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Das sollten Hundehalter wissen

Tierpension: Wer haftet bei Schäden vom und am Tier?

Tierpension Urlaub Haftung
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In einer Tierpension werden Vierbeiner gut versorgt, während Ihr im Urlaub seid. Doch was, wenn ein Schaden durch oder am Hund entsteht - wer trägt die Haftung?

Während des Urlaubs geben viele Hundehalter ihr Tier in eine Tierpension. Doch wer haftet im Falle des Falles für Schäden vom und am Tier? Wir klären auf.

Nicht alle Hundehalter können ihren Hund mit in den Urlaub nehmen. Gerade bei Flugreisen gestaltet sich das schwierig. Viele stehen daher vor dem Urlaub vor der Frage, wo der Vierbeiner während des Urlaubes am besten untergebracht ist. Manche haben das Glück, den Hund zu Familienangehörigen oder Freunden geben zu können, doch ist das nicht möglich, greifen viele auf die Angebote von sogenannten Tierpensionen zurück, wo Hunde und andere Tiere für einen begrenzten Zeitraum untergebracht und betreut werden können.

Wann der Tierhalter haftet – und wann die Tierpension auch eine Verantwortung trifft

Doch was passiert, wenn der Hund in der Tierpension einen Schaden anrichtet – haftet der Eigentümer, oder die Tierpension, da diese ja zu dem Moment die Aufsicht hatte? Grundsätzlich gilt: Der Tierhalter haftet nach Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch für Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Diese Haftung gilt auch dann, wenn sich der Hund gerade in professioneller Betreuung befindet.

Nur in Einzelfällen können auch die dortigen Tierpfleger in die Verantwortung genommen werden. Das ist dann möglich, wenn diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Ob das aber vorliegt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann auch oft nicht nachgewiesen werden. Je nach Betreuungsvertrag kann diese Option zudem eingeschränkt werden – Ihr solltet daher immer auch das Kleingedruckte in Bezug auf die Haftung im Schadensfall studieren. Konnte eine Verletzung der Sorgfaltspflicht tatsächlich nachgewiesen werden, seid Ihr damit aber noch nicht aus dem Schneider: In der Regel wird die Haftung dann lediglich auf die zwei Parteien verteilt.

Trägt der Geschädigte eine Mitschuld?

In jedem Fall wird Eure Haftung für einen Schaden aber gemindert, wenn der Geschädigte eine Mitschuld am Entstehen des Schadens trägt. Kommt zum Beispiel eine unbefugte Person Eurem Hund zu nahe, obwohl Ihr davor klar kommuniziert habt, dass dieser aggressiv reagieren kann, ist nicht nur Euer Hund, sondern auch der Geschädigte selbst schuld am Zusammenstoß. Damit Ihr in diesem Fall auf der sicheren Seite seid, solltet Ihr etwaigen Eigenarten Eures Tieres dem Betreuungspersonal klar mitteilen – wenn Ihr die Punkte noch dazu verschriftlicht, könnt Ihr nachweisen, dass Ihr in dieser Hinsicht Eurer Pflicht nachgekommen seid.

Empfehlenswert: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auf der sicheren Seite bei allen Schadensfällen sind Tierhalter, wenn sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. In einigen Bundesländern ist diese bereits Pflicht. Achtung: Auch hier können sich im Kleingedruckten ein paar Stolpersteine befinden. Manche Versicherungen übernehmen zum Beispiel Schäden, die während einer professionellen Betreuung entstanden sind, nicht. Ihr solltet also darauf achten, dass das von Eurer Versicherung abgedeckt ist.

Doch was, wenn der eigene Hund keinen Schaden verursacht hat, sondern vielmehr selbst Opfer eines Schadens wurde? War der Verursacher ein anderer Hund, muss dessen Besitzer für etwaige Tierarztkosten aufkommen. Wurde dem Hund von einem Betreuer Schaden zugefügt, haftet die Tierpension bzw. der Betreuer selbst für den entstandenen Schaden.

fso

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