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Erstattungen

Ab Mittwoch: Lokführer-Streik bei der Bahn – die Rechte der Reisenden

Nach den Feiertagen kommt es wieder zum Streik bei der Bahn. Die Lokführer legen für drei Tage die Arbeit nieder. Wann es für Bahnreisende Erstattungen gibt.

Der aktuelle Tarifkonflikt zwischen der Lokführer-Gewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn geht in die nächste und bisher härteste Runde. Startschuss für die Arbeitsniederlegung ist Mittwoch (10. Januar) um 2 Uhr nachts. Bis 18 Uhr am Freitag (12. Januar) sollen die Züge weitestgehend stillstehen. Die Deutsche Bahn hat zwar erneut einen Notfallfahrplan für den Fernverkehr vorgelegt, dennoch werden zahlreiche Verbindungen voraussichtlich ausfallen.

Deutsche Bahn: Was fordern die Lokführer bei den kommenden Tarifverhandlungen?

Die GDL verhandelt für rund 10.000 Beschäftige der Deutschen Bahn, vornehmlich das Zugpersonal und die Angestellten in der Fahrzeuginstandhaltung. Folgende Forderungen stellt die Gewerkschaft:

  • Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Beschäftigte im Schichtdienst
  • Allgemeine Entgelterhöhung von mindestens 555 Euro und eine Erhöhung der Zulagen für Schichtarbeit um 25 Prozent
  • Steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro
Ab Mittwoch müssen sich Kunden der Deutschen Bahn wohl auf Streiks einstellen.

Schon ganz zu Beginn hat Martin Seiler, Personalchef der Deutschen Bahn, diese Forderungen als „unerfüllbar“ bezeichnet. Sie würden 50 Prozent Mehrkosten für die Deutsche Bahn bedeuten. Das letzte Angebot, welches die DB der GDL am 5. Januar machte, bezeichnete die Gewerkschaft als „substanzlos“ und „vergiftet“: „Für die GDL ist es unerträglich, wie weit sich die durch Steuergelder finanzierten Manager der DB AG von den Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer eigenen Mitarbeiter entfernt haben und jetzt bewusst irreführend vorgeben, mit einem ‚neuen Angebot‘ generös auf die GDL zuzugehen“, heißt es in einer Mitteilung.

Ein Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung, um den Streik doch noch zu stoppen, scheiterte beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main in erster Instanz.

