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AfD gegen Verfassungsschutz
Gericht billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall – Politiker fordern Konsequenzen
Das OVG Münster verkündet sein Urteil im Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz. Es bestätigt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall.
Update vom 15. Mai, 11.45 Uhr: Nach dem Urteil des OVG Münster fordert jetzt die Politik Konsequenzen. Sachsens Justizministerin Katja Meier sprach sich gegenüber dem Berliner Tagesspiegel für weitere Schritte aus. Das Urteil stärke unsere wehrhafte Demokratie, sagte die Politikerin der Grünen. „Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen.“
Gegenüber dem Tagesspiegel machte Meier den Vorschlag, dass die Innenministerkonferenz – wie beim NPD-Verbotsverfahren – eine Taskforce beauftragt, um Material für einen möglichen Verbotsantrag der AfD zu sammeln.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil als starkes Zeichen einer wehrhaften Demokratie bezeichnet. Die Entscheidung sei richtungsweisend, sagte der CSU-Politiker am Montag (13. Mai) der Deutschen Presse-Agentur in München. „Das Urteil bestätigt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben. Die Entscheidung stärkt somit auch die künftige Arbeit unserer Verfassungsschützer.“
Verdachtsfall AfD: Bestrebungen gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen
Update vom 15. Mai, 10.10 Uhr: Auch die Jugendorganisation „Junge Alternative“ darf nach dem Urteil des OVG Münster weiter als Verdachtsfall beobachtet werden. Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, sagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zudem bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen konnte das Gericht erkennen.
Update vom 15. Mai, 9.10 Uhr: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies am Montag die Klage dagegen zurück. Damit bestätigte es ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil wurde nicht zugelassen.
AfD unter Verdacht des Rechtsextremismus
Erstmeldung: Münster – Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verkündet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag (13. Mai, 09.00 Uhr) sein Urteil. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.
Sollte der 5. OVG-Senat das auch so sehen, dürfte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung hat.
Im Fall der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Vor dem OVG aber ging es jetzt noch nicht um diese Frage.
Urteil betrifft auch AfD-Jugendorganisation
In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Die im März begonnene mündliche Verhandlung vor dem OVG endete am vergangenen Dienstag nach sieben Verhandlungstagen.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Die Anwälte der Partei haben in Münster angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Da das Gericht in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen. (skr/afp/dpa)