Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Energiewende
Heizungsgesetz steht: Ampel einigt sich mitten in der Nacht auf Änderung
Die Ampel hat sich auf letzte Änderungen beim Heizungsgesetz geeinigt und die Änderungen festgezurrt. Nun kann das GEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
Berlin – Nun kann es also tatsächlich wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nach langen und zähem Ringen der Ampel haben die Fraktionen das umstrittene Heizungsgesetz, in der vergangenen Nacht festgezurrt.
Die Verständigung sei in der Nacht bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter erreicht worden, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion am Dienstag.
Nach langen Diskussionen konnten sich Grüne, FDP und SPD auf ein neues Heizungsgesetz einigen. Nun kann das GEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
Heizungsgesetz steht: Ampel hat sich in der Nacht geeinigt
Nach langem Hin und Her hat sich die Ampel-Koalition also beim Heizungsgesetz geeinigt. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne nun noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. „Damit haben die Bürgerinnen und Bürger Klarheit, wie es mit dem Heizen weitergeht.“
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni ihren monatelangen Streit über die genaue Ausgestaltung des GEG vor zwei Wochen beigelegt und „Leitplanken“ formuliert, entlang derer der ursprüngliche Gesetzentwurf geändert werden sollte. Mit der heute Nacht erzielten Einigung wurden alle noch offenen Fragen geklärt.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Die „Leitplanken“ der Ampel: Fernwärme als „verpflichtende kommunale Wärmeplanung“
Die Ampel-Fraktion hat in diesen „Leitplanken“ eine neue Regelung festgelegt: Hausbesitzer, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind oder werden, müssen sich nicht mit der Umstellung auf eine Wärmepumpe befassen. Es zeigte sich bereits in den vergangenen Wochen, dass Habeck Fernwärme als Alternative zur Wärmepumpe für Hausbesitzer in Betracht zieht.
Dafür soll eine „verpflichtende kommunale Wärmeplanung“ bis 2028 eingeführt werden, die der Umstellungspflicht für Hausbesitzer vorausgeht. Hausbesitzer wird es freuen, denn der Umstieg auf Fernwärme bietet einige Vorteile und ist unkompliziert.
Die Fristen und Vorgaben für den Austausch von Öl- und Gasheizungen zum 1. Januar 2024 wurden deutlich abgemildert. Ab dem Jahr 2024 sollen in Gebäuden möglichst nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen, so die überarbeitete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19. April 2023.
Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bleiben verschiedene Möglichkeiten, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen zu nutzen. Neben der Umrüstung auf eine Wärmepumpe erlaubt das Heizungsgesetz verschiedene andere Alternativen. Auch wenn Öl- oder Gasheizungen kaputtgehen, gestattet das Heizgesetz die Instandsetzung oder Reparatur der bestehenden, fossilen Heizungsanlagen.