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Fühlt man sich nach dem Aufwachen nicht gut, stellt sich mancher Beschäftigte die Frage, ob er trotzdem arbeiten kann. Die Krankenkasse Pronova BKK berichtet.
Leichte Schniefnase oder Unwohlsein nach dem Aufstehen – geht man trotz leichter Symptome an dem Tag arbeiten oder meldet man sich krank? „Die sogenannte Bettkantenentscheidung fällt bei 59 Prozent der Beschäftigten in Deutschland zugunsten der Krankmeldung, obwohl sie arbeitsfähig wären“, berichtet die Krankenkasse Pronova BKK zu den Ergebnissen einer neuen Studie, für die 1.204 Arbeitnehmer ab18 Jahren im November 2023 online befragt worden seien. Zehn Prozent tun dies laut der Befragung häufig, 23 Prozent manchmal und 26 Prozent selten.
Rückenschmerzen ein häufiges Problem
„In Sachen Präsentismus findet offenbar ein Umdenken statt“, heißt es zudem in der Mitteilung der Pronova BKK: Laut der Befragung gehen demnach inzwischen deutlich weniger Arbeitnehmer mit leichten Infekten zur Arbeit als vor der Coronapandemie. „Während dies 2018 noch 50 Prozent gemacht haben, waren es 2023 nur 34 Prozent.“ Zudem schleppen sich den Angaben zufolge weniger Arbeitnehmer mit Rückenschmerzen zur Arbeit: „Die Anzahl der Betroffenen sank seit 2018 um elf Prozentpunkte auf 46 Prozent.“ Trotzdem seien Schmerzen im Rücken die Erkrankung, mit der sich die Deutschen am häufigsten noch zum Dienst meldeten, so die Krankenkasse.
Zahlreiche Beschäftigte gehen laut der Studie krank zur Arbeit
Überhaupt ist Krankheit für viele Beschäftigte nicht immer ein Grund, zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren, wie die Studie darlegt: Nach wie vor kuriere nicht einmal jeder Dritte seine beziehungsweise ihre Erkrankung bis zur vollständigen Genesung aus, heißt es in der Mitteilung der Krankenkasse zu der Befragung. „Vor allem bei Erkrankungen der Atemwege und ansteckenden Infekten warten 23 bzw. 19 Prozent nur, bis die schlimmsten Symptome vorbei sind.“
Befragung: Jeder Achte geht mit positivem Coronatest zur Arbeit
Jeder achte Beschäftigte geht offenbar mit einem positiven Corona-Test zur Arbeit, wie aus der Studie außerdem hervorgeht. „Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass zwölf Prozent der Befragten mit positivem Coronatest und mildem Verlauf an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt“, heißt es entsprechend in der Mitteilung der Pronova BKK anlässlich der Befragung Ende des vergangenen Jahres.
Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden
Niemand ist wohl gerne krank. Doch selbst, wenn es einem nicht gut geht, ist man als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich bei seinem Arbeitgeber zu melden. Ansonsten kann rechtlicher Ärger drohen. In manchen Unternehmen macht der Arbeitgeber im Vorhinein konkrete Ansagen darüber, wie die Krankmeldung übermittelt werden muss, und wer bei einer Krankmeldung zum Beispiel als (direkter) Ansprechpartner in jedem Fall informiert werden sollte. Und noch an eine andere Sache sollten Betroffene denken: Im Krankheitsfall müssen die Vorgesetzten gegebenenfalls auch eine Vertretung organisieren. Deshalb sollte man bei einer Krankmeldung ebenfalls darauf hinweisen, welche Aufgaben in der Abwesenheit erledigt werden müssen.
Erholungsspaziergänge zur Genesung
Ist man krankgeschrieben, sollte man grundsätzlich alles dafür tun, um möglichst schnell wieder gesund zu werden und gegebenenfalls das Bett hüten. Das bedeutet aber nicht, dass man wegen einer Krankmeldung nur zu Hause bleiben muss. Man kann zum Beispiel guten Gewissens bei der Apotheke um die Ecke etwas abholen oder auch einen kleineren Spaziergang an der frischen Luft machen, wenn es der eigenen Gesundheit dient.