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Coronavirus

"Angst war offensichtlich" - Kreuzfahrt-Passagier deckt auf, was unter Quarantäne passiert

Wegen des Coronavirus wurden viele Kreuzfahrten gestrichen. (Symbolbild)
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Wegen des Coronavirus wurden viele Kreuzfahrten gestrichen. (Symbolbild)

Auf einem Kreuzfahrtschiff festsitzen, weil es wegen Quarantänebestimmungen zum Coronavirus nicht anlegen darf - wie fühlt sich das an? Ein Passagier berichtet.

  • Das Coronavirus* sorgt für Einschränkungen weltweit.
  • Auch auf Kreuzfahrtschiffen hängen viele Menschen noch immer fest.
  • Ein Passagier auf einem dieser Schiffe verrät, wie sich die Quarantäne an Bord anfühlt.

Coronavirus-Quarantäne auf dem Kre3uzfahrtschiff - so fühlt es sich wirklich an

Auf der einen Seite haben Kreuzfahrtreedereien auf der ganzen Welt aufgrund der Coronavirus-Epidemie ihren Betrieb derzeit komplett eingestellt. Auf der anderen Seiten sind noch immer Kreuzfahrtschiffe unterwegs und dürfen nicht anlegen, da sie sich unter Quarantäne befinden. Was aber bedeutet das für Passagiere und Crew, die an Bord dieser Schiffe bleiben müssen?

Ein Passagier, der auf einem Kreuzfahrtschiff vor Chile festhängt, hat gegenüber dem neuseeländischen Portal NZ Herald seine Erfahrungen und Erlebnisse an Bord geschildert. Thomas Bywater berichtete, dass es keine Fälle von Coronavirus an Bord gegeben habe. Und doch dürfe das Schiff nicht anlegen.

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Mitarbeiter spricht über Geheimnis der Kabinen: "Sie sind definitiv nicht...".

Viele von ihnen, Passagiere wie Crew, würden sich machtlos fühlen, da sie nicht in der Lage seien, das Kreuzfahrtschiff zu verlassen. "Die Angst war offensichtlich", so Bywater. "Als die Passagiere die Schließung der Grenzen beobachteten, die Fluchtwege blockiert wurden und die Flüge reduziert wurden, entstand ein Gefühl der Ohnmacht, da gebuchte Flüge verpasst und die Flughäfen geschlossen wurden."

Bywater erklärte weiter: "Zu sehen, wie die Welt zusammenbricht, während man auf einem Vergnügungsschiff mit regelmäßigen Mahlzeiten und einer offenen Bar festsitzt, ist sehr surreal. Es wurde für alles gesorgt, außer für einen Ausweg. Wir konnten uns kaum beschweren. Einige taten es aber trotzdem."

Über das Leben an Bord während der Quarantäne im Zuge des Coronavirus erzählte Bywater, dass Passagiere morgens an Deck Pilates machen oder joggen gehen würden. Viele würden Salsa-Unterreicht nehmen oder Sprachen lernen, wieder andere vertrieben sich die Zeit damit, Filme zu schauen oder Bingo zu spielen.

Auch interessant: Immer mehr Karibik-Inseln weisen Kreuzfahrtschiffe wegen Coronavirus ab - Auswärtiges Amt warnt.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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