Online-Reisebüros
Urlaubsbuchung im Internet: Diese Probleme solltet Ihr kennen
Der Online-Reisemarkt boomt. Ferienhaus, Pauschalreise, Mietauto oder Flug buchen: Das Angebot ist riesig, und die Buchung im Internet geht schnell und bequem. Wir erklären Euch, worauf Ihr dabei achten solltet - von AGB über Fake-Angebote bis hin zum Widerrufsrecht.
Ein großer Teil aller Reiseleistungen wird heute über Online-Portale gebucht - bequem vom Sofa aus. Dementsprechend steigt die Zahl der Reiseanbieter im Internet stetig, doch nicht hinter jeder schicken Homepage verbirgt sich ein seriöses Angebot. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Website des ausgewählten Online-Reisebüros unter anderem auf verständliche und vollständige Angaben zur gebuchten Reise, auf sichere Zahlungsmöglichkeiten sowie auf eine eindeutige Identifizierung des Reiseanbieters selbst zu überprüfen.
Außerdem: „Achten Sie darauf, ob das Online-Reisebüro als Veranstalter oder nur als Vermittler auftritt. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn davon hängt ab, wer bei Mängeln oder einer Insolvenz haftet. Das steht meist in den AGB”, so die Verbraucherschützer.
Warum man die AGB bei der Reisebuchung speichern sollte
Den Flug buchen, das Mietauto reservieren, die Ferienwohnung aussuchen: Irgendwann bei der Reisebuchung stößt man auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sollte man sich vor dem Abschluss durchaus anschauen.
Es kann sogar sein, dass mehrere AGBs gleichzeitig gelten, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Etwa dann, wenn Sie ein Ferienhaus in Italien über ein deutsches Online-Portal buchen.
Und wer ist zuständig, falls es ein Problem gibt? Das kommt laut Alexander Wahl, Jurist beim EVZ, darauf an, worum es konkret geht. Fehler bei der Vermittlung betreffen zum Beispiel das Portal, Mängel am Ferienhaus dagegen den italienischen Vermieter. Aber oft ist die Zuordnung nicht so einfach. Tipp des Experten daher: „Wenden Sie sich im Zweifel an beide Stellen“.
Zudem kann es passieren, dass ein Reiseanbieter später den Vertrag einseitig an manchen Stellen ändert. Das ist eigentlich verboten, geschieht nach Angaben des EVZ aber doch immer wieder.
Speichern und Lesen
Speichert die AGB bei Vertragsabschluss auf dem Computer ab. So habt Ihr bei möglichen Streitigkeiten später einen Nachweis. „Es gelten immer die Bedingungen von dem Zeitpunkt, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe“, sagt Alexander Wahl.
Um mögliche Probleme von vornherein auszuschließen, sollten sich Buchende die AGB vor dem Setzen des Häkchens durchlesen - zumindest die Passagen, die bei einem Streitfall relevant sein könnten. Sucht im Browser oder PDF über die Suchfunktion nach bestimmten Schlagworten wie Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mangel, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen und Stornierung.
Fake-Angebote bei Ferienunterkünften
Die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen ist hoch. Betrüger versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Sie schalten gefälschte Anzeigen auf Online-Portalen wie z.B. Airbnb, Ebay Kleinanzeigen oder Fewo-Direkt. Sie bieten mit schönen Bildern und zu unglaublich günstigen Preisen Ferienunterkünfte an, die es gar nicht gibt oder die schon anderweitig vermietet sind.
So erkennt Ihr gefälschte Anzeigen:
- Das Angebot ist zu schön, um wahr zu sein: Seid misstrauisch bei ungewöhnlich günstigen Preisen in Kombination mit sehr idyllischen Bildern von der Unterkunft.
- Vorkasse: Anstatt einer Anzahlung bei der Buchung wird der gesamte Mietpreis, unabhängig vom Reisezeitpunkt, im Voraus verlangt.
- Zahlung außerhalb der Vermittlungsplattform oder über einen Treuhand-Service: Zahlt die Miete oder die Anzahlung nicht außerhalb der Plattform. Lasst die Finger von dem Angebot, wenn die Zahlung über einen Treuhand-Service wie Western Union abgewickelt wird.
- Die Unterkunft wird nur vage beschrieben: In seriösen Anzeigen sind die angebotenen Ferienhäuser/Ferienwohnungen genau beschrieben. Ist das nicht der Fall, könnte das Absicht sein.
- Erreichbarkeit des Vermieters: Seid misstrauisch, wenn die Kontaktdaten des Vermietenden nicht oder nur unvollständig angegeben sind oder er nur per E-Mail bzw. WhatsApp zu erreichen ist.
- Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform: Vorsicht ist auch geboten, wenn nur der erste Kontakt über das Online-Portal stattfindet und alles Weitere außerhalb der Plattform besprochen werden soll.
Quelle: ADAC
Wenn Ihr bereits auf ein solches Fake-Angebot hereingefallen seid, erstattet Anzeige bei der Polizei und informiert das Online-Portal über das falsche Angebot. Wenn Ihr schon bezahlt habt, kontaktiert Eure Bank und klärt, ob eine Rückbuchung des Geldes möglich ist.
Kein Widerruf bei Online-Reisebuchung
Beim Kauf von Waren im Internet oder am Telefon hat man grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (sog. Fernabsatzverträge). Aber: Ihr habt kein Widerrufsrecht, wenn Ihr im Internet einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise bucht. Für diese Vertragsarten gilt das Widerrufsrecht nicht. Darüber müsst Ihr vor oder bei der Buchung nicht belehrt werden. Überlegt also genau, ob Ihr auf „Jetzt buchen“ klickt.
Wenn Ihr die gebuchte Reise nicht antreten könnt, könnt Ihr die Buchung stornieren oder vom Reisevertrag zurücktreten. Das ist aber nicht immer kostenlos möglich.
as/dpa