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Urteil im Betrugsprozess
Trump braucht eine halbe Milliarde Cash – Verkauf des Immobilienimperiums nimmt Fahrt auf
Die Strafe aus dem New Yorker Betrugsprozess muss der Ex-Präsident Mitte März bezahlen. Es wird spekuliert, ob er das schafft.
New York – Die Gerichtsurteile gegen den Ex-US-Präsidenten Donald Trump werden für ihn und sein Firmenimperium zum Problem. Mitte Februar verurteile ihn ein New Yorker Gericht wegen systematischer Manipulation des Wertes seiner Firmen zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar (etwa 330 Millionen Euro). Trumps Team geht gegen das Urteil in Berufung. Zahlen muss er aber trotzdem, und zwar mit mindestens neun Prozent Zinsen seit Beginn des Ermittlungsverfahrens 2018, berichtete das US-Portal Daily Beast. Demnach schuldet Trump dem Staat New York nun etwa eine halbe Milliarde US-Dollar, zu zahlen bis Mitte März.
Trump will angeblich 400 Millionen Dollar flüssig haben – Großteil des Vermögens in Immobilien
Einen Großteil des Geldes soll Trump, laut eines Berichtes des Wall Street Journal, aus dem Verkauf eines Hotels in Washington D.C. erhalten haben. Die Investmentfirma CGI Merchant Group kaufte 2022 das Hotel demnach für 375 Millionen US-Dollar. Laut dem Bericht sei dies ein deutlich überhöhter Preis gewesen und die Firma müsse, nach eigenen Angaben, auch noch 100 Millionen Dollar gegenfinanzieren. Ob das Geld bereits vollständig an Trump floss, sei demnach unklar. Es könnte allerdings sein, dass sich der Profit aus dem Verkauf aktuell lediglich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufe.
Im April „prahlte“ Trump, laut Daily Beast gegenüber der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James damit, er habe 400 Millionen US-Dollar als liquide Mittel zur Verfügung. Ein Großteil des von Forbes und Bloomberg auf etwa 2,5 Milliarden Dollar geschätzten Vermögen des Ex-Präsidenten steckt in Immobilien. Wie viel diese allerdings genau wert sind, ist eine Unklarheit, die Trump besagtes Urteil einbrachte. Und um gegen das Urteil vorzugehen, so will es das New Yorker Gesetz, muss Trump die Strafe vorstrecken. Üblicherweise, so Daily Beast, würden solche Zahlungen über spezielle Versicherungsgesellschaften, die wiederum Sicherheiten verlangten, abgewickelt.
„Wie soll man einen Präsidenten vor Gericht kriegen?“ – Experte über Risiko-Kunden Trump
Es sei „selten“, dass „die Zahlungsfähigkeit“ der Betroffenen in solchen Fällen von den Firmen „wirklich infrage gestellt“ werde, sagte N. Alex Haley, Geschäftsführer einer solchen Versicherungsgesellschaft in Florida, dem Portal. In diesem Fall aber, komme es darauf an, wie glaubwürdig Trump den Wert seiner Immobilien nachweisen kann, sollte er nicht ausreichend Geld haben. „Dabei könnte er Probleme haben“, schätzte Haley mit Blick auf den Prozess, der zu dem Urteil führte. Neil Pedersen, der ebenfalls eine solche Firma leitet, wies darauf hin, dass so Trumps mögliche zweite Amtszeit als Präsident auch mögliche Kreditgeber abschrecken würde. „Wie soll man einen Präsidenten vor Gericht kriegen?“, fragte er rhetorisch.
Donald Trumps Skandale, Fehltritte und Eklats in der Übersicht
Trumps Wahlkampagne ist wohl klamm – Biden schwimmt im Geld
Trump habe sich während seiner Amtszeit große Verfahren vom Hals gehalten. So etwa die inzwischen erfolgreiche Verleumdungsklage der Journalistin E. Jean Carroll, der er jetzt 83,3 Millionen Dollar zahlen muss. Er beschimpfte sie, nachdem sie ihm vorgeworfen hatte, sie in den 1990er-Jahren vergewaltigt zu haben. Wann diese Summe genau fällig ist, war am Montag (26. Februar) unklar.
Auch Trumps Wahlkampagne hat offenbar finanzielle Probleme. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) sollen die zwei zentralen Organisationen, die den Wahlkampf finanzieren, etwa 36,6 Millionen US-Dollar zur Verfügung haben. Der Hauptkostenfaktor sollen demnach Anwalts- und Gerichtskosten sein, die sich allein aus den Wahlrechtsverfahren gegen Donald Trump auf etwa 50 Millionen US-Dollar belaufen sollen. Die Kampagne des US-Präsidenten Joe Biden soll demnach etwa 170 Millionen US-Dollar zur Verfügung haben. (KiBec)