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„Auf Kosten des Sozialstaats“
Jobcenter zahlt, Vermieter kassiert: Warum der Staat Luxus-Mieten für Bürgergeld-Wohnungen ausgibt
Das Amt zahlt unglaubliche Summen für die Mieten von Bürgergeld-Beziehern, kürzlich kritisierte das auch Kanzler Merz. Machen Vermieter Kasse auf Kosten des Sozialstaats?
Berlin – Eine unglaubliche Summe von 20 Milliarden Euro zahlt der Staat jährlich für die Mieten der 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland. Kanzler Friedrich Merz sprach das Thema in seinem ZDF-Sommerinterview an: Bürgergeld-Empfänger würden vom Amt teils Mieten gezahlt bekommen, von denen „normale Arbeitnehmer“ nur träumen könnten.
20 Millionen Euro für Miete von Bürgergeld-Empfängern – Wohnungsmarkt aus dem Ruder
Veröffentlicht hat die Summe von 20 Milliarden Euro im Jahr für Bürgergeld-Mieten das für Kommunen tätige Pestel-Forschungsinstitut. Wer die Zahl hört, könnte meinen, Bürgergeld-Empfänger leben in Luxus-Wohnungen. Doch hinter der Summe steckt ein völlig überhitzter, aus dem Ruder gelaufener Wohnungsmarkt. Und offenbar gibt es auch manche, die aus der angespannten Situation Profite auf Kosten der Steuerzahler schlagen.
„Sozialleistungen ein Rendite-Versprechen“: Konzerne bei Bürgergeld-Wohnungen in Kritik
Eine aktuelle Recherche der Wochenzeitung Die Zeitgreift das Thema auf: Der Bericht handelt von heruntergekommenen Schimmel-Wohnungen für Bürgergeld-Empfänger in Dresden, für die der Staat horrende 18 Euro Miete pro Quadratmeter ausgebe. Große börsennotierte Wohnungskonzerne wie Vonovia, LEG und Grand Citry Properties würden abkassieren: „Die Sozialleistungen, die viele der Mieter erhalten, sind so etwas wie ein Rendite-Versprechen: Egal wie arm oder unzuverlässig ein Mieter ist, die Kosten zahlt am Ende das Amt, und zwar mit deutscher Pünktlichkeit“, heißt es im Artikel. In der Immobilienwirtschaft gebe es dafür sogar einen eigenen Begriff: „Hartz-IV-Geschäftsmodell“.
Die Praxis ist nichts anderes als staatlich finanzierter Missbrauch
Vonovia weist auf Anfrage der Frankfurter Rundschau die Vorwürfe als nicht den Fakten entsprechend von sich. „Wir halten uns ohne Wenn und Aber überall immer an den Mietspiegel“, betont Vonovia-Sprecher Matthias Wulff. Nach diesem seien Mieterhöhungen alle zwei Jahre möglich. Die im Zeit-Artikel unterstellte „Hartz-IV-Geschäftsmodell-These“ sei „abwegig“. Vonovia vermiete „zu Mietpreisen, die staatlich streng reguliert sind.“ Zeitweise in die Höhe schießen würden die Nebenkosten, zum Beispiel nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Doch davon profitiere Vonovia nicht.
Missbrauch bei Mieten durch Bürgergeld: „Vermieter, die auf Kosten des Sozialstaats Kasse machen“
Doch auch in der Politik kennt man das Problem. Dennis Radtke, Chef des Sozialflügels der CDU, kritisiert gegenüber der Frankfurter Rundschau: „Vielerorts zahlen die Jobcenter horrende Mieten für heruntergewirtschaftete Wohnungen – 20 Euro pro Quadratmeter sind keine Seltenheit.“ Wer denke, es handele sich um „eine Luxussituation für Bürgergeld-Beziehende“, verkenne die Realität. „Diese Praxis ist nichts anderes als staatlich finanzierter Missbrauch“, so der CDU-Politiker. Und zwar Missbrauch „nicht durch die Schwächsten der Gesellschaft, sondern durch Vermieter, die auf Kosten des Sozialstaats Kasse machen.“
Rekordmieten für Bürgergeld-Bezieher: Konzerne profitieren von dramatischer Lage am Wohnungsmarkt
Wie aber kommt es zu den hohen Beträgen für die Mieten von Bürgergeld-Beziehern? Wohnungsbaufirmen wie Vonovia würden sich an den gesetzlichen Rahmen halten, schreibt die Zeit. Die Konzerne agierten bei Bürgergeld-Wohnungen so, wie das „Unternehmen in einer Marktwirtschaft eben tun: Sie versuchen, im Rahmen des gesetzlich Erlaubten möglichst hohe Gewinne zu erzielen“.
