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Eilantrag scheitert
Wenige Monate vor Landtagswahl: Einstufung der AfD Sachsen als „rechtsextrem“ ist rechtens
Die Einstufung der sächsischen AfD als „rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz ist rechtens. Ein Eilantrag des Landesverbands scheierte vor Gericht.
Dresden – Der AfD-Landesverband Sachsen ist mit seinem dringenden Antrag, seine Klassifizierung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz anzufechten, gescheitert. Dies wurde am Dienstag vom Verwaltungsgericht Dresden bekannt gegeben. Nach einer vorläufigen Überprüfung gibt es „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“, dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet sind.
Eilantrag scheitert – Einstufung von AfD Sachsen als „rechtsextrem“ ist rechtens
Zusätzlich scheiterte der AfD-Landesverband mit einem weiteren Eilantrag, der den sächsischen Verfassungsschutz dazu verpflichten sollte, das 134-seitige Gutachten zu veröffentlichen, auf dem die Einstufungsentscheidung basiert. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, die AfD hat die Möglichkeit, beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einzulegen. Im Dezember stufte der Landesverfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, während die Jugendorganisation Junge Alternative bereits seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt wird.
Am 1. September finden in Sachsen und Thüringen gleichzeitig Landtagswahlen statt, wobei die AfD in Sachsen in jüngsten Umfragen mit Zustimmungswerten um 30 Prozent etwa gleichauf mit der CDU liegt. Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der Bundesverband der Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz bisher als sogenannter Verdachtsfall geführt.
Erneute Niederlage: AfD geht erfolglos vor Gericht gegen den Verfassungsschutz vor
Die AfD hat auf Bundes- und Landesebene bereits mehrfach rechtliche Schritte gegen Einstufungen und Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden unternommen, musste jedoch immer wieder Niederlagen einstecken. Im Mai bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Münster, Nordrhein-Westfalen, die Einstufung des AfD-Bundesverbands als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz. Anfang Juni entschied das Verwaltungsgericht München, dass der bayerische Verfassungsschutz die Partei in seinem Bundesland ebenfalls beobachten darf.
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Vor Landtagswahl in Sachsen – AfD-Landesverband darf als „rechtsextrem“ eingestuft werden
„Zahlreiche“ öffentliche Äußerungen von Vertretern der AfD Sachsen legen den Verdacht nahe, dass es das Ziel „eines überwiegenden Teils“ der Partei ist, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, so das Dresdner Verwaltungsgericht. Die Partei vertritt zudem Ansichten, die darauf abzielen, Ausländer und insbesondere Asylbewerber „verächtlich“ zu machen. Dies stellt eine verbotene Diskriminierung dar, die mit der „Menschenwürdegarantie“ des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Begründung auch auf eine Zusammenarbeit von AfD-Vertretern mit Rechtsextremisten und verfassungsfeindlichen Organisationen. Diese Gruppen haben sich antisemitisch geäußert, die demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat herabgewürdigt und das Demokratieprinzip in Frage gestellt. In Bezug auf die Ablehnung des Antrags auf Veröffentlichung des Gutachtens stellte das Gericht fest, dass es „nach geltendem Recht“ keinen Rechtsanspruch darauf gibt.