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Strafprozess in Halle
Entscheidung im Höcke-Prozess: Thüringer AfD-Chef erneut wegen NS-Parole verurteilt
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde vor dem Landgericht in Halle erneut wegen einer verbotenen NS-Parole schuldig gesprochen.
Update vom 1. Juli, 14.21 Uhr: Das Landgericht Halle hat Björn Höcke erneut wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole schuldig gesprochen und verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef wurde zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt – insgesamt 16.900 Euro. Bereits im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision.
Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer AfD-Veranstaltung im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ beziehungsweise animierte sein Publikum dazu. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer eine zur Bewährung angesetzte Haftstrafe in Höhe von acht Monaten gefordert. Höckes Verteidiger plädierten auf einen Freispruch.
Prozess gegen Höcke: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef
Update vom 1. Juli, 11.08 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Björn Höcke in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe für den AfD-Politiker gefordert. Höcke, der wegen der erneuten Verwendung der NS-Parole „Alles für Deutschland“ vor Gericht steht, solle zu acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden – so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag vor dem Landgericht in Halle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, zum Beispiel die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.
Höcke-Prozess wegen NS-Parole geht weiter – Urteil könnte fallen
Erstmeldung vom 1. Juli: Halle – Das Landgericht Halle setzt den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das Gericht hatte diesen zusätzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit benötigte, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem von den Entscheidungen des Gerichts hängt ab, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden kann. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker Höcke angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmer:innen im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Er wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Im Höcke Prozess: Ein Historiker soll zur Nazi-Parole gehört werden
Höcke bestreitet, das Publikum animiert zu haben, er betont seine Unschuld. Der 52-Jährige hatte auch gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Seine Verteidiger:innen forderten, einen Historiker zur Bedeutung und Verbreitung des Spruchs zu hören – sie halten die Parole für nicht zentral bei der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Ein Historiker, der am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, als sachverständiger Zeuge sprechen sollte, wurde laut MDR vom Richter Jan Stengel abgelehnt, weil er sich zuvor öffentlich negativ über die AfD geäußert habe: „Das geht einfach nicht.“
Die Staatsanwaltschaft kritisiert Höckes öffentliche Aussagen zum Prozess in Halle
Höckes Anwälte verlangten auch, die Teilnehmer:innen des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Losung zu vervollständigen.
Auf die öffentlichen Aussagen des AfD-Politikers Höcke zum Prozess hat die Staatsanwaltschaft laut MDR kritisch reagiert. In einem Video habe der Angeklagte auf Telegram davon gesprochen, dass „politische Schauprozesse“ aufgearbeitet werden müssten und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde. Anklagevertreter Benedikt Bernzen sprach in diesem Zusammenhang laut MDR von einem Demokratieverständnis, das nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sei.
Landtagswahl in Thüringen – Höcke geht als Spitzenkandidat ins Rennen
Für Höcke ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war der 52-Jährige wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Koalitionen nach der Landtagswahl: Höcke erneuert sein Angebot an die CDU
Laut MDR-Wahlumfrage von Infratest dimap im Juni ist die AfD in Thüringen mit 28 Prozent Zustimmung Spitzenkandidatin vor der CDU (23) und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW, 21). Zudem würden 18 Prozent der Befragten den Rechtsextremen Höcke zum Ministerpräsidenten wählen, wenn das direkt möglich wäre. Höcke liegt damit gleichauf mit Oppositionsführer Mario Voigt (CDU) und hinter dem amtierenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke, 47).
Der AfD-Fraktionsvorsitzende hatte auf dem Bundesparteitag der AfD in Essen gegenüber der thüringischen CDU sein Angebot einer Zusammenarbeit erneuert. Eine Koalition mit dem BSW und anderen Landtagsparteien werde zu einem Profilverlust der CDU führen, sagte Höcke gegenüber phoenix. „Dann wird sie als ehemals konservative Kraft in die politische Bedeutungslosigkeit verabschiedet werden.“ CDU-Fraktionsführer Voigt hatte bislang nicht ausgeschlossen, mit dem BSW und der SPD zu koalieren, eine Kooperation mit der AfD oder der Linken ist für ihn bislang aber tabu. (dpa/ses)