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Corona-Pandemie

Seit 1. Juli: Das dürfen Sie bei der Einreise nach Spanien nicht vergessen

Ein gut besuchter Strand auf Mallorca in Spanien.
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Spanien hat seine Pforten für Touristen bereits am 21. Juni wieder geöffnet.

Spanien war unter den europäischen Ländern besonders vom Coronavirus betroffen. Nur sind Touristen wieder erlaubt - allerdings dürfen Flugreisende eine Sache auf keinen Fall vergessen.

  • Spanien war vom Coronavirus schwer betroffen.
  • Seit dem 21. Juni ist die Einreise für Touristen wieder möglich.
  • Flugreisende müssen seit 1. Juli aber strenge Regeln beachten.

Nachdem die Fallzahlen in Spanien deutlich gesunken waren, erklärte die Regierung den Notstand am 21. Juni früher als gedacht für beendet. Seither dürfen europäische Touristen wieder in das Land einreisen und Urlaub machen. Gerade für Deutsche sind das gute Nachrichten - Spanien gehört mit Italien* zu einem der beliebtesten Urlaubsländern hierzulande.

Urlaub in Spanien trotz Corona - das erwartet Einreisende

Bei der Einreise nach Spanien erfolgt eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, die von der Gesundheitsbehörde ausgewertet wird sowie eine visuelle Kontrolle der Reisenden. Personen, die eine Temperatur von über 37,5 Grad vorweisen oder in einer anderen Art Auffälligkeiten zeigen, werden einer eingehenderen Untersuchung unterzogen, infromiert das Auswärtige Amt.

Seit dem 1. Juli gibt es zudem eine weitere Regelung für Flugreisende: Sie müssen ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen - es nennt sich FCS („Formulario de Control Sanitario“) und ist auf dem Spain Travel Health-Portal zu finden. Darauf wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Ähnlich handhabt es auch Griechenland - allerdings müssen hier alle Reisenden, egal ob mit Flugzeug, Bahn oder Auto einen Code vorlegen können.

Das Formular zur Einreise nach Spanien kann zudem über die kostenfreie SpTH-Smartphone-App ausgefüllt werden. Bis zum 31. Juli ist es außerdem möglich, ein Formular in Papierform bei der Einreise auszufüllen. Auf dem Portal finden Urlauber zudem Anleitungen zum Ausfüllen des Formulars und Hinweise zum Aufenthalt in Spanien. Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende darauf hinweisen, dass die Vorlage des Formulars Pflicht zur Einreise ist.

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Spanien-Urlaub: Diese Corona-Maßnahmen müssen Reisende beachten

In Spanien gelten wie in den meisten europäischen Ländern Regelungen, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen. Unter anderem sollen Urlauber auf häufiges und gründliches Händewaschen achten und einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Für Personen über sechs Jahren ist laut dem Portal Spain Travel Health das Tragen einer Schutzmaske in „öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf öffentlichen Straßen, Freiflächen und in allen zur öffentlichen Nutzung bestimmten oder der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumen“ verpflichtend, sofern der Mindestabstand zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.

Reisende, die während ihres Aufenthalts in Spanien Symptome einer Coronavirus-Infektion an sich bemerken - also Fieber, Husten oder Atembeschwerden - sollen sich in ihrer Unterkunft isolieren und Abstand zu anderen Bewohnern halten. Zudem müssen sie sich telefonisch mit den zuständigen Gesundheitsbehörden der Autonomen Gemeinschaften in Verbindung setzen. * (fk) Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Video: Corona-Strandregeln in Benidorm

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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