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Affäre um Geheimdokumente

Trump nennt Sonderermittler „geistesgestört“ – und verstrickt sich in Widersprüche

Ex-Präsident Donald Trump hat auf die Veröffentlichung der heiklen Tonaufnahme reagiert und attackiert dabei Staatsanwalt Jack Smith.

Miami – Für Donald Trump wird die Luft immer dünner. Der ehemalige US-Präsident behauptet weiterhin, er habe nicht gewusst, dass er Geheimdokumente der Regierung unterschlagen hat. Eine vom amerikanischen Nachrichtensender CNN publik gemachte Tonaufnahme aus dem Jahr 2021 untergräbt Trumps bisherige Verteidigung und offenbarte, dass sich der Ex-Präsident durchaus über die Geheimstufe der Regierungsdokumente im Bilde war. Auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social wehrte sich Trump gegen die erhobenen Vorwürfe und nahm dabei vor allem Staatsanwalt Jack Smith ins Fadenkreuz seiner Beschimpfungen.

Präsident beschimpft Staatsanwalt als „geisteskranken Trump-Hasser“

Dass Trump in Form von verbalen Ausbrüchen seinem Ärger Luft macht und dabei jegliche Vorwürfe abstreitet, gehört zum üblichen Prozedere des Ex-Präsidenten. In seinen jüngsten Wutausbrüchen auf Truth Social wetterte Trump gegen das gesamte Justizsystem, dabei vor allem gegen Sonderstaatsanwalt Smith, welcher – laut Trump – illegale Tonaufnahmen an CNN durchgegeben haben soll. In einem Post bezeichnete er den Justiziar als „geisteskrank“ und behauptete, die Aufnahmen dienen eigentlich der Entlastung des Ex-Präsidenten.

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, wird durch geleakte Tonaufnahmen nun öffentlich schwer belastet. (Archivfoto)

Die Tonaufnahmen aus dem Jahr 2021 zeigen Trump in einem offenen Gespräch über das geheime Pentagon-Dokument zu einem Angriff auf den Iran. Trump erklärte, der Angriffsplan sei offenbar nicht von ihm in Auftrag gegeben worden. Stattdessen habe das Militär selbst den Plan ausgearbeitet. „Das sind geheime Informationen, sehen Sie“, äußerte Trump in der Aufnahme. „Als Präsident hätte ich es freigeben können. Jetzt kann ich es nicht, das ist alles noch geheim“, erklärte er dann gegenüber seinen Zuhörern.

„Der geistesgestörte Sonderstaatsanwalt Jack Smith, der mit dem Justizministerium und dem FBI zusammenarbeitet, hat illegal ein Tonband und eine Abschrift von mir durchsickern lassen, [...] das in Wirklichkeit eine Entlastung ist und nicht das, was sie Ihnen weismachen wollen“, verteidigte sich Trump nun im Internet. In einem weiteren Beitrag auf Truth Social betitelte der Ex-Präsident den Staatsanwalt erneut als „geisteskrank“ sowie als „Trump-Hasser“ und „Psycho“. Smith solle sich lieber mit den Verbrechen des derzeitigen US-Präsidenten Joe Biden befassen, hießt es dort.

Tonaufnahme widerspricht Trumps Verteidigung

Die Vorwürfe des republikanischen Spitzenkandidaten gegen Smith kommen aus dem Nichts. Bisher gibt es keine Beweise dafür, dass Smith, das Justizministerium oder das FBI an der Veröffentlichung der Tonaufnahme beteiligt waren. In einer Stellungnahme gegenüber dem Nachrichtenmagazin Newsweek betonte ein Sprecher der Trump-Kampagne, der ehemalige Präsident habe sich keines Fehlverhaltens schuldig gemacht.

Die Aufnahme würden hingegen einmal mehr beweisen, dass „Präsident Trump nichts falsch gemacht hat“. Experten sind sich jedoch sicher, dass sich der Ex-Präsident damit in der Affäre um geheime Regierungsdokumente selbst schwer belastet hat. „Aus den Aufnahmen wird klar, dass Trump sich bewusst war, dass es sich um Geheimdokumente handelt und er diese nicht deklassifiziert hat, als es noch in seiner Macht stand“, sagte Christian Lammert, Professor für Politikwissenschaft und Experte für nordamerikanische Politik an der Freien Universität Berlin, dem Tagesspiegel.

Das Trump-Presseteam stellte das Gespräch hingegen offenbar als Scherz dar. „Der Präsident spricht rhetorisch und auch ziemlich humorvoll. Die Medien und die Trump-Hasser haben wieder einmal den Köder geschluckt und sind auf eine weitere Falschmeldung der Demokraten und des Justizministeriums hereingefallen“, sagte ein Trump-Pressesprecher.

Trump-Tonaufnahmen sind zentraler Bestandteil der Anklage

Dass die Aufnahme existiert, war schon lange bekannt. Ihre Abschrift ist zentraler Bestandteil der Anklageschrift. Trump hatte immer wieder behauptet, Verschlusssachen seien nach der Mitnahme in sein Privatanwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida nicht mehr als geheim eingestuft gewesen. Der Gesprächsmitschnitt könnten diese Argumentation nun umstürzen. Im schlimmsten Fall drohen dem ehemaligen US-Präsidenten jetzt mehr als 100 Jahre Gefängnis. (aa)

Rubriklistenbild: © Steven Senne/dpa

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