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Bußgeld droht
Respektloses Verhalten in Japan: Kyoto verbietet Touristen Zutritt zu Geisha-Vierteln
Die Geisha-Viertel in der japanischen Stadt Kyoto sind ein beliebter Touristenmagnet. Leider wissen sich die Urlauber oft nicht zu benehmen – darum droht jetzt Bußgeld.
Die alte Kaiserstadt Kyoto ist für viele das Zentrum der japanischen Kultur: Voller buddhistischer Tempel, historischen Palästen und charmanten Gärten, die vor allem während der Kirschblüte im Frühjahr beliebt sind, lockte sie im vergangenen Jahr mehr als 22 Millionen Touristen an. Auch die ältesten Viertel der Stadt, Gion und Higashiyama, sind aufgrund ihrer ursprünglichen Gebäude eine wichtige Sehenswürdigkeit für Reisende aus aller Welt – aber nicht nur deswegen.
Die Stadtteile sind als Geisha-Viertel bekannt, zwischen den engen Gassen erhaschen Urlauber oft einen Blick auf die aufwendig geschminkten Gesichter und prachtvollen Gewänder der japanischen Unterhaltungskünstlerinnen. Offenbar wissen sich aber nicht alle Touristen zu benehmen – denn die Stadt sieht sich gezwungen, ihnen den Zutritt künftig zu verbieten.
Touristen sollen sich von Privatstraßen in Geisha-Vierteln fernhalten
„Wir werden Touristen im April oder danach auffordern, sich aus engen privaten Straßen fernzuhalten“, sagte Isokazu Ota vom Stadtrat am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP bezüglich des Geisha-Viertels Gion. „Wir möchten das nicht tun, aber wir wissen nicht mehr weiter.“ Damit folgt Kyoto der Anweisung des Bezirksrats, welcher die Stadt im Dezember aufgefordert hatte, sich um das Problem zu kümmern. Das Viertel sei „kein Freizeitpark“.
Ein Mitglied des Bezirksrats habe den japanischen Medien geschildert, wie jemand einer Geisha eine Zigarettenkippe in den Ausschnitt geworfen habe. Eine „Maiko“, wie die Geisha-Auszubildenden genannt werden, sei zudem am Kimono gezogen worden. Auch die Bewohner hätten sich in der Vergangenheit öfter über das respektlose Verhalten beklagt.
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Dem Stadtrat zufolge würden Touristen sich „wie Paparazzi“ benehmen, wenn in den teilweise nur ein bis zwei Meter breiten Gassen eine Geisha auftauchen würde. Aus diesem Grund besteht bereits seit 2019 das Verbot, in den Privatstraßen Fotos zu machen – darauf wird mithilfe von Schildern hingewiesen. Auch das Zutrittsverbot soll nun mit Schildern durchgesetzt werden. Wer es missachtet, muss ein Bußgeld von 10.000 Yen (circa 62 Euro) zahlen.
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Den Beruf der Geisha gibt es seit der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Unterhaltungskünstlerinnen durchlaufen eine harte Ausbildung im traditionellen japanischen Tanz, Musik und Gesang und genießen ein hohes Ansehen. Allerdings hält sich – vor allem in der westlichen Welt – weiterhin hartnäckig das Gerücht, dass es sich bei Geishas um Liebesdienerinnen handelt.