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Thüringer AfD-Chef
Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole zieht sich hin: Urteil im Juli erwartet
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke soll eine verbotene Losung der SA verwendet haben. Ein Urteil soll erst nächsten Monat gesprochen werden.
Update vom 26. Juni, 16.00 Uhr: Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole zieht sich länger hin als geplant. Das Landgericht Halle setzte einen zusätzlichen Verhandlungstag für den kommenden Montag (1. Juli) an. Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor zahlreiche Anträge gestellt. Um darüber zu entscheiden, sei mehr Zeit nötig, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.
Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Personen im thüringischen Gera im Dezember 2023 die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen.
Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig. Seine Verteidiger verlangten unter anderem, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Losung zu vervollständigen.
Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole läuft
Update vom 26. Juni, 9.30 Uhr: Anders als vom Gericht angekündigt, soll ein Historiker nun doch nicht als sachverständiger Zeuge im Höcke-Prozess gehört werden. Er habe sich vorab öffentlich negativ über die AfD geäußert, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Insofern ist davon auszugehen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Auch mit einer Entscheidung kann gerechnet werden. Es wäre das zweite Urteil des Landgerichts Halle gegen Höcke.
Update vom 26. Juni, 5.25 Uhr: Ab 9 Uhr wird der Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fortgesetzt. Es ist auch ein Urteilsspruch möglich. Der 52-Jährige soll bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass Höcke die ersten beiden Worte selbst aussprach und dann das Publikum mit einer Handbewegung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Beim Prozessauftakt am Montag beteuerte Höcke seine Unschuld.
Prozess gegen Höcke geht weiter: Urteil erwartet
Update vom 24. Juni, 19.06 Uhr: Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass dann ein Historiker als sachverständiger Zeuge zu der umstrittenen Parole gehört werden soll. Es ist zugleich der letzte geplante Verhandlungstermin. Somit könnte dann das Urteil fallen.
Höcke nennt Nazi-Parole im Prozess „Allerweltsworte"
Update vom 24. Juni, 16.24 Uhr: Höcke selbst bestreitet eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen und stellte diese auch wiederholt als Banalität dar. „Ich sehe die Strafbarkeit für ‚Alles für Deutschland nicht‘“, sagte Höcke am Montag vor Gericht. Dies seien „Allerweltsworte, die zufällig vor einigen Jahren von einer verbrecherischen Organisation“ benutzt worden seien.
Dass bei der Veranstaltung in Gera Menschen im Publikum den Spruch aufgrund seiner Handbewegung vervollständigen würden, sei für ihn „nicht erwartbar“ gewesen, sagte Höcke. „Ich bin mitnichten mit dem Vorsatz da reingegangen, einen weiteren Prozess zu provozieren.“ Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen eines ähnlichen Vorfalls im sachsen-anhaltischen Merseburg anhängig.
Im ersten Verfahren hatte der studierte Geschichtslehrer angegeben, er habe keine Kenntnis von der Herkunft der Parole gehabt. Am Montag wiederholte Höcke, er sei „kein Experte zum Nationalsozialismus“.
Höcke beteuert Unschuld vor Gericht
Update vom 24. Juni, 13.57 Uhr: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat vor Gericht erneut seine Unschuld beteuert. „Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an“, sagte der 52-Jährige heute bei der Verhandlung des Landgerichts Halle.
Höcke-Verteidiger beantragen Einstellung des Prozesses – Gericht entscheidet
Update vom 24. Juni, 13.38 Uhr: Das Landgericht Halle hat Anträge der zwei Höcke-Verteidiger auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.
„Völlig einhellig“: Höcke-Verteidiger beklagen „Vorverurteilung“ des AfD-Politikers
Update vom 24. Juni, 12.17 Uhr: Der Verhandlungstag im zweiten Höcke-Prozess hat mit einer Antragswelle der Verteidiger begonnen: Noch vor Verlesung der Anklage bezweifelten sie in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle.
Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.
AfD-Mann Höcke erneut wegen SA-Parole auf Anklagebank
Erstmeldung: Halle an der Saale – Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank zurück: Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der Thüringer AfD-Vorsitzende wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück. Vor dem Landgericht in Halle an der Saale beginnt an diesem Montag (24. Juni) ab 9 Uhr das Verfahren.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera die ersten beiden Wörter der Parole „Alles für Deutschland“ ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen des NS-Vokabulars anhängig.
AfD-Mann Björn Höcke: Erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig
Das Gericht verurteilte den AfD-Politiker bereits Mitte Mai in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzte Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel war überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.“ Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.
Dritter Prozess gegen Björn Höcke (AfD) steht in Mühlhausen an
Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen hier noch nicht fest.
Nach dem Prozessauftakt an diesem Montag ist für Mittwoch (26. Juni) ein zweiter Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil fallen. Im Fall einer Verurteilung erwartet den 52-Jährigen laut Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. (dpa/AFP/frs)