leckeres Essen. Auf Ihrer Sightseeing-Tour durch die Stadt sollten das Parlamentsgebäude, die Matthiaskirche oder der Burgpalast nicht fehlen. Die ungarische Kulinarik erfahren Sie hingegen in der Großen Markthalle, wo es an zahlreichen Verkaufsständen eine Vielfalt an Leckereien gibt. © Wasin Pummarin/Imago

Tickets noch schnell vor dem 1. Mai gekauft: Ist die höhere Steuer schon inbegriffen?

Manche Flugreisende mögen sich nun fragen, ob die höhere Ticketsteuer bereits vor dem 1. Mai von allen Airlines in den Preisen einkalkuliert wurde. Pauschal ist das aber nicht zu beantworten, wie die Fluggastrechteexpertin Claudia Brosche von Flightright laut Wirtschaftswoche meinte: „Wenn die Fluggesellschaften intelligent und schnell agiert haben, ist die erhöhte Steuer entsprechend in ihren Preisen schon enthalten“.

Pauschal ist aber davon auszugehen, dass bei Flügen, die vor dem 28. März gebucht worden sind, noch keine höhere Ticketsteuer enthalten ist. Erst an diesem Tag ist das entsprechende Steuergesetz in Kraft getreten, sodass Airlines erst danach die höheren Ticketsteuern in ihre Endpreise einberechnen durften.

„Wenn die Urlauberinnen und Urlauber bereits wissen, wohin sie reisen wollen, ist es immer besser, im Voraus zu planen“, sagt auch Napoli dazu. „Die Preise für den Sommer berücksichtigen bereits die hohe Nachfrage, und wir können sehen, dass die Preise stetig steigen.“ Je schneller gebucht wurde, desto besser also für den Geldbeutel.

Rubriklistenbild: © Rolf Poss/Imago

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