Die zehn schönsten Zug-Strecken Deutschlands

Die Höllentalbahn überquert das Ravennaviadukt im Höllental bei Hinterzarten im Schwarzwald Baden.
Die Höllentalbahn von Freiburg nach Donaueschingen ist die steilste Hauptbahn Deutschlands. Auf einer Strecke von 76 Kilometern mitten durch den Schwarzwald erreicht sie etwa 600 Meter. Dabei geht es durch insgesamt 15 Tunnel und fünf Viadukte. Beeindruckend sind jedoch vor allem die sehenswerten Stopps auf dem Weg. Empfehlenswert sind neben dem Hirschsprung, Hinterzarten auch Neustadt, Rötenbach und Löfflingen.  © imagebroker/Imago
Der Königsee im Winter ist zu sehen.
Die Strecke von Bad Reichenhall nach Berchtesgaden ist nur etwa 20 Kilometer lang. Auf der Fahrt gibt es allerdings ein beeindruckendes Alpenpanorama zu bestaunen. Ist man einmal in der Gegend, lohnt es sich den nahegelegenen Königsee zu bestaunen.  © imagebroker/Imago
Weinberge bei Trittenheim leuchten in der Abendsonne, im Hintergrund die Mosel. Der Weinanbau spielt in Rheinland-Pfalz eine große Rolle, in dem Bundesland liegen die größten Weinanbaugebiete Deutschlands.
Die 112 Kilometer lange Strecke von Koblenz nach Trier zieht sich durch malerische Landschaften. Die Bahn-Route führt zudem über das längste Hangviadukt Deutschlands. Auf der zweistündigen Fahrt durch Weinberge und an der Mosel entlang, bleibt ausreichend Zeit für das ein oder andere Glas Wein.  © imago
Schwarzwaldbahn
Die Schwarzwald-Bahn von Offenburg nach Singen feiert in diesem Jahr bereits ihren 150. Geburtstag. Auf der Fahrt quer durch den Schwarzwald gelangen Reisende durch 39 Tunnel und überwinden dabei rund 650 Höhenmeter. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie Wasserfälle und Festungsruinen locken Touristen an.  © Philipp von Ditfurth/dpa
Blick auf den Bodensee mit Alpenpanorama.
Das klare Wasser des Bodensees lockt nicht nur im Sommer. Auch im Herbst und Winter hat die Strecke von Lindau-Reutin nach Lindau-Insel viel zu bieten. So führt die Fahrt zunächst durch die schöne Berglandschaft, bevor Reisende dann mit einem Ausblick auf den Bodensee belohnt werden.  © Zoonar/Imago
Ankunft des Autozugs auf der Insel Sylt.
Hamburg und Schleswig-Holstein lassen sich auf dem Bahndamm nach Sylt erkunden. Die Regional-Express-Züge fahren von der Metropole Hamburg direkt nach Sylt. Schon seit 1927 verbindet der Bahndamm das Festland mit der Insel. Heute können Reisende während der fahrt durch das Watt vorbei fliegende Möwen und das glitzernde Wasser beobachten.  © Zoonar/Imago
Es sind Formationen des Elbsanstein-Gebirges zu sehen.
Nur 45 Minuten dauert die Fahrt von Sachsens Hauptstadt Dresden zum Kurort Bad Schandau. Der Weg durch das Elbsand-Steingebirge belohnt mit einer spektakulären Landschaft vorbei an Felsformationen und grünen Baumbeständen sowie dem bekanntesten Fotomotiv der Gegend, der Basteibrücke vorbei.  © Panthermedia/Imago
Blick von der Marienkirche auf die Altstadt mit der St. Nikolaikirche in Stralsund.
Die Fahrten von Wittenberg nach Stralsund zählt zu den längsten Strecken, die man ohne Umsteigen machen kann. Auf über 300 Kilometern und in etwa 4,5 Stunden erreicht der Zug die Küste und damit auch den Ort Stralsund, der hier zu sehen ist. Highlight für Reisende: Von Stralsund ist es nicht mehr weit zur Insel Rügen.  © imagebroker/Imago
Ortsansicht mit Watzmann, Berchtesgaden.
Von Freilassing nach Berchtesgaden geht es mitten durch einen Nationalpark. Auf der knapp 15 Kilometer langen Strecke zieht ein Alpenpanorama nach dem anderen vorbei.  © Imagebroker/Imago
Füssen am Lech im Allgaäu in Bayern.
Auch die Strecke von München nach Füssen ist mit schönen Aussichten auf Berge und Seen zu empfehlen. Die Fahrt ist eine der landschaftlich schönsten in Bayern. Auf der sogenannten König-Ludwig-Bahn fahren Regionalzüge von München und Augsburg nach Füssen ins Allgäu. © Peter Widmann/Imago

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Welche Rechte haben Bahnreisende bei Streiks?

Ab Mittwoch müssen Bahnreisende aufgrund des Streiks nun wieder mit zahlreichen Zugausfällen und -verspätungen rechnen. In diesen Fällen greift die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782. Folgende Ansprüche ergeben sich daraus für Fahrgäste:

  • Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es bis zu 50 Prozent des Fahrpreises. Wer schon vor der Abfahrt weiß, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung haben wird, darf die Reise ganz abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückverlangen.
  • Besitzer von Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. Bei Zeitfahrkarten des Fernverkehrs sind das 5 Euro (2. Klasse) oder 7,50 (1. Klasse), im Nahverkehr 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse). Entschädigungsbeiträge unter 4 Euro werden bei Zeitfahrkarten im Nahverkehr jedoch nicht ausgezahlt, daher sollten Betroffene mehrere Verspätungsfälle sammeln.
  • Fällt der Zug komplett aus, dann haben Fahrgäste einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises – Ausnahmen gibt es nur bei „außergewöhnlichen Umständen“, die aber laut dem Europäischen Gesetzgeber bei einem Streik nicht gilt.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago

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