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Viele nutzten schon Kontrollen

Wegen „zahlreicher Probleme“: Grenzkontrollen jetzt länger möglich – „Schengen“ ändert sich

Eine Schengen-Reform ermöglicht bis zu drei Jahre Grenzkontrollen. Die Gründe sind vielfältig. Staaten müssen jetzt schärfere Auflagen erfüllen.

Brüssel – Der Schengen-Raum soll eigentlich freies Reisen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedsstaaten ermöglichen. Nun einigten sich Vertreter der Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament in der Nacht auf Mittwoch (07. Februar) auf eine Reform des Schengen-Kodexes, der bei schwerwiegenden Bedrohungen bis zu drei Jahre Kontrollen an den Grenzen ermöglicht. Damit die Änderungen in Kraft treten, müssen sie von dem Europaparlament und den Mitgliedsstaaten noch formell beschlossen werden.

Zuvor konnten Schengen-Staaten unter „außergewöhnlichen Umständen“ zwei Jahre an den Binnengrenzen kontrollieren. Im Falle einer „schwerwiegenden Ausnahmesituation im Hinblick auf eine anhaltende Bedrohung“ ist durch die neue Regelung eine Verlängerung um ein Jahr möglich. Die Verlängerungen geschehen nach wie vor in halbjährigen Abständen, wobei drei Jahre nun die neue Maximaldauer darstellen.

Schon vor der Reform: Mehrzahl der Mitgliedsstaaten nutzte phasenweise Grenzkontrollen

Viele der Mitgliedsstaaten führten schon in den letzten Jahren immer wieder phasenweise Grenzkontrollen ein. Besonders Frankreich war dafür bekannt, mit der Begründung des Terrorismus mehrfach nacheinander „außergewöhnliche Umstände“ einzuberufen und Grenzkontrollen zu aktivieren. So setzte sich auch der französische Präsident Emmanuel Macron besonders für die Schengen-Reform ein. Auch Rumänien und Bulgarien, die vor kurzem erst beitraten, nutzen bereits Grenzkontrollen.

Schon mehr als die Hälfte der Schengen-Staaten nutzen Grenzkontrollen.

Nach Brüsseler Angaben nutzen derzeit mehr als die Hälfte der 27 Mitgliedsstaaten Grenzkontrollen. Die Begründungen dafür sind vielfältig: „Covid-19-Pandemie über Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalität bis hin zu irregulärer Migration“, so die EU-Kommission.

Auch Auflagen für Schengen-Staaten verschärft: Verhältnismäßigkeit und Alternativen prüfen

Damit die Schengen-Staaten längere Grenzkontrollen wahrnehmen können, müssen auch sie sich zukünftig an schärfere Auflagen halten. Dazu gehören die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und möglicher Alternativen zu praktizierten Grenzkontrollen, wie etwa die Schleierfahndung. Dabei handelt es sich um verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die Racial Profiling vermindern sollen.

Auch Gesundheitskrisen wie die Corona-Pandemie sind nun deutlicher in das Schengen-Abkommen eingearbeitet. Darin heißt es, dass zwischen den Mitgliedsstaaten zukünftig bessere Abstimmungen stattfinden müssen, auch bezüglich möglicher Regularien zu Impfungen und Krankheitstests. (dpa/lismah)

Rubriklistenbild: © Nikolay DOYCHINOV / AFP

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