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Reformvorschläge
Wackelt der Paragraf 218? Kommission empfiehlt weitreichenden Änderungen bei Abtreibungen
Werden Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert? Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission gibt eine Empfehlung ab.
Berlin – Eine Arbeitsgruppe unabhängiger Fachleute will der Ampel-Koalition offenbar die generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen. Das berichtet der Spiegel, der sich auf den Abschlussbericht der von der Regierung eingesetzten Kommission bezieht.
In den Empfehlungen der Kommission heiße es, die bisherige Rechtswidrigkeit einer Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft halte einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Die Ampel-Regierung solle deshalb grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu überdenken.
Offiziell vorgestellt wird der Bericht am kommenden Montag (15. April). In der Spätphase der Schwangerschaft sollten Abtreibungen laut Spiegel hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Schwangerschaftswoche.
Grünen-Ministerin will Empfehlungen zu Abtreibungen nicht kommentieren
Das Familienministerium von Lisa Paus (Die Grünen) wollte den Spiegel-Bericht auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die Unabhängigkeit der Kommission und die Vertraulichkeit der besprochenen Inhalte. „Die Kommission wird die Ergebnisse ihrer Arbeit am 15. April in Form eines Abschlussberichts der Bundesregierung vorlegen. Dieser Abschlussbericht wird nicht nur die Ergebnisse und etwaige Handlungsempfehlungen beinhalten, sondern auch die entsprechenden Begründungen“, hieß es.
Die Bundesregierung hatte die Kommission kurz nach ihrem Amtsantritt eingesetzt. Sie sollte prüfen, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfindet und die Frau sich zuvor hat beraten lassen.
Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Familienministerin Paus hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass sie sich eine Neuregelung vorstellen könne.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Neuregelung bei Abtreibungen: Ampel-Koalition mit weiterer Gesetzesänderung
Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den umstrittenen Paragrafen 219a ab, der zuvor das „Werbeverbot“ für Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten.
Eine Abschaffung von Paragraf 218 wäre noch weitreichender, da er Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stellen würde. Eine Neuregelung lehnen AfD und Union strikt ab. Frankreich hat erst vor wenigen Wochen das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. (dpa/afp)