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Klage gegen den Verfassungsschutz
AfD gesichert rechtsextrem: Dobrindt äußert sich zu Konsequenzen für Beamte
Die AfD klagt gegen den Verfassungsschutz. Neben der designierten Justizministerin Hubig äußert sich auch Parteichefin Alice Weidel.
Update, 6. Mai, 6.21 Uhr: Müssen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit pauschalen Konsequenzen rechnen, wenn sie sich zur AfD bekennen? Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verweist in der Frage jetzt auf die Rechtslage: „Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte der CSU-Politiker der Bild (Ausgabe von heute). Ähnlich hatte sich der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul von der CDU gegenüber der Zeitung geäußert.
Update, 19.04 Uhr: AfD-Chefin Alice Weidel hat die Hochstufung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Aus Sicht der AfD sei das „ein eklatanter Rechtsbruch und ein Anschlag auf die Demokratie, der die Fundamente einer rechtsstaatlichen Ordnung erschüttert“, sagte Weidel vor Journalistinnen und Journalisten in Berlin. Sie äußerte sich erstmals vor Kameras zum Thema, seit der Inlandsnachrichtendienst am Freitag die AfD als Gesamtpartei in einer Mitteilung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt hat.
Weidel sprach von einer Diffamierung der AfD „durch den parteipolitisch vollständig instrumentalisierten Verfassungsschutz“. Man werde sich mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Die AfD hatte zuvor Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht.
Grundlage für die Hochstufung der Partei durch die Behörde vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung ist ein neues Gutachten des Nachrichtendienstes, das bisher nicht veröffentlicht wurde. Nach Spiegel-Informationen wird in dem 1100-seitigen Papier auch ein Zitat Weidels aus einem Interview des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Compact-Magazins angeführt. „Messerkriminalität“, sagte Weidel dort im Juli 2023, sei „in unserer Kultur völlig unbekannt“. Sie werde aus „gewaltbereiten Kulturen“ in Afrika und im Nahen Osten nach Deutschland gebracht.
Auf die Frage, ob sie diese Aussagen bedauere, sagte Weidel, „nein, ich bedauere persönlich überhaupt nichts“. „Wir wissen alle, dass die Messerkriminalität in unserem Land durch die Decke gegangen ist, und das belegen die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik. Und dementsprechend ist es unsere und meine Aufgabe, genau das, diese Missstände in unserem Land zu diskutieren“, fügte sie hinzu.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Hubig will Verbotsverfahren nicht von Umfragen abhängig machen
Update, 15.46 Uhr: In einer Pressekonferenz in Berlin hat die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt, sie halte ein mögliches AfD-Verbotsverfahren für unabhängig von den Umfragewerten der Partei. „Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent“, erklärte Hubig laut Bericht der Nachrichtenagentur AFP.
Die SPD-Politikerin rechne damit, dass die Frage eines möglichen Verbots der AfD ihre ersten Tage im neuen Amt „massiv gestalten wird“. Wenn nötige Voraussetzungen erfüllt sein sollten, müssten „Instrumente“ angewandt werden, um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Dabei nannte die designierte Justizministerin einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.
AfD gesichert rechtsextrem: Weidel und Chrupalla äußern sich zu Einstufung und Klage
Update vom 5. Mai, 12.48 Uhr: Nach der AfD-Klage gegen den Verfassungsschutz wegen der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch erklärten die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel, mit der Klage setze man „ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition“.
Weiter warfen die AfD-Chefs dem Verfassungsschutz vor, eine „politisch instrumentalisierte Behörde“ zu sein, die versuche, „den demokratischen Wettbewerb zu verzerren und Millionen Wählerstimmen zu delegitimieren“. Chrupalla und Weidel sprachen von einem „schändlichen Vorgehen“, das die Grundwerte der Demokratie untergrabe. „Wir als AfD werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen“, so die Parteichefs.
Der Verfassungsschutz hatte nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grund dafür sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“.
Einstufung als „rechtsextremistisch“: AfD reicht Klage ein
Erstmeldung: Köln – Nach der Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Die Klage sei beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden, sagte ein Parteisprecher am Montagvormittag der Nachrichtenagentur AFP. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte bereits die Einstufung zum Verdachtsfall für rechtens erklärt.
Hochstufung auf „gesichert rechtsextremistisch“: AfD-Klage gegen Verfassungsschutz
Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.
Verfassungsschutz stuft AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein
Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt.
Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. (red mit Agenturen)