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Polizeigewerkschaft nennt Aussage „widerlich“
Nach neuer AfD-Einstufung beim Verfassungsschutz: Höcke zeigt wahres Gesicht
Die Einordnung der gesamten AfD als rechtsextremistisch verursacht starke Reaktionen. Höcke löscht seinen X-Eintrag zügig.
Frankfurt – Die gesamte AfDist rechtsextremistisch. Zu dieser Einschätzung kam der Verfassungsschutz, was neue Diskussionen um ein Verbotsverfahren der Partei ins Leben rief. Die AfD will jedoch gegen die Einstufung klagen, und auch Björn Höcke äußerte sich nun. Allerdings löschte er einen kontroversen Beitrag sofort wieder.
Höcke schießt gegen Verfassungsschutz: „Neue Arbeit suchen“
„Man kann den Angestellten des Verfassungsschutzes nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen“, gab Höcke auf X zu Protokoll.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, kritisierte die Äußerung des thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Höcke als „widerlich“. Kopelke sagte der Rheinischen Post, die Arbeit des Verfassungsschutzes sei unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität Deutschlands. Seine Organisation verurteile die versuchte Einschüchterung und Mobilisierung gegen diese Institution auf das Schärfste. Höckes Beitrag zog weitere erschrockene Reaktionen nach sich, so schrieb etwa der Historiker Jens-Christian Wagner auf X: „#Höcke lässt keinerlei Zweifel daran, dass die Einstufung der #AfD als gesichert rechtsextrem überfällig war.“
AfD-Verbot? Union skeptisch: „Man muss sie wegregieren“
Führende Unionspolitiker bleiben auch nach der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch bei ihrer ablehnenden Haltung zu einem Verbotsverfahren. „Ich bin da sehr skeptisch“, sagte der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“.
„Ich glaube nicht, dass man eine AfD einfach wegverbieten kann, sondern man muss sie wegregieren.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Bild: „Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.“ Ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD und ihre Geschichtserzählung, dass man sich nicht mehr politisch mit ihr auseinandersetzen will, sondern nur noch juristisch“, erklärte Dobrindt. „Und das würde ich der AfD ungern gönnen.“
SPD vorsichtig, Verdi-Chef fordert Verbotsverfahren für AfD
Dobrindts Vorgängerin, die scheidende Ministerin Nancy Faeser (SPD), hatte zu einer sehr vorsichtigen Prüfung eines Verbotsverfahrens geraten. „Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus“, sagte sie nach der Verfassungsschutz-Einstufung. Die Grünen dagegen wollen schnell vorgehen: Parteichef Felix Banaszak rief die Union auf, sich gemeinsam auf ein AfD-Verbotsverfahren zu verständigen. „Ich lade CDU und CSU ausdrücklich und aufrichtig ein: Herr Merz, Herr Söder – lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, lassen Sie uns aktiv werden. Nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern weil unsere Demokratie es wert ist. Bevor es zu spät ist“, schrieb er auf X. Auch die Linke sprach sich für ein Verbotsverfahren aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD mit ihren Parteigrößen wie Björn Höcke als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. (Archivbild)
Für ein Verbotsverfahren sprach sich etwa Verdi-Chef Frank Werneke aus. Ein Verbotsverfahren ersetze „nicht die tägliche politische Auseinandersetzung mit der AfD und das Zurückdrängen ihres gesellschaftlichen Einflusses“, sagte Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagausgaben). Nach der AfD-Einstufung als gesichert rechtsextremistisch sei es „dennoch an der Zeit, ein Verbotsverfahren vorzubereiten, das erwarte ich von den Ländern und vom Bund“.
AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Entscheidung
Am Montagmorgen (5. Mai 2025) reichte der AfD-Bundesverband vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz per Eilantrag ein. Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten, dass die Partei mit der Klage „ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition“ setze.
Eine Partei verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können dies Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat. Im Falle der rechtsextremistischen früheren NPD – heute unter dem Namen Die Heimat – waren zwei Verbotsverfahren gescheitert. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, gegen die Partei vorzugehen. (cgsc mit dpa)