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Kritik von Ärzten und Richtern
Kabinett beschließt Cannabis-Legalisierung – doch die Kritik reißt nicht ab
Der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung wird dem Bundestag vorgelegt. Die Union warnt weiter vor einem „Kontrollverlust“ und Gefahren für Kinder und Jugendliche.
Berlin – Die Union hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu aufgefordert, die geplante Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums noch zu stoppen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte am Mittwoch (16. August), die Bundesregierung dürfe die umfassende Kritik von Ärzten, dem Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei nicht weiterhin ignorieren. Er sagte: „Wenn Lauterbach immer noch nicht zur Vernunft kommt, muss Bundeskanzler Scholz die Notbremse ziehen und den aberwitzigen Legalisierungs-Kurs stoppen.“
Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums. Nach der Zustimmung im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Lauterbach-Ministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.
Cannabis-Legalisierung: Heftige Diskussionen um Lauterbachs Entwurf im Vorfeld
Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld heftig diskutiert. Zwischen den Ampel-Parteien und der oppositionellen Union sowie einigen unionsgeführten Ländern ist etwa umstritten, ob die Teillegalisierung den Cannabis-Konsum fördert oder lediglich aus der Illegalität holt. Zudem ist die Frage einer ausreichenden Prävention vor Suchtgefahren und einer möglichen weiteren Belastung der Justiz umstritten.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt äußerte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters kritisch über den Entwurf:„Ich halte dieses Gesetz für einen schwerwiegenden Fehler.“ Sie bemängelte, dass die Risiken der Entkriminalisierung unterschätzt würden. Zusätzlich würde die Ampel-Koalition gleichzeitig die finanziellen Mittel für Präventionsmaßnahmen kürzen.
Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), verteidigte hingegen das Vorhaben. Es sei gut, dass Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer festlegen wolle, sagte er im Deutschlandfunk.
Umstritten ist, ob das Gesetz die Justiz ent- oder zusätzlich belastet. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wies Befürchtungen des Deutschen Richterbunds zurück. Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren könnten, würden weniger Fälle vor Gericht landen, sagte er den Funke-Medien. Die bisherige Drogenpolitik sei gescheitert. „Sie hat den Konsum nicht eingedämmt, sie hat unzählige Menschen in die Kriminalität gedrängt und einen blühenden Schwarzmarkt geschaffen.“ Der Richterbund hatte gewarnt, eine Legalisierung der Droge werde zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz führen.
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Cannabis in Deutschland womöglich bald legal: Buschmann lobt Lauterbach
Dem widersprach Buschmann. „Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen“, betonte der Bundesjustizminister. Er sei zuversichtlich, dass eine „pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird“. „Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat“, sagte Buschmann. Lauterbachs Gesetzentwurf verbinde Realismus mit Prävention, so die Einschätzung von Buschmann.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt sein. In begrenztem Umfang soll der Eigenanbau zu Hause oder in Vereinigungen legalisiert werden. Läden zum Verkauf von Cannabis soll es vorerst nicht geben. (skr mit Agenturen)