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Corona-Krise

Vorab-Anmeldung nötig: Wer in diese Länder einreisen will, muss sich vorher registieren lassen

Wer dieses Jahr noch in den Urlaub fahren möchte, muss bei der Planung einiges beachten. Viele Reiseländer verlangen mittlerweile eine Vorab-Anmeldung von Touristen.

  • Die Corona-Pandemie sorgt für viele Einschränkungen bei der Einreise in Urlaubsländer*.
  • In einigen beliebten Reiseländern braucht es nun eine Vorab-Anmeldung.
  • Bei Nichtbeachtung drohen teils hohe Bußgelder.

Sie wollen dieses Jahr noch im Ausland Urlaub machen? Die Corona-Krise hat die Planung für Reisende enorm verkompliziert. Es reicht nicht mehr nur aus, den Reisepass und Buchungsbescheinigungen dabei zu haben – viele Länder verlangen vorübergehend eine Vorab-Anmeldung und negative Corona-Tests von Touristen, um festzustellen, ob eine Ansteckungsgefahr von ihnen ausgeht. In folgenden Urlaubsländern müssen Sie genau auf die Einreisebedingungen achten.

Sommer-Urlaub 2020 in Griechenland: QR-Code unbedingt nötig

Die Neuinfektionszahlen sind in Griechenland zuletzt wieder gestiegen und liegen nun laut dem European Centre for Disease and Control (ECDC) bei 24 Covid-19-Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten zwei Wochen. Zum Vergleich: In Deutschland lag der Wert im selben Zeitraum bei knapp 18 Neuinfektionen.

Trotzdem ist Griechenland immer noch ein gut besuchtes und beliebtes Reiseziel: Wer dort Urlaub machen möchte, muss mindestens 24 Stunden vor der Abreise ein Online-Formular ausfüllen. Dabei werden unter anderem die Anreiseart, persönliche Daten, Dauer früherer Aufenthalte in anderen Ländern und die Adresse am Urlaubsziel abgefragt. Daraufhin wird automatisiert ein QR-Code per E-Mail an die Urlauber versandt, der bei der Einreise vorzuzeigen ist. Wer keinen QR-Code hat, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen, wie das Auswärtige Amt informiert. Urlauber aus Berlin wurden bereits mit der Geldstrafe bedacht, als sie bei der Einreise den Code nicht vorzeigen konnten.

Aufgrund der angegebenen Daten ist es möglich, dass einzelne Reisende einen Covid-19-Test durchführen müssen. Dieser ist für Urlauber kostenlos. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen sich Touristen für 24 Stunden in Selbstisolation begeben. Eine Weiterreise zur Urlaubsadresse ist jedoch erlaubt.

Spanien-Urlaub trotz Corona 2020: Auch hier braucht es einen QR-Code

Spanien ist eines der in Europa am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Länder. Nachdem die Zahlen zwischenzeitlich stark gesunken sind, steigen sie nun wieder rasant, sodass die Bundesregierung erneut eine Reisewarnung für das Land aussprach – ausgenommen den Kanarischen Inseln.

Wer trotzdem Urlaub in Spanien machen will, muss sich an strenge Einreiseregeln halten, die von der Regierung festgelegt wurden. Seit dem 1. Juli ist es Pflicht, ein Formular im Spain Travel Health-Portal auszufüllen, aus dem ein QR-Code generiert wird. Die Registrierung ist erst 48 Stunden vor der Einreise möglich. Sie kann außerdem über die kostenlose SpTH-App erfolgen. Aufgrund der Einstufung als Risikogebiet muss bei der Rückkehr nach Deutschland verpflichtend ein kostenloser Corona-Test gemacht werden und gegebenenfalls wird sogar eine Quarantäne angeordnet.

Auch interessant: Mallorca macht Ballermann dicht: „Diese Urlauber wollen wir nicht, sie sollen nicht kommen“.

Urlaub in Großbritannien 2020: Das sind die Corona-Regeln

Zum 10. Juli hat die britische Regierung die Quarantänepflicht für Reisende aus bestimmten Ländern aufgehoben – darunter auch Deutschland. Wichtig ist aber, dass sich die Urlauber in den 14 Tagen vor der Einreise nur in Ländern aufgehalten haben, die von Großbritannien unter „Travel Corridors" aufgelistet wurden. Dasselbe gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales.

Bei der Einreise gilt zudem die Pflicht zur Anmeldung über ein Formular, bei dem unter anderem Details zur Anreiseart, Passinformationen und Urlaubsadresse abgefragt werden. Die Registrierung kann erst 48 Stunden vor Einreise vorgenommen werden. Wer sich weigert, die Kontaktdaten anzugeben, muss mit einer Geldbuße von 100 Pfund – umgerechnet rund 110 Euro – rechnen.

Kroatien-Urlaub trotz Corona: Vorab-Anmeldung empfehlenswert

Auch Kroatien hat derzeit mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen. Laut ECDC liegen diese bei 27 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen. Seit 20. August gelten die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien als Risikogebiete.

Generell besteht keine Pflicht, sich vor der Einreise in Kroatien anzumelden. Allerdings werden spätestens bei der Einreise die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts registriert. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium den Urlaubern deshalb, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorher online zu hinterlegen.*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.

Lesen Sie auch: Sommer-Urlaub 2020: In diesen Reiseländern sind die Corona-Zahlen niedrig.

Alle Informationen in Sachen Urlaub finden Sie in unserem aktuellen News-Ticker.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © dpa/Clara Margais

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