Was den Wohnungskonzernen in die Hände spielt, ist der dramatische Mangel an Wohnungen in Deutschland. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist in vielen Lagen heute wie ein Lotteriegewinn.
Das Problem haben auch Bürgergeld-Empfänger. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit lagen die Miete, die für sie von den Jobcentern übernommen wurden, 2011 bundesweit bei durchschnittlich 5,10 Euro pro Quadratmeter ohne Heizkosten. 2024 waren es 8,40 Euro. In Großstädten liegen sie viel höher: In Frankfurt am Main stieg der Quadratmeterpreis von 6,90 Euro auf 10,80 Euro, in Hamburg von 6,40 Euro auf 16,60 Euro, in München von 9,50 Euro auf 19,70 Euro.
Kanzler Merz beklagt Mieten von „20 Euro pro Quadratmeter“ für Bürgergeld-Bezieher
Was ist die Lösung? Kanzler Friedrich Merz entfachte in seinem ZDF-Sommerinterview am Sonntag (13. Juli) eine Debatte dazu. Merz beklagte, die Jobcenter würden für Bürgergeld-Bezieher in Großstädten „heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter“ übernehmen. Eine „normale Arbeitnehmerfamilie“ könne sich das nicht leisten. Der Kanzler deutete Reformen an: „Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich.“
Der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, gibt Merz recht: Das Bürgergeld-System der Ampel-Koalition müsse man auf den Kopf stellen. Wenn Mieten und Nebenkosten in den aktuellen Dimensionen vom Staat ohne Murren übernommen würden, setze das „einen klaren Fehlanreiz zur Nicht-Arbeit“, so Radtke gegenüber unserer Redaktion.
Bürgergeld-Empfänger in Wohnung für 2000 Euro? „Das Amt zahlt“
Der Wohn-Experte der CDU sieht es als Fehler an, dass das Sozialamt Bürgergeld-Empfängern im ersten Jahr die Miete unabhängig von ihrer Höhe bezahlt „Ein Bürgergeld-Empfänger kann in einer 150-Quadratmeter-Altbauwohnung für 2000 Euro im Monat wohnen, das Amt zahlt. Das ist weder sozial noch gerecht und gegenüber der hart arbeitenden Mitte nicht zu rechtfertigen“, so Luczak. Den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöhe dies weiter. Die neue Regierung müsse das Bürgergeld schleunigst umbauen zu einer Grundsicherung, inklusive Überarbeitung der Obergrenzen und neuen Regeln.
SPD-Bundestagsabgeordneter Jens Peick, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, verweist darauf, dass die Mieten für Bürgergeld-Empfänger heute bereits begrenzt sind. „Welche Mieten angemessen sind, bestimmt die zuständige Kommune“, so Peick zur Frankfurter Rundschau.
Tatsächlich besagt das Sozialgesetzbuch (Paragraf 22 SGB II), dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ sein müssen. Was angemessen ist, entscheiden die Jobcenter und Kommunen. Jedoch: Wenn einfach keine günstigere Wohnung auf dem Markt da ist, muss das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen. Und auch im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs sowie bei sozialen Umständen, die einen Umzug nicht möglich machen, greift die Deckelung nicht. So will man verhindern, dass die Leute auf der Straße landen.
Friedrich Merz: Bierdeckel, Blackrock und schließlich Bundeskanzler
Horrende Mieten für Bürgergeld-Bezieher: Was will die Merz-Regierung dagegen tun?
SPD-Fachmann Peick sieht in einer weiteren Begrenzung der Mieten für Bürgergeld-Empfänger, wie Merz sie vorschlägt, nicht die Lösung. Stattdessen ergreife die schwarz-rotze Koalition andere Maßnahmen: Durch Bürokratieabbau und Nachverdichtungen günstiger und schneller bauen, die Mietpreisbremse verlängern und massiv in Sozialwohnungen investieren.
„Wir haben in den letzten Jahren viel zu wenig in sozialen Wohnungsbau investiert“, klagt in dem Zusammenhang CDU-Sprecher Dennis Radtke gegenüber unserer Redaktion. „Die Quittung dafür zahlen nun Menschen mit kleinem Einkommen.“ Nicht nur sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt für sie dramatisch, sie würden durch die aktuelle Diskussion auch stigmatisiert. „Wir müssen aufhören, über die Bezieher der Grundsicherung herzuziehen“, fordert der CDUler, „und stattdessen jene in den Blick nehmen, die durch das Bürgergeld einen Reibach machen.“ (smu)