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Neuinfektionen

Massiv steigende Corona-Zahlen: Deutsches Nachbarland ab sofort im Teil-Lockdown

Ein Boot fährt auf einer Gracht unter einer Brücke hindurch.
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Ein Boot fährt auf einer Gracht unter einer Brücke hindurch.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern steigen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus enorm an. Was Reisende wissen sollten.

Die Auswahl an Urlaubsdestinationen wird von Tag zu Tag geringer: Nicht nur im Ausland, sondern auch innerhalb Deutschlands gewinnen die Regionen mit steigenden Corona-Fallzahlen langsam an Überhand*. Auch in unseren Nachbarländern, die sich für Reisen bisher noch am ehesten angeboten haben, steigen vielerorts die Fallzahlen – so auch in den Niederlanden.

Massiver Anstieg der Corona-Infektionen in den Niederlanden

Schon vor einigen Tagen rief das Robert Koch-Institut das gesamte Land mit Ausnahme der Provinz Zeeland zum Risikogebiet aus. Besonders betroffen sind beliebte Touristenziele wie Amsterdam und Rotterdam. In beiden Städten vermeldete die Regierung nun einen erschreckenden Wert von 410 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Im gesamten Land bewegt sich die Zahl bei 252 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Institut für Gesundheit und Umwelt RIVM spricht von fast 44.000 Neuinfektionen – eine Steigerung von 60 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern und Intensivstationen seien ebenfalls stark angestiegen.

Auch interessant: Türkei schummelt bei Corona-Zahlen: Was Urlauber jetzt beachten müssen.

Niederlande mit Teil-Lockdown: Diese Regeln gelten ab sofort für Einheimische und Touristen

Wie unter anderem die Tagesschau berichtete, kündigte der Ministerpräsident Mark Rutte deshalb in einer Pressekonferenz einen Teil-Lockdown an. Kneipen, Cafés und Restaurants sollen ab dem 14. Oktober geschlossen bleiben, der Verkauf von Alkohol sei ab 20 Uhr verboten. Die Bürger dürfen außerdem nur maximal drei Gäste pro Tag in der eigenen Wohnung empfangen. Bus und Bahn sollten nur noch in dringenden Fällen benutzt werden.

Auch die Maskenpflicht soll verschärft werden: Bisher nur eine Empfehlung, soll sie von nun an in allen öffentlichen Räumen wie Geschäften, Museen oder Bibliotheken gelten: „Seien Sie realistische Niederländer und übernehmen Sie Verantwortung“, so Rutte in der Pressekonferenz. Die Lage in allen Regionen sei „alarmierend“. Das Auswärtige Amt warnt ebenfalls vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande mit Ausnahme der Provinz Zeeland“. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Corona-Risikogebiete in Europa: In welche Länder kann man noch bedenkenlos reisen?

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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