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Arbeitsrecht in Deutschland

Urlaub in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Das Wort „frei“ steht in einem Taschenkalender
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Während der Probezeit bereits Urlaub nehmen - geht das?

Neue Stelle, erste Monate im Job – doch was, wenn man dringend ein paar freie Tage braucht? Ist Urlaub in der Probezeit überhaupt erlaubt? Erfahrt hier, was rechtlich gilt - ein Überblick über Rechte und Pflichten in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses.

Viele Arbeitnehmer, die einen neuen Job angefangen haben, sind unsicher, ob sie während der Probezeit bereits Urlaub nehmen dürfen. Was tun, wenn man ein paar freie Tage braucht? 

Haben Arbeitnehmer von Anfang an einen Urlaubsanspruch?

Ja, laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, haben Beschäftigte gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auch während einer vereinbarten Probezeit Anspruch auf Urlaub.

Allerdings entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Davor steht dem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch pro Monat zu, das heißt, für jeden vollen Monat bekommt man ein Zwölftel des Jahresurlaubs gutgeschrieben. Bei einem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche) ergibt dies etwa 1,67 Urlaubstage pro Monat. Nach drei Monaten stünden somit rund fünf Urlaubstage zur Verfügung. Nach den sechs Monaten steht dann der volle Anspruch zur Verfügung.

Genehmigung von Urlaubswünschen in der Probezeit

Rechtlich wird der Urlaub auch gleich gewertet, erklärt die Fachanwältin weiter. In der Regel müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten bei der Urlaubsplanung immer berücksichtigen. Das gilt in der Probezeit ebenso wie danach. Diese können aber trotzdem aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen vorrangiger Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer abgelehnt werden.

Besondere Situation: Kündigung während der Probezeit

Bei einer Kündigung während der Probezeit stellt sich die Frage nach dem verbleibenden Urlaubsanspruch. Arbeitnehmer haben Anspruch auf den bis dahin erworbenen anteiligen Urlaub. In der Praxis wird der Urlaubsanspruch dann so angerechnet, dass der letzte Arbeitstag vorverlegt wird.

Fazit

Auch während der Probezeit haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaub. Dieser bemisst sich anteilig zur Dauer der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubswünsche frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen und dabei sowohl betriebliche Belange als auch persönliche Erfordernisse berücksichtigen. (as/dpa)

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