Mobilität 2025: ein Überblick
Einreise, Maut & Co.: Was sich 2025 für Reisende ändert
Das Jahr 2025 bringt einige Änderungen und Neuerungen für Reisende mit sich. Erhöhte Preise, neue Regeln im europäischen Ausland und Vorschriften für Wohnmobile. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Euch zusammengefasst.
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen im Bereich Mobilität mit sich. Preiserhöhungen, strengere Regeln im Ausland – Reisende müssen sich auf einiges einstellen. Im folgenden umfassenden Überblick informieren wir Euch über die wichtigsten Neuerungen und geben Euch einige praktische Tipps für den Alltag.
Deutschlandticket wird 2025 teurer
Der Preis für das Deutschlandticket steigt: Mit Beginn des kommenden Jahres kostet das bundesweite ÖPNV-Ticket 58 Euro pro Monat statt wie bisher 49 Euro. Darauf verständigten sich die Verkehrsminister der Länder, um die langfristige Finanzierung des Tickets und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sicherzustellen.
Der Bund muss aber weiter finanziell unterstützen. Mit dem Ticket können bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden, aber keine Fernzüge. Auch das rabattierte Ticket für Studierende wird voraussichtlich zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro angehoben.
Trotz der Erhöhung wird das Ticket als Erfolgsmodell betrachtet, das die Tarifstruktur vieler Verkehrsverbünde vereinfacht und von rund 13 Millionen Menschen genutzt wird.
Österreich: Vignetten werden teurer
Ab Januar steigen die Preise für Autobahn-Vignetten um 7,7 Prozent. Das bedeutet, dass die Jahresvignette, die allerdings 14 Monate lang gültig ist (01.12.2024 - 31.01.2026), jetzt 103,80 Euro kostet, für die Zwei-Monats-Vignette fallen 31,10 Euro an. Die Zehn-Tages-Vignette kostet jetzt 12,40 Euro, die Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. Diese ist nur digital verfügbar. Die Klebevignette hat 2025 die Farbe Seegrün. Der Verkauf der Vignetten erfolgt schon ab Dezember 2024.
Italien: Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen
Bereits Ende 2024 könnte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Italien (Codice della Strada) in Kraft treten. Der italienische Gesetzgeber möchte künftig härter gegen Verkehrssünder vorgehen, um die immer noch sehr hohen Unfallzahlen zu verringern.
Härtere Konsequenzen drohen insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten. Auch in anderen Bereichen ist mit einer Erhöhung des Bußgelds zu rechnen, insbesondere beim Überfahren einer roten Ampel und bei Geschwindigkeits- sowie Handyverstößen. Härtere Strafen für Handynutzung am Steuer: Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.400 Euro. Zusätzlich droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten und der Verlust von 8-10 Punkten[1][4].
Die Reform hat natürlich auch entsprechende Auswirkungen für deutsche Touristen. Neben den Ampeln sowie den Geschwindigkeits- und Handyverstößen vor allem folgende Punkte:
- Erhöhte Bußgelder für Parkverstöße: Parken auf Behindertenparkplätzen etwa soll künftig 990 Euro statt wie bisher 330 Euro kosten. Das Zuparken von Busspuren oder Haltestellen 660 Euro statt 165 Euro.
- Wiederaufnahme des Datenaustauschs: Deutsche Autofahrer müssen wieder mit Strafzetteln aus Italien rechnen, da der Datenaustausch zwischen den Behörden beider Länder wieder aufgenommen wurde.
- Regelung für Langzeitaufenthalte: Personen, die länger als 60 Tage in Italien ansässig sind, müssen ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen auf ein italienisches ummelden. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von knapp 500 bis 2.848 Euro und mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
- Einschränkungen beim Verleihen: Touristen dürfen ihr Auto nicht an Personen mit Wohnsitz in Italien verleihen oder vermieten, es sei denn, sie selbst sitzen mit im Fahrzeug.
Italien: Venedig erhöht Eintrittspreis
Wer das historische Venedig besuchen will, muss inzwischen an 55 Tagen im Jahr Eintritt bezahlen. Dieser gilt dann von 8.30 Uhr bis 16 Uhr zwischen April und Juli. Der Preis beträgt 2025 zehn Euro. Das ist doppelt so viel wie 2024. Frühbucher zahlen nach wie vor nur fünf Euro. Das ist bis zu vier Tage vor dem geplanten Besuch möglich.
Kroatien: Mauterhöhung kommt
2024 gab es vom ersten Juli bis zum 30. September zunächst eine saisonale Mauterhöhung um zehn Prozent. Diese gilt nun ganzjährig und für jede gefahrene Strecke auf kroatischen Autobahnen. Auch wenn die Erhöhung bereits temporär erfolgte, dürfte sie für viele Reisende 2025 überraschend sein. Die ursprünglich geplante Einführung einer elektronischen Mautgebühr (E-Vignette und Mautbox) wurde auf das Jahr 2026 verschoben.
