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Urlaub 2021

Influencer und Superreiche flüchten nach Dubai: Jetzt werden Corona-Regeln verschärft

Während des Corona-Lockdowns in Deutschland haben sich viele Influencer und Superreiche in Dubai getummelt. Nach steigenden Fallzahlen werden die Regeln aber verschärft.

Trübes bis kaltes Wetter in Europa, strenge Corona-Vorschriften – das hat viele Influencer* in den letzten Wochen in das sonnige Dubai getrieben, wo Strände, Hotels, Bars und Shopping-Malls geöffnet hatten. So warfen sich unter anderem Cathy Hummels oder Ina Aogo*, die Frau des ehemaligen Fußballprofis Dennis Aogo*, vor der Kulisse Dubais in Pose. Der ehemalige Torhüter und Nationalspieler Tim Wiese erklärte seinen Urlaub in der Metropole gegenüber der Bild-Zeitung mit den Worten: „Ich höre nur noch Corona. Ich habe die Schnauze voll vom Virus. Deshalb habe ich mir ein paar schöne Tage mit Freunden gegönnt“.

Dubai-Urlaub in Corona-Zeiten: Sonniges Paradies für Influencer und Superreiche

Die Einreise-Beschränkungen der Vereinigten Arabischen Emirate waren im Vergleich zu anderen Ländern auch sehr locker: Einreisende mussten lediglich einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein durfte. Eine Quarantänepflicht existierte für Touristen aber nicht.

Stattdessen wurden Menschen mit dem nötigen Kleingeld sogar noch mit dem Impfangebot des Londoner Concierge-Clubs Knightsbridge Circle in die Vereinigten Arabischen Emirate gelockt. Der exklusive Impf-Deal ist jedoch nur für Club-Mitglieder erhältlich. Diese müssen 40.000 Pfund (umgerechnet circa 45.000 Euro) hinblättern, um bei einem luxuriösen Dubai-Aufenthalt gleich auch die Corona-Impfung zu erhalten. Die Mitgliedschaft selbst kostet 25.000 Pfund jährlich.

Auch interessant: Reisen ohne Beschränkungen für Corona-Geimpfte: Erste Länder in Europa erlauben Einreise ohne Quarantäne.

Steigende Corona-Fallzahlen: Maßnahmen in Dubai verschärft

Seit Januar steigen die Corona-Fallzahlen aber nun rasant an, was die Regierung des Emirats Dubai nun zum Handeln zwingt. Allein am 28. Januar verzeichnete das Land 3.966 Neuinfektionen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Seit dem 24. Januar zählen die Vereinigten Arabischen Emirate aus Sicht des Robert Koch-Instituts aufgrund der hohen Infektionszahlen sogar als Hochinzidenz-Gebiet, für das verschärfte Regeln bei der Reiserückkehr gelten.

Darum wurde bei einigen Corona-Regeln nun von der Regierung nachgebessert. Zwischen dem 2. Februar und 28. Februar dürfen Restaurants, Kinos sowie Sport- und Vergnügungsstätten nur noch zu 50 Prozent ausgelastet sein, wie das RND berichtet. Für Einkaufszentren gilt eine Grenze von 70 Prozent. Restaurants und Cafés müssen sich ab ein Uhr an eine Sperrstunde halten. Bars und Pubs bleiben komplett geschlossen.

Seit dem 31. Januar benötigen Reisende aus Deutschland zudem ein negatives PCR-Testergebnis, das bei der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, wie reisetopia.de schreibt. Ein Antigentest wird nicht akzeptiert. Außerdem muss das Testergebnis in ausgedruckter Form auf Englisch oder Arabisch vorgelegt werden. Eine Testung vor Ort ist nicht mehr erlaubt – der Nachweis muss schon vor der Abreise erbracht werden. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Radikale Maßnahmen: Dieses Urlaubsland will Touristen aus Europa erst wieder 2022 erlauben.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Christian Fischer/imago-images

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