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Wenige Tage oder mehrere Wochen

Burn-out: Wie lange Sie krankgeschrieben werden können

Regelmäßige Überstunden, Schlafprobleme, ständig geht es um den Job – das kann ein Weg in ein Burn-out sein. Wie man sich verhalten sollte.

Mehr leisten, mehr schaffen, sich ständig verbessern – das kann schnell zu Stress führen. Es kann passieren, dass sich Menschen leer und ausgebrannt fühlen. Dass kaum mehr Energie da ist, mit der man den Job oder den Alltag meistern kann. Der Zustand kann in vielen verschiedenen Facetten und Formen auftauchen – mal bekommen Betroffene die Arbeit noch gerade so hin, mal sind Betroffene arbeitsunfähig.

Burn-out: Wann man hellhörig werden sollte

Ein Burn-out kann schleichend kommen – Betroffene fühlen sich ausgebrannt und verlieren ihre Energie.

Der ganz normale Alltag und der Job kann immer mal stressige Phasen haben, dann gleich von einem Burn-out auszugehen, ist nicht der richtige Weg. Die Gewerkschaft Ver.di hat drei zentrale Kategorien zusammengefasst, bei denen Betroffene und Angehörige wachsam werden sollten:

Psychische und physische Erschöpfung: Betroffene fühlen sich gänzlich ausgebrannt, das kann sich folgendermaßen äußern

Psychisch: ständige Niedergeschlagenheit, Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Hoffnungslosigkeit

Physisch: Hörstürze, Drehschwindel, Brustschmerzen, Rückenschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Herzbeschwerden

Veränderung der Persönlichkeit

Eine Veränderung der Persönlichkeit der betroffenen Person tritt meist auf, ohne, dass diese es selbst merkt. Eine Arbeit, die früher Spaß gemacht hat, kann beispielsweise als Qual empfunden werden. Vielleicht reagieren Betroffene auch mit Zynismus oder ziehen sich komplett zurück.

Schwache Arbeitsleistung

Die Konzentration und die Energie leiden unter dem Erschöpfungsgefühl – die eigentlichen Stärken können Betroffene nicht mehr im Job einsetzen.

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Was tun, wenn man schon leichte Symptome bemerkt?

Sollte man merken, dass man leichte Symptome entwickelt, kann man auch selbst versuchen, die Situation zu analysieren und einen Ausgleich zu schaffen. Vielleicht kann die Arbeitssituation so verändert werden, dass man die Belastung verringern kann. Wichtig ist es auch, selbst Grenzen zu setzen und ‚nein‘ zu sagen. Auch Sport als Ausgleich kann helfen. Sollte man allerdings merken, dass die Erschöpfung zu präsent ist, sollte man einen Arzt aufsuchen.

Beim Arzt wegen eines Burn-outs: Was die nächsten Schritte sein können

Jede Erkrankung ist unterschiedlich, daher gibt es keinen Masterplan, wie genau man vorgehen kann und wie lange man krankgeschrieben wird. Der erste Weg kann zum Hausarzt führen, wenn dieser eine Krankschreibung ausstellt, wird der Arbeitgeber ganz normal kontaktiert – den Grund für die Krankschreibung erfährt der Chef nicht. Sollte es allerdings ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter geben, kann es sinnvoll sein, offen über die Erkrankung und die Folgen zu sprechen, informiert wirtschaftsforum.de. Oft gebe es nämlich auf beiden Seiten Möglichkeiten der Veränderung.

Wenn der Arzt keine Krankschreibung ausstellen möchte, kann man eine zweite Meinung einholen. Auch eine Überweisung zu einer psychiatrischen Praxis kann helfen.

Übrigens, sollte man eine Krankschreibung erhalten, heißt das nicht, dass man das Bett hüten muss, frische Luft kann auch heilend sein.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Wie lange krank wegen eines Burn-outs?

Ist ein Burn-out diagnostiziert, hängen die Dauer der Krankschreibung und die Wege der Genesung von der individuellen Situation ab, informiert advocard.de. Manchmal würden ein paar Wochen in ambulanter Behandlung ausreichen, manchmal sei ein längerer stationärer Aufenthalt erforderlich. In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung erhalten Betroffene das reguläre Gehalt vom Arbeitgeber. Dauert eine Erkrankung länger, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das ist zwischen 70 und 90 Prozent des regulären Entgelts, informiert advocard.de. Gezahlt wird dies maximal für 78 Wochen.

Rubriklistenbild: © Imago stock&people

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