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Zugeständnisse an SPD
Wahl der Verfassungsrichter: CDU lehnt Deal mit den Linken ab
Aus der Union gab es Kritik an der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht. Spahn will von der Fraktion trotzdem eine Zustimmung.
Berlin – Am Freitag stimmt der Bundestag über drei neue Verfassungsrichter ab. Für zwei von ihnen hat dabei die SPD das Vorschlagsrecht, für einen die Union. Der Wahlausschuss des Bundestags hat am Montagabend (7. Juli) die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die frei werdende Richterposten am Bundesverfassungsgericht nominiert: Günter Spinner, vorgeschlagen von CDU und CSU, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, vorgeschlagen von der SPD.
Alle drei bekamen den Angaben zufolge die nötige Zweidrittelmehrheit im aus zwölf Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss des Bundestags. Am Freitag soll im Plenum des Bundestags final über die Vorschläge abgestimmt werden. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat die Unions-Abgeordneten jetzt dazu aufgerufen, den Kandidatinnen der SPD zuzustimmen.
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SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht: Union kritisiert Brosius-Gersdorf
Die Nominierung von Brosius-Gersdorf stieß innerhalb der Unionsfraktion auf deutliche Kritik. Sie hatte sich unter anderem in der Corona-Pandemie für eine Impfpflicht eingesetzt und polarisierende Positionen vertreten. Auch gebe es erhebliche Vorbehalte aufgrund ihrer Haltung zum § 218a StGB, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt, und den damit verbundenen Fragen des Lebensschutzes, berichtet die Welt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig bezeichnete Brosius-Gersodrf auf der Plattform X als „unwählbar“.
Für die Wahl der Nachbesetzung im Verfassungsgericht: Jens Spahn hat die Abgeordneten der Union aufgerufen, den Kandidatinnen der SPD zuzustimmen. (Archivbild)
Spahn ruft Union zur Unterstützung der SPD-Kandidatinnen auf: „So haben wir es miteinander vereinbart“
Die Fraktionsführung habe Verständnis für diese Bedenken signalisiert, jedoch betont, dass angesichts eines möglichen Scheiterns der gesamten Richterwahl ein Kompromiss erforderlich sei. Spahn habe in diesem Zusammenhang davor gewarnt, dass ein Scheitern der Wahl zu einer dauerhaften Verlagerung der Zuständigkeit für die Verfassungsrichterwahl vom Bundestag auf den Bundesrat führen könne.
Auch verwies Spahn darauf, dass sich die Union mit der Nominierung Günter Spinners dem einvernehmlichen Vorschlag aller amtierenden Verfassungsrichter angeschlossen habe. Im Gegenzug unterstütze die Unionsfraktion die beiden Personalvorschläge der SPD. „So haben wir es miteinander vereinbart“, erklärte Spahn.
Für Zweidrittelmehrheit bei Verfassungsrichterwahl: Linke oder AFD sind Zünglein an der Waage
Union, SPD und Grüne verfügen im Bundestag auch in Kombination nicht über die für die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern erforderliche Zweidrittelmehrheit. Dies bedeutet, dass eine erfolgreiche Wahl nur durch zusätzliche Stimmen aus den Reihen der Linken oder der AfD ermöglicht werden kann. Die Abstimmung über die Nachbesetzung am Bundesverfassungsgericht ist für Freitag anberaumt. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse wäre ein Votum ohne Beteiligung der AfD nur dann möglich, wenn Union, SPD, Grüne und Linke geschlossen abstimmen würden.
Allerdings existiert innerhalb der Union ein Grundsatzbeschluss, wonach es keine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linken geben soll. Die Linke wiederum fordert ausdrücklich, als Teil des demokratischen Spektrums in parlamentarische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.
Vor der anstehenden Wahl beharrte die Linke auf Gesprächen mit der Union. Parteivorsitzender Jan van Aken erklärte: „Ohne Gespräch keine Wahl, das ist ganz einfach.“ Ziel der Linken sei es, mit der Union Absprachen zu treffen. Die Union lehnt Gespräche mit der Linken aber weiterhin ab. „Wir haben jetzt nicht die Absicht, da auf die Linke zuzugehen oder in irgendwelche Gespräche mit den Linken einzutreten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Steffen Bilger in Berlin.
Die AfD-Fraktionsführung kündigte unterdessen an, den von der Union nominierten Kandidaten unterstützen zu wollen. Die beiden Kandidatinnen, die von der SPD vorgeschlagen wurden, würden hingegen keine Zustimmung der AfD finden, wie Fraktionsvorsitzende Alice Weidel erklärte. (lw mit Agenturen)