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Ungarn ist eines der Länder Europas, das früh mit strengen Einreisesperren gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgegangen ist. Die Maßnahmen wurden jetzt verlängert.
Den Höhepunkt der Corona-Pandemie hat Ungarn bereits im November letzten Jahres erreicht. Seither konnte die Zahl der Neuinfektionen stetig gesenkt werden – auch dank der strikten Einreise-Verbote, die die Regierung verhängt hat. Um die Fallzahlen weiterhin gering zu halten, kommen deshalb Lockerungen* erst einmal nicht infrage. Die Corona-Maßnahmen wurden nun bis zum 1. März verlängert.
Ungarn verlängert Corona-Maßnahmen bis Anfang März: Das ist die aktuelle Lage
Auch wenn die Corona-Zahlen in Ungarn aufgrund der Maßnahmen deutlich gesenkt werden konnte, ist die Freude noch verhalten. Die Inzidenz liegt nämlich bei über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen, sodass sich das Land auch immer noch auf der Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts befindet. Darum bleiben die bereits bestehenden Corona-Maßnahmen den Einheimischen – wie auch potenziellen Touristen – erhalten.
Die Einreise ist derzeit für Touristen nicht erlaubt. Hier gibt es auch keine Ausnahme für Länder mit niedrigen Inzidenzen oder mit Verpflichtung zur Quarantäne. Einzig ungarische Staatsangehörige oder mit ihnen Gleichgestellte dürfen einreisen. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die zu einem permanenten Aufenthalt in Ungarn berechtigt sind oder Sportler mit einer Wettbewerbsgenehmigung. Für die wenigen, denen die Einreise erlaubt ist, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, der auch ohne behördliche Anordnung nachzugehen ist. Laut Auswärtigem Amt ist die Einreise ohne Einschränkungen jedoch möglich, wenn die Betroffenen beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb der sechs Monate vor Anreise bereits an Covid-19 erkrankt waren.
Diese Corona-Maßnahmen gelten Ungarn – bis zu 2.800 Euro Bußgeld bei Missachtung
Durch die Verlängerung der Corona-Maßnahmen müssen auch Schwimmbäder, Kinos oder Museen geschlossen bleiben. Touristische Aufenthalte sind verboten. Gastronomiebetriebe dürfen Speisen nur zur Abholung anbieten. Des Weiteren müssen alle Geschäfte, bis auf Apotheken und Tankstellen, um 19 Uhr schließen. Zwischen 20 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Zudem gilt in den meisten öffentlichen Bereichen, wie in den Innenstädten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. In Geschäften muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu einer Million Ungarischen Forint – also rund 2.800 Euro. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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