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Parteienfinanzierung

Antrag der Bundesländer: Keine staatlichen Gelder mehr für die NDP

Mitglieder der NPD schwenken an der brandenburgischen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt ihre Fahnen.
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Mitglieder der NPD schwenken an der brandenburgischen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt ihre Fahnen.

Berlin - Ein Verbot der NPD scheiterte im Januar. Jetzt wollen die Bundesländer zumindest erreichen, dass die rechtsextreme Partei keine staatlichen Gelder mehr erhält.

Die Länder gehen geschlossen gegen eine weitere Finanzierung der rechtsextremen NPD mit staatlichem Geld vor. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin einstimmig eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.

Die Länder greifen mit den Anträgen für eine angestrebte Grundgesetzänderung einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht aufgewiesen hatte. Die Länderkammer mahnte zügiges Handeln an. Auch aus dem Bundestag kamen zuletzt positive Signale für die Initiative. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen aber auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

In einem Gesetzesantrag Niedersachsens heißt es, eine wehrhafte Demokratie müsse es nicht hinnehmen, „dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden“. Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, „wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden“.

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

dpa

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