Großbritannien: Elektronische Einreisegenehmigung benötigt
Ab dem 2. April 2025 ändern sich die Einreisebestimmungen für Großbritannien - eine Folge des Brexit. Reisende aus der Europäischen Union brauchen dann eine kostenpflichtige (etwa 12 Euro) elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese Regelung gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland. Bisher reicht der Reisepass bei der Einreise aus.
Ist die Einreiseerlaubnis einmal erteilt, gilt sie für beliebig viele Einreisen von je insgesamt 180 Tagen innerhalb von zwei Jahren. Bei Aufenthalten, die länger als 180 Tage dauern, wird ein Visum benötigt. Ohne gültige ETA kann die Beförderung durch Fluggesellschaften verweigert oder die Einreise untersagt werden.
EU-Bürger können die ETA ab dem 5. März 2025 beantragen: Entweder online über die offizielle Website der britischen Regierung oder über die „UK ETA App“, verfügbar im Google Play Store und Apple App Store. Bei der Beantragung müssen persönliche und biometrische Daten eingegeben sowie Fragen zur Reise beantwortet werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden, und die Genehmigung wird per E-Mail zugestellt.
Frankreich: stellt auf Free-Flow-Maut um
Frankreich trennt sich Schritt für Schritt von seinen Maut-Stationen. Diese Tatsache ist nicht neu, aber wichtig für Reisende in 2025. Das Nachbarland setzt künftig auf die Free-Flow-Maut. Dabei wird das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch gescannt. Nach dem Streckenabschnitt muss innerhalb von 72 Stunden gezahlt werden, sonst wird es teuer (Strafen bis zu 375 Euro). Entweder an der nächsten Raststätte per Automat oder bar im Shop, wenn er dafür ausgewiesen ist. Alternativ ist eine Online-Überweisung möglich. Am einfachsten geht es per Mautbox, die sich für Vielfahrende eignet. Hier wird der Betrag automatisch abgebucht.
Umgestellt wurde bereits auf den Strecken Montmarault – Digoin (A79) und Saarbrücken – Metz (A4, bis Ausfahrt Boulay). Ab Dezember 2024 ist auch die gesamte Strecke zwischen Paris und Caen (A13/A14) betroffen. Weitere Streckenabschnitte werden 2025 wohl folgen.
Frankreich: Paris senkt Tempolimit
Wer 2025 mit dem Auto nach Paris fährt, muss besonders aufpassen. Auf der Pariser Stadtautobahn gilt schon seit Oktober 2024 ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Zuvor lag es bei 70 km/h. Ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts kann in Frankreich richtig teuer werden. Wer bis zu 50 km/h zu schnell fährt riskiert eine Strafe von bis zu 135 Euro. Wer sie innerhalb von zwei Wochen begleicht, der zahlt nur 90 Euro. Wer die Zahlungsfristen versäumt, muss mit bis zu 375 Euro rechnen. Und wer ab 50 km/h zu schnell fährt, der riskiert gleich eine hohe Strafe von bis zu 1.500 Euro.
Gasprüfung: Pflicht für Wohnmobil und Wohnwagen
Ab 19. Juni müssen Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen an Bord alle zwei Jahre zur Gasprüfung bei einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Grundlage ist der Paragraf 60 in der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Sie wird bewusst von der HU getrennt durchgeführt, weil das eine spezifische und gründliche Überprüfung der Gasanlage durch Fachleute ermöglicht, unabhängig von anderen Fahrzeugkomponenten. Geprüft werden Funktion und Dichtigkeit der Gasanlage und deren Geräte.
Die Einführung dieser verpflichtenden Überprüfung hat mehrere Gründe:
- Sicherheit: Der Hauptgrund ist die Gewährleistung der Sicherheit. Eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlage ist entscheidend, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Undichte Gasanlagen können äußerst gefährlich werden.
- Regelmäßige Wartung: Die zweijährliche Prüfpflicht stellt sicher, dass die Gasanlagen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dies trägt zur Langlebigkeit der Anlagen bei und hilft, kostspielige Reparaturen zu vermeiden.
- Rechtliche Klarheit: In den vergangenen Jahren gab es bezüglich der Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen häufig Verwirrung und unklare Regelungen. Mit der Einführung des neuen Paragrafen 60 in der StVZO wird nun eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen.
- Einheitliche Standards: Durch die Einführung einer einheitlichen Prüfpflicht werden gleiche Standards für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Gasanlagen geschaffen. Das erleichtert die Kontrolle und Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften.
Möglich ist die Gasprüfung bei vielen Prüforganisationen sowie ADAC Prüfzentren und kostet im Schnitt zwischen 40 und 80 Euro. Wer die Prüffrist versäumt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.
Apropos HU: Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Erfolgreich geprüfte Fahrzeuge erhalten eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist.
Weitere Informationen zu den Neuerungen im Jahr 2025 findet Ihr unter anderem auf den Webseiten von ADAC und ACE. (as)