Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Niedrige Infektionszahlen

Corona-Risikogebiete in Europa: In welche Länder kann man noch bedenkenlos reisen?

Touristen und Einheimische nehmen am Strand von Riva del Garda ein Sonnenbad.
+
Touristen und Einheimische nehmen am Strand von Riva del Garda ein Sonnenbad.

Der Herbst hat die erwartete zweite Corona-Welle gebracht und zahlreiche Länder haben den Grenzwert für Neuinfektionen überschritten. Wohin kann man jetzt noch reisen?

Die Corona-Pandemie hat sich in den letzten Wochen in vielen Ländern wieder zugespitzt. Während für Spanien, Belgien oder Tschechien mittlerweile eine landesweite Reisewarnung gilt, betrifft es in anderen Ländern nur bestimmte Regionen. Auch in Deutschland kristallisieren sich aktuell wieder viele Corona-Hotspots* heraus. Wohin lässt sich im Herbst jetzt noch bedenkenlos verreisen?

Griechenland-Urlaub trotz Corona: Keine Reisewarnung für Regionen

Für den Griechenland-Urlaub müssen Sie spätestens 24 Stunden vor Abreise ein Online-Formular ausfüllen, aus dem ein QR-Code generiert wird. Dieser muss bei der Einreise vorgezeigt werden. Vor Ort gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen wie zum Beispiel im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet, allerdings sind die Öffnungszeiten vielerorts auf Mitternacht beschränkt.

In Griechenland sind die Fallzahlen während der Corona-Krise immer moderat geblieben und befinden sich auch immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Darum gelten aktuell keine Reisewarnungen vonseiten des Auswärtigen Amts oder des Robert Koch-Instituts.

Erfahren Sie hier: Influencerin zeigt überlaufenen Touristen-Hotspot in Griechenland: „Ich war schockiert“

Herbst-Urlaub im Süden: Vergleichsweise wenige Risikogebiete

Italien war zu Beginn der Pandemie in Europa am stärksten vom Coronavirus betroffen. Strenge Maßnahmen und schnelle Reaktionen auf nun wieder steigende Fallzahlen lassen das Land aber aktuell vergleichsweise gut dastehen – allerdings gelten ab dem 17. Oktober die Regionen Campania und Ligurien als Risikogebiete.

Wer Urlaub in Italien macht, muss aber dennoch mit gewissen Einschränkungen rechnen: So gibt es seit Kurzem eine landesweite Maskenpflicht im Freien. Auch Einweghandschuhe werden vielerorts vorgeschrieben. Vor dem Eintritt in Museen oder Geschäften werden häufig Temperaturen gemessen und es gelten Abstandsregeln von einem bis zwei Metern.

Corona-Risikogebiete: Teilweise Reisewarnungen für diese Länder

Viele Länder gelten nicht in Gänze als Risikogebiet, sondern nur bestimmte Regionen sind verstärkt von der Pandemie betroffen. So können Sie zum Beispiel in Portugal Urlaub machen, wenn Sie einen Bogen um den Großraum Lissabon und die Region Norte machen .

Für folgende Länder gelten teilweise Reisewarnungen – halten Sie sich also auf dem Laufenden über die Entwicklungen in den Regionen:

  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Irland
  • Kroatien
  • Litauen
  • Österreich
  • Polen (ab 17. Oktober)
  • Portugal
  • Schweden (ab 17. Oktober)
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Corona-Risikogebiete aktuell: Vor der Einreise in diese Länder warnt das Auswärtige Amt.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Kommentare