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Nach Haushaltsurteil aus Karlsruhe
Rüstungsindustrie warnt: „Deutschland ist nicht mehr wehrhaft“
Das Ende der Energiepreisbremsen könnte eine Folge des Haushaltsurteils sein. Doch nicht alle in der Regierung sind sich einig über diesen Schritt.
Berlin – Die Diskussion um Sparmaßnahmen zur Bewältigung der Haushaltskrise geht nach dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe weiter. Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) brachte am Wochenende Kürzungen im Sozialbereich ins Gespräch. Gleichzeitig warnte die Rüstungsbranche vor Einsparungen im Verteidigungssektor. Die Ampel-Koaltion konnte sich bislang nicht auf die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigte Abschaffung der Energiepreisbremsen zum Jahresende einigen.
Vereinfacht gesagt sei in den vergangenen Jahren „viel Geld auf alle Probleme geschüttet“ worden, sagte Landesfinanzminister Bayaz der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit sei der Eindruck vermittelt worden, wenn eine Krise komme, „muss der Staat alles kompensieren“. Dieses Versprechen aber könne die Politik nicht halten.
Grüne zur Schuldenbremse: Soziale Projekte auf dem Prüfstand
Soziale Projekte wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente „sollten nicht in Stein gemeißelt sein“, sagte Bayaz. Es müsse die Frage gestellt werden, ob dies noch in die Zeit passe. Der Landesminister äußerte sich anlässlich des Verfassungsgerichtsurteils zu Sondervermögen neben dem regulären Haushalt – deshalb fehlen der Regierung nun 60 Milliarden Euro, die für Klima- und Transformationsprojekte vorgesehen waren.
Die Rüstungsindustrie warnte vor Einsparungen im Verteidigungsbereich und forderte ein Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der Nato. „Deutschland ist nicht mehr wehrhaft“, sagte die Chefin des Panzergetriebe-Herstellers Renk, Susanne Wiegand, der Augsburger Allgemeinen. „Eine Demokratie muss sich im Notfall wehrhaft verteidigen können“, sagte Renk der Zeitung weiter. Was die Bundeswehr heute an Ausrüstung habe, reiche aber nicht aus. Diese Lücken „müssen gestopft werden“.
Wichtig sei nun, nicht „Kitas, Windräder und Panzer“ gegeneinander auszuspielen, sagte Wiegand weiter. „Wir brauchen Geld für Soziales, die Energiewende und die Landesverteidigung.“ Den Beteuerungen in Deutschland, das Zwei-Prozent-Ziel einzuhalten, müssten außerdem Taten folgen. „Das Ziel darf nicht durch Haushaltstricks hin gerechnet werden.“
Haushaltsurteil aus Karlsruhe: Preisbremsen enden
Dem Haushaltsurteil könnten auch die gerade erst durch den Bundestag bis zum Ende der Heizperiode verlängerten Energiepreisbremsen zum Opfer fallen. „Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) endet als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres und wird abgewickelt“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Rheinischen Post. „Damit enden die Preisbremsen.“ Es sei nicht davon auszugehen, dass es Anfang kommenden Jahres eine Notlage bei Strom und Gas geben werde.
Djir-Sarai stützte damit eine entsprechende Ankündigung Lindners vom Freitag. SPD und Grüne wandten sich dagegen. Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte den Sendern RTL und ntv, es sei derzeit lediglich klar, dass der WSF aufgelöst werde, die Schuldenbremse ausgesetzt bleibe und die Energiepreisbremsen bis zum Jahresende gezahlt würden. Wie jetzt ab 2024 weiter finanziert werde, „ist natürlich noch in Gesprächen innerhalb der Regierung“.
Energiepreisbremse: Kühnert „erstaunt“ über Lindner
Auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte dazu der Kölnischen Rundschau, er habe Lindners Ankündigung „mit Erstaunen zur Kenntnis genommen“. „Das mag seine Meinung sein – ein Beschluss der Koalition ist es nicht.“ Ob es 2024 noch Energiepreisbremsen gebe, müsse nun politisch verhandelt werden. „Die SPD hält das für geboten.“
Nach dem Haushaltsurteil stellen unterdessen nach einem Bericht der Welt am Sonntag auch mehrere Bundesländer ihre Haushalte auf den Prüfstand. „Die Landesregierung prüft, inwieweit das Urteil Auswirkungen im Hinblick auf das Covid-19-Sondervermögen hat, aus dem die finanziellen Auswirkungen der in Zusammenhang mit der Pandemie erforderlichen Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 getragen werden“, heißt es demnach im Finanzministerium in Niedersachsen.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Auch Sachsen-Anhalt erklärte demnach, dass geprüft werde, „ob Änderungen am Haushalt 2023 und am sich noch in den Haushaltsberatungen befindlichen Haushalt 2024 erforderlich sind“. Nach einer Umfrage der Zeitung haben alle 16 Bundesländer Sondervermögen gebildet – was jedoch nicht bedeutet, dass diese auch verfassungswidrig sein müssen.
Nach der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ist dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. Ausnahmen sind in Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich. Solche Situationen waren durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Kriegs gegeben. (afp/skr)