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Beobachtung als Verdachtsfall rechtens
AfD scheitert mit Klage vor Münchner Gericht – Bayerns Verfassungsschutz darf Partei beobachten
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das Verwaltungsgericht München hat eine entsprechende Klage der Partei am Montag zurückgewiesen.
Update vom 1. Juli, 12.24 Uhr: Die bayerische AfD hat nach der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht München weitere juristische Schritte angekündigt. „Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen“, teilte der bayerische Landesverband der Partei am Montag mit und sprach von einer „Diskriminierung“ der AfD.
Der bayerische Landesvorsitzende der AfD, Stephan Protschka, hat die gerichtlich bestätigte Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz als „Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“ kritisiert.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, wertete das Urteil hingegen als weiteren Beleg für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei. „Das Urteil zeigt deutlich: Die AfD ist eine große Gefahr für unser Land und muss weiterhin intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Verfassungsfeinde haben in unserer Demokratie und unseren Parlamenten nichts zu suchen.“
AfD scheitert mit Klage – Bayerns Verfassungsschutz darf Partei beobachten
Erstmeldung vom 1. Juli: München – Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD auch weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachten. Zu diesem Urteil kam ein Verwaltungsgericht in München am Montagvormittag. Damit wies das Gericht eine Klage des Landesverbands der Alternativen für Deutschland zurück.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 begonnen, die Partei zu beobachten und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die AfD Bayern wollte sich durch die Klage sowohl gegen die Beobachtung, als auch gegen die Veröffentlichung zur Wehr setzten – ohne Erfolg. Zuvor war bereits ein Eilantrag der Partei durch den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.
AfD darf durch bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden
Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. „Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen“, sagte Kumetz.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht umfangreiche Beweise vorgelegt, welche die Beobachtung rechtfertigen sollten – unter anderem Tausende Seiten mit Chatprotokollen. Die AfD hatte im Verlauf des Prozesses wiederholt argumentiert, die Dokumente würden lediglich Äußerungen und Entgleisungen einzelner AfD-Politiker aufführen. Diese seien von der Partei bereits sanktioniert worden.
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Gericht weist AfD-Klage zurück – Partei will weitere Instanzen anrufen
Stephan Protschka, AfD-Landesvorsitzender in Bayern, hatte bereits zum Beginn der Verhandlungen eingeräumt, dass man nicht mit einem Erfolg der Klage rechne. Dennoch hatte Protschka angekündigt, im Falle einer Abweisung der Klage weitere Instanzen anzurufen.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 angekündigt, den Landesverband auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet. (fd mit Material von dpa)