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Statt Verbot

Gericht urteilt: NPD von Parteifinanzierung ausgeschlossen

Die ehemalige NPD wird von der staatlichen Parteifinanzierung ausgeschlossen. Das Urteil dürfte in die Debatte um ein AfD-Verbot einfließen.

Update vom 23. Januar, 10.42 Uhr: Grund für den Ausschluss aus der staatlichen Parteifinanzierung sei die Ausrichtung der Partei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, heißt es in der Urteilsbegründung. Entgegen der Auffassung der Antragsgegner handele es sich dabei nicht um „verfassungswidriges Verfassungsrecht.“

Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Die Partei, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, wurde 2017 nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einfluss nicht erreichen könnte.

Update vom 23. Januar, 10.00 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD bzw. die Partei Heimat wird für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteifinanzierung ausgeschlossen. Das verkündete Doris König, Richterin und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts.

Erstmeldung vom 23. Januar, 09.59 Uhr: Berlin – Finanzierungsstopp statt Parteiverbot? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag (10 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob der NPD die staatlichen Zuschüsse gekürzt und steuerliche Vergünstigungen gestrichen werden. Es ist das erste Verfahren dieser Art in Karlsruhe. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn es wird diskutiert, ob ein solches Verfahren auch gegen die AfD möglich wäre.

Wird der NPD der Geldhahn zugedreht? Gericht könnte der Partei die Finanzierung streichen

Die NPD, die sich inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt hat, hat auf Anfrage von ZDFheute angekündigt, die Urteilsverkündung wie schon die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu boykottieren. Sie beklagt, kein faires Verfahren zu erhalten.
Schriftlich hat die Partei vor Gericht geltend gemacht, die Vorschrift zum Finanzierungsausschluss auch für nicht verbotene Parteien sei „verfassungswidriges Verfassungsrecht“.

Das Bundesverfassungsgericht könnte der NPD die Parteifinanzierung streichen.

Zum Hintergrund: Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen erhalten. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen. Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Die NPD profitierte aber noch von Steuervergünstigungen und dem Privileg, dass Spenden an sie von der Steuer abgesetzt werden können. Dies würde bei einem Ausschluss wegfallen.

Was ist Voraussetzung für einen Ausschluss?

Um von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden, muss eine Partei darauf ausgerichtet sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz). Wann genau eine Partei verfassungsfeindlich genug ist, um sie von der Finanzierung auszuschließen, auch wenn sie nicht verboten ist, dazu werden die Richterinnen und Richter anhand der NPD Stellung beziehen.

Ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hatte das höchste deutsche Gericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben.

Statt Parteiverbot: Könnte die Ampel der AfD die Gelder streichen?

Sollte das Verfassungsgericht die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen, könnte das eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat diese Option schon in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot angesprochen. Im Vergleich zu einem Parteiverbot ist ein Finanzierungsausschluss nach Einschätzung von Experten das stumpfere Schwert, weil die betroffene Partei weiter am politischen Wettbewerb, also auch an Wahlen, teilnehmen dürfte.

Allerdings müsste das Gericht auch für den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist – die Kriterien sind also weitgehend dieselben. Einziger Unterschied: die sogenannte Potenzialität zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die für ein Verbot erforderlich ist – und die das Gericht bei der NPD 2017 eben nicht gesehen hatte. Laut der ehemaligen Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sind die Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss „nicht weniger anspruchsvoll als die Voraussetzungen für ein Verbot,“ sagte sie gegenüber der Funke Mediengruppe. (bohy/dpa/afp)

Rubriklistenbild: © Uli /dpa

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