Erstattungen
Ab Mittwoch: Lokführer-Streik bei der Bahn – die Rechte der Reisenden
Nach den Feiertagen kommt es wieder zum Streik bei der Bahn. Die Lokführer legen für drei Tage die Arbeit nieder. Wann es für Bahnreisende Erstattungen gibt.
Der aktuelle Tarifkonflikt zwischen der Lokführer-Gewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn geht in die nächste und bisher härteste Runde. Startschuss für die Arbeitsniederlegung ist Mittwoch (10. Januar) um 2 Uhr nachts. Bis 18 Uhr am Freitag (12. Januar) sollen die Züge weitestgehend stillstehen. Die Deutsche Bahn hat zwar erneut einen Notfallfahrplan für den Fernverkehr vorgelegt, dennoch werden zahlreiche Verbindungen voraussichtlich ausfallen.
Deutsche Bahn: Was fordern die Lokführer bei den kommenden Tarifverhandlungen?
Die GDL verhandelt für rund 10.000 Beschäftige der Deutschen Bahn, vornehmlich das Zugpersonal und die Angestellten in der Fahrzeuginstandhaltung. Folgende Forderungen stellt die Gewerkschaft:
- Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Beschäftigte im Schichtdienst
- Allgemeine Entgelterhöhung von mindestens 555 Euro und eine Erhöhung der Zulagen für Schichtarbeit um 25 Prozent
- Steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro
Schon ganz zu Beginn hat Martin Seiler, Personalchef der Deutschen Bahn, diese Forderungen als „unerfüllbar“ bezeichnet. Sie würden 50 Prozent Mehrkosten für die Deutsche Bahn bedeuten. Das letzte Angebot, welches die DB der GDL am 5. Januar machte, bezeichnete die Gewerkschaft als „substanzlos“ und „vergiftet“: „Für die GDL ist es unerträglich, wie weit sich die durch Steuergelder finanzierten Manager der DB AG von den Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer eigenen Mitarbeiter entfernt haben und jetzt bewusst irreführend vorgeben, mit einem ‚neuen Angebot‘ generös auf die GDL zuzugehen“, heißt es in einer Mitteilung.
Ein Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung, um den Streik doch noch zu stoppen, scheiterte beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main in erster Instanz.
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Welche Rechte haben Bahnreisende bei Streiks?
Ab Mittwoch müssen Bahnreisende aufgrund des Streiks nun wieder mit zahlreichen Zugausfällen und -verspätungen rechnen. In diesen Fällen greift die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782. Folgende Ansprüche ergeben sich daraus für Fahrgäste:
- Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es bis zu 50 Prozent des Fahrpreises. Wer schon vor der Abfahrt weiß, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung haben wird, darf die Reise ganz abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückverlangen.
- Besitzer von Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. Bei Zeitfahrkarten des Fernverkehrs sind das 5 Euro (2. Klasse) oder 7,50 (1. Klasse), im Nahverkehr 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse). Entschädigungsbeiträge unter 4 Euro werden bei Zeitfahrkarten im Nahverkehr jedoch nicht ausgezahlt, daher sollten Betroffene mehrere Verspätungsfälle sammeln.
- Fällt der Zug komplett aus, dann haben Fahrgäste einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises – Ausnahmen gibt es nur bei „außergewöhnlichen Umständen“, die aber laut dem Europäischen Gesetzgeber bei einem Streik nicht gilt.
Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago
