Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Arbeitszeit
„Ich werde dafür doch nicht bezahlt“: Gen-Z-Influencerin beginnt nicht früher mit der Arbeit
Früher mit der Arbeit anfangen, ohne dafür bezahlt zu werden? Das kommt nicht bei allen gut an. TikTokerin @lisamariemeyner regt sich darüber auf.
Mal ein bisschen was außer der Reihe machen, das wird bei einigen Arbeitgebern gern gesehen. Vor allem aber der jüngeren Generation wird nachgesagt, dass sie auf eine bessere Work-Life-Balance achten. Einige wollen nicht die sogenannte Extrameile für den Job gehen. Vor einigen Wochen teilte die TikTokerin @lisamariemeyner ein Video, worin sie sagt, dass sie nicht unbezahlt arbeiten wird. Das Video wird kontrovers diskutiert.
Unbezahltes Arbeiten: „Ich lass mich doch nicht kostenlos ausnehmen“
In knapp einer Minute erzählt die Studentin, dass eine Kollegin wolle, dass sie früher mit der Arbeit beginne. Unbezahlt. Sie solle sich ein Beispiel an einer anderen Kollegin nehmen, die regelmäßig rund 20 Minuten früher vor Ort ist und auch früher mit der Arbeit beginne. „Ich werde für 10 Uhr bestellt, dann stehe ich um 10 Uhr im Laden“, sagt @lisamariemeyner, die vor ihrem Schichtbeginn im Vorbereitungsraum wartet.
Sie erläutert in dem Video, dass ein früherer Beginn der Arbeit für sie kein Problem wäre, sollte sie dafür bezahlt werden. „Ich werde niemals länger oder früher irgendwo arbeiten, wenn ich dafür nicht bezahlt werde.“ Das Video gefällt derzeit über 2.000 Leuten und es wurde über 800 Mal kommentiert (Stand: 02.12.2023).
„Die heutige Generation ist eine absolute Katastrophe. Faul und Motivationslos.“
„Ich bin immer 10 Min vorher da. Muss meinen PC noch hochfahren, Rollos hoch machen, Kasse anmachen etc.“
„Bin Millennial und liebe Gen Z. Absolut korrekte Einstellung.“
„Ist doch völlig ok, aber dann kann man nicht erwarten, dass man weiter kommt.“
„Frühdienst bei Netto: Anfangen 6 Uhr. Bezahlt wirste ab 6:30 Uhr. Unfassbar!“
„Solange du um 10.00 Uhr arbeitsbereit bist, ist das ok! Erst um 10.00 kommen und sich z. B. erstmal umziehen geht nicht.“
„Ich bin 10 Minuten vorher da, um meine Sachen abzustellen, nochmal auf Klo zu gehen etc. ich stehe pünktlich auf die Minute an der Kasse, nicht eher.“
„Als ehemalige Shopleitung ist es meine Verantwortung, die Leute richtig einzuteilen. Wenn ich sie 15 Minuten eher da haben will, plane ich das ein. Und sobald du stempelst, wirst du für deine Arbeit bezahlt. Auch die Vorbereitungszeit ist Arbeitszeit!“
Unter einige Kommentare hat @lisamariemeyner geantwortet und ihre Sichtweise weiter erläutert. Im Laden sei sie immer zehn Minuten vor Beginn ihrer Schicht und so könne sie pünktlich mit der Arbeit beginnen.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Bei einigen Berufen gehört eine Vorbereitungszeit dazu, damit die eigentliche Arbeit erledigt werden kann. Darunter fällt beispielsweise das Hochfahren des Computers oder das Anlegen der Dienstkleidung. Diese Zeit wird Rüstzeit genannt. Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass die Rüstzeit nicht im Arbeitszeitgesetz erwähnt wird. Daher sei es umstritten, ob diese als Arbeitszeit gewertet wird oder nicht.
Allerdings kann im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regelung getroffen worden sein, ob die Rüstzeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt oder nicht. Wann die Rüstzeit tendenziell vergütet wird:
Die Durchführung ist für die Arbeit unerlässlich und kann nur am Arbeitsort erledigt werden. Darunter fällt das Hochfahren des Rechners oder einer Maschine.
Es wird vom Arbeitgeber angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsort erledigt werden.
Das Verrichten ist nur im Interesse des Arbeitgebers.
Sollte einer der Punkte erfüllt sein, gehört auch die Nachbereitung, beispielsweise das Herunterfahren von Maschinen dazu.