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Geschützter Rahmen für Gespräche

Sechs Tipps, wie Führungskräfte mit psychisch kranken Mitarbeitern umgehen sollten

Psychische Erkrankungen sorgen für die meisten Fehlzeiten. Chefs sollten daher Wert auf die geistige Gesundheit im Team legen. Allerdings kann auch der Chef machtlos sein.

Leistungsdruck, Deadlines, die eigene Motivation – das Arbeitsleben hält für Beschäftigte eine Vielzahl an Herausforderungen bereit. Das kann stressig und fordernd sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spüren die Belastungen körperlich oder psychisch. In einigen Fällen folgt eine Krankmeldung. Im Jahr 2021 haben psychische Erkrankungen die meisten Krankheitstage ausgemacht, informiert die Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Psychisch kranke Mitarbeiter? Wie Chefs handeln sollten

Leistungsdruck oder hohe Arbeitsanforderungen können Stress und psychische Erkrankungen begünstigen.

Grundsätzlich haben Vorgesetzte eine gesetzliche Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese umfasst auch psychischen Erkrankungen, wie Depressionen. Vorgesetzte sollte auf Wesensveränderungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten. Dabei kann es helfen, dass Führungskräfte sich bei der Krankenversicherung oder bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informieren, wie psychische Erkrankungen sich bemerkbar machen können. Dann könnten sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung anbieten.

Mit dem Job überfordert zu sein, ist ganz normal: Auch als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin können Sie auf die Vorgesetzten zugehen. Wichtig dabei sind Ich-Botschaften.

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Sechs Tipps für Führungskräfte

  1. Information und präventive Maßnahmen: Die Arbeitsbedingungen reflektieren und mögliche Stressfaktoren reduzieren. Zusätzlich sind verhaltensorientierte Maßnahmen wie Schulungen oder Trainings denkbar, empfiehlt BAuA in dem Bericht ‚Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt‘.
  2. Unterstützung anbieten: Bekommen Vorgesetzte mit, dass es ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schlecht geht, sollten sie mit den Betroffenen ein Gespräch suchen. Wichtig dabei ist ein wertschätzender Umgang.
  3. Geschützter Raum: Ein mögliches Gespräch sollte mit Diskretion behandelt werden. Dafür eignet sich ein geschützter Raum und eine ruhige Atmosphäre, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich öffnen können. Inhalte des Gesprächs sollten vertraulich behandelt werden.
  4. Flexibilität: Wenn klar ist, was das Problem ist, kann es hilfreich sein, die Arbeitssituation anzupassen. Das kann den Umfang oder die thematische Ausrichtung betreffen. Da kann man schrittweise vorgehen, wie bei einer Wiedereingliederung nach einer Pause. Allerdings sollte die Führungskraft auch immer ihr Ziel vor Augen haben – das Team muss funktionieren.
  5. Offene Unternehmenskultur: Der Vorgesetzte kann noch so einfühlsam sein, wenn die Unternehmenskultur nicht passt, kann es sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Probleme abstreiten. Ein Faktor, der dafür sorgen kann, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offener sind, ist die Wertschätzung. Wenn der Mensch nicht als Nummer behandelt wird, könne dies viel bewirken, schreibt das Handelsblatt und bezieht sich damit auf Expertinnen und Experten.
  6. Feedbackkultur: Ein regelmäßiger Austausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vorgesetzten kann helfen, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird. Dort kann dann auch nachgehakt werden, wie es den Menschen geht. Allerdings sollten die Menschen nicht auf eine mögliche Erkrankung reduziert werden. Auch die Privatsphäre der Menschen sollte im Blick gehalten werden. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht reden will, sollten Chefs das akzeptieren.

Wenn Vorgesetzte sich entscheiden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Veränderungen anzusprechen, sollte von den persönlichen Eindrücken gesprochen werden. Einsteigen könnten Chefs beispielsweise mit dem Satz ‚Mir ist aufgefallen, dass....‘, schreibt die Deutsche Depressionshilfe. Bewertungen sollten dabei vermieden werden. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gespräch ablehnen, sollten Vorgesetzte dies akzeptieren und beispielsweise auf externe Angebote, wie den Hausarzt oder die Hausärztin verweisen.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Psychische Erkrankung im Job: Mitarbeiter oft lange krank

Psychische Erkrankungen dauern meist länger und sorgen damit für mehr Fehlzeiten. Im Jahr 2021 waren Frauen im Schnitt 50 Tage, Männer 46 Tage aufgrund der Psyche krankgeschrieben. Das geht aus dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse hervor. Bei Muskel-Skelett-Erkrankungen fehlten Frauen demnach lediglich 21 Tage und Männer 19 Tage.

Sie sind depressiv? Bei der Telefon-Seelsorge bekommen Sie rund um die Uhr Hilfe – an jedem Tag im Jahr: Rufen Sie 0800 1110111 oder 0800 1110222 an. Der Anruf ist kostenfrei. Ihre Telefonnummer wird nicht übertragen und Sie müssen Ihren Namen nicht sagen. Das Gespräch dauert so lange wie nötig.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Kasper Ravlo/Imago

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