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Vorhaben gestorben?

Merz‘ Migrations-Gesetz im Bundestag gescheitert – Wie geht es nun weiter?

Friedrich Merz gibt nach der Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz der Union ein Statement.
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Friedrich Merz gibt nach der Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz der Union ein Statement.

Für viel Wirbel hat die Abstimmung über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Union unter Friedrich Merz gesorgt. Der Bundestag lehnte den Entwurf jedoch ab. So geht es jetzt weiter.

Berlin – Nach langwierigen Gesprächen im Inneren des Bundestages und einer hitzigen Debatte ist der Gesetzentwurf der Union für eine Begrenzung der Migration im Bundestag abgelehnt worden.

Worüber hat der Bundestag entschieden?

Der umstrittenste Punkt des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zu dem vorab auch Abgeordnete von FDP, AfD und BSW Zustimmung signalisiert hatten, ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus.

Zudem sollten nach den Vorstellungen der Union die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Künftig solle sie, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können, schlug die CDU/CSU vor. 

Die Union forderte in ihrem nun gescheiterten Entwurf überdies, das Ziel einer „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition Ende 2022 gestrichen.

War das Vorhaben neu?

Nein. Der Innenausschuss hatte über den Entwurf des Gesetzes bereits im Herbst beraten, kurz vor dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition.

Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründung war damals, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sah zwar eigentlich vor, dass der Familiennachzug auch zu Menschen aus dieser Gruppe wieder unbegrenzt möglich werden soll. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben aber nicht.

In dem nun abgelehnten Gesetzentwurf der Union steht wörtlich: „Angesichts der Aufnahme von mehr als 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit Anfang 2022 sind die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit in einem Maße erschöpft, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres zu beenden ist.“ 

Auch die Idee, der Bundespolizei neue Befugnisse für Abschiebungen zu geben, war nicht neu. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung hatte der Bundestag 2021 gebilligt. Im Bundesrat fand er damals jedoch keine Mehrheit.

Welche Abstimmungen hat es vorher bereits gegeben?

Am Mittwoch war ein Antrag der Union zu zahlreichen Zurückweisungen an deutschen Grenzen im Bundestag beschlossen worden, weil die AfD, zahlreiche Abgeordnete der FDP und einige Fraktionslose zugestimmt hatten. Politiker von SPD, Grünen und Linke kritisierten Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) dafür scharf. Sie sprachen von einer „Schande“ und einem „Sündenfall“. Anders als der am Mittwoch angenommene 5-Punkte-Plan hätte der am Freitag abgelehnte Gesetzentwurf rechtliche Konsequenzen gehabt. Die Bundesregierung hätte – wenn er angenommen worden wäre – die darin vorgeschlagenen Änderungen umsetzen müssen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Merz-Gesetz ist erst einmal beerdigt. Es steht der Union natürlich frei, die Vorschläge nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung zu heben und – im Falle einer Regierungsbeteiligung – auch umzusetzen. (md mit dpa)

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