Migrationspolitik
Obergrenze für Geflüchtete: Faeser lehnt Söder-Vorschlag ab
Bundesinnenministerin Faeser weist Söders Vorschlag einer Flüchtlings-Obergrenze zurück. Sie plädiert für eine europäische Lösung.
Berlin – Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Vorschlag von CSU-Chef Markus Söder, eine jährliche Obergrenze für Flüchtlinge einzuführen, zurückgewiesen. Sie argumentierte am Sonntagabend in der ARD-Sendung Anne Will, dass internationales Recht dem entgegenstehe. Faeser verwies auf die Genfer Flüchtlingskonvention als einen der Gründe. Sie betonte, dass Obergrenzen lediglich eine Illusion von Verbesserung schaffen würden. „Das einzige, was wirklich helfen wird, ist eine europäische Lösung“, so Faeser. Sie forderte von der EU mehr Engagement bei der Verteilung der Flüchtlinge, da die Kommunen an ihre Grenzen stoßen.
Obergrenze für Flüchtlinge – Faeser widerspricht Söder
Der bayerische Ministerpräsident Söder hatte eine „Integrationsgrenze“ für die Aufnahme von Geflüchteten von etwa 200 000 Menschen ins Gespräch gebracht. In der Sendung Anne Will bekräftigte er, bei der Zahl 200.000 gehe es um eine Richtgröße, „in der Integration in unserem Land noch gelingen kann“. Man benötige Grenzschutz, den Stopp von Sonderaufnahmeprogrammen, die nur Deutschland mache, es brauche Rückführung und eine Veränderung der Anreize, beispielsweise beim Bürgergeld. Für einen Deutschland-Pakt gegen unkontrollierbare Zuwanderung stehe er sofort bereit. Er forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, bei dem Thema Migration Führung zu zeigen.
Zuletzt gab es vermehrt Warnungen aus Bundesländern und Kommunen vor einer Überlastung. Bis Ende August verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 204.000 Erstanträge auf Asyl. Das ist ein Anstieg von 77 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Hinzu kommt, dass aufgrund des Krieges in Russland mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz suchten, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.
Bayerns Ministerpräsidenten seit 1945




Merz: Müssen schnell die Zahl der Flüchtlinge reduzieren
CDU-Chef Friedrich Merz hingegen unterstützte den Söder-Vorschlag einer Obergrenze. „Ja, das ist machbar. Aber leicht ist es nicht“, sagte er der Augsburger Allgemeinen (Montag). „Wir reden ja nicht nur über Wohnungen oder Schulen, wir reden auch über Krankenhäuser, vernünftige Ausbildung und echte Integration. Das ist eine gehörige Kraftanstrengung. Die wird uns nur gelingen, wenn diejenigen, die rechtskräftig abgewiesen worden sind, auch konsequent abgeschoben werden.“
Merz forderte, die Einreise Tausender Migranten pro Monat nach Deutschland zügig zu begrenzen. „Wir müssen dieses Problem lösen, sonst wächst uns das über den Kopf“, sagte er. „Wenn wir die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung und die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überstrapazieren wollen, müssen wir schnell die Zahlen der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, reduzieren.“
Merz spricht sich für „Deutschland-Pakt“ aus
In diesem Zusammenhang erneuerte er sein Angebot an Scholz, „dass wir als ersten Teil seines Deutschland-Paktes gemeinsam die Flüchtlingskrise lösen“. Merz erinnerte an eine Äußerung von Ex-Bundespräsident Joachim Gauck, der von einem drohenden Kontrollverlust gesprochen habe. „Er hat gesagt, wir werden hässliche Bilder sehen. Und wenn das so ist, dann müssen wir schnell zu Lösungen kommen, sonst erleben wir diesen Kontrollverlust.“ Deutschland sei zu wenig konsequent in der Zurückweisung und auch in der Abschiebung von Asylbewerbern, die keinen Anspruch haben, sagte Merz. „Die Dänen sind da sehr konsequent. Es gibt dort nur noch Sachleistungen und Sammelunterkünfte und Ausreisepflichtige werden dann auch konsequent abgeschoben. Von einer sozialdemokratischen Regierung übrigens, das sind keine Rechtsextremen.“
Laut Bundesregierung wurden 2022 fast 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Das Ausländerzentralregister verzeichnete Ende 2022 rund 304.000 ausreisepflichtige Personen, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Geduldete sind Personen, die eigentlich ausreisen müssten, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Dies könnte beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Eine Duldung ist stets zeitlich begrenzt. (dpa/skr)
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