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Unterschiede bei Mann und Frau

Indeed-Befragung: Jede zweite Frau denkt, dass Männer bessere Karrierechancen haben

Bei der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen gibt es weiterhin Herausforderungen. Besonders drei Bereiche seien problematisch für Frauen, zeigt eine Studie.

Männer kümmern sich um die Finanzen, Frauen um die Familie – das war früher normal. Bis 1977 mussten Frauen ihren Mann fragen, ob sie erwerbstätig sein dürfen. Am 25. Juni 1980 wurde das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz im Bundestag verabschiedet. Der Deutschlandfunk berichtet, dass das Gesetz lediglich ein Appell gewesen sei. Denn immer noch gebe es bei der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen Herausforderungen. Das geht aus dem „Work needs Women Report 2024“ von der Karriereplattform Indeed hervor.

Gleichstellung zwischen Männern und Frauen: Drei Hauptprobleme für Frauen in Deutschland

Bei der Gleichstellung zwischen Mann und Frau gibt es auch 2024 noch Probleme. Ein Report von Indeed bringt Klarheit.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland in Sachen Gleichberechtigung bei der Karriere besser als andere Länder. Ein Grund zum Aufatmen sei dies allgemein aber nicht. „Die Ergebnisse sind sowohl ermutigend als auch alarmierend“, sagt Ute Neher, Principal Talent Intelligence bei Indeed in einer Pressemitteilung. Es zeige, dass man in Deutschland noch nicht so weit ist, wie man vielleicht angenommen hatte. Drei Bereiche sind besonders hervorzuheben, wie aus dem Report hervorgeht:

  • Karrierechancen
  • Belästigung am Arbeitsplatz
  • Psychische Gesundheit

Der letzte Punkt ist ein Thema, was allgemein in Studien und Analysen thematisiert wird. So hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gegeben, dass ein Drittel aller Depressionen jobbedingt sind.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Karrierehemmer soziale Verpflichtungen? 47 Prozent der Frauen denken es

Rund 49 Prozent der befragten Frauen denken, dass Männer nach wie vor die besseren Karrierechancen haben. Das liegt beispielsweise an sozialen Verpflichtungen. Die sogenannte Care-Arbeit, also Hausarbeit, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen, ist das Karrierehindernis Nummer eins für 47 Prozent der befragten Frauen. Bereits zum Equal Care Day (29. Februar) hat eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) ergeben, dass Frauen 43,8 Prozent mehr unbezahlte Arbeit erledigen als Männer. Weitere Probleme sind:

  • Sexismus und Vorurteile gegenüber Frauen: 40 Prozent
  • Elternzeit als Regelung: 27 Prozent sagen, es ist die Ursache der Chancenungleichheit
  • Gute Arbeit der Firma bei Frauen in Führungspositionen: 35 Prozent der Frauen sind zufrieden
  • Unwohlsein bei dem Wunsch nach Beförderung: 23 Prozent

Eine, die sich für Diversity und Selbstbestimmung einsetzt, ist die Unternehmerin und Autorin Tijen Onaran. Unter anderem in dem Buch „Be Your Own F*cking Hero“ erzählt sie ihre Geschichte und macht anderen Frauen Mut. Mit ihrem Unternehmen Global Digital Women gibt sie Frauen eine Bühne und regt zum Netzwerken an. Ein Ziel ist es, Frauen in allen Unternehmensbereichen und Führungsebenen zu sehen, informiert Global Digital Women auf der eigenen Webseite. In Vorständen und Aufsichtsräten sind Frauen aktuell immer noch nicht weit verbreitet. Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass es nur 18 Prozent Frauen in Vorständen gibt.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Belästigung am Arbeitsplatz: weltweit leiden 30 Prozent der Frauen darunter

Jede dritte Frau weltweit wurde am Arbeitsplatz schon einmal belästigt, dabei sollen nach Angaben von Indeed zwölf Prozent im Bewerbungsprozess belästigt worden sein. In Deutschland gibt jede vierte Frau (24 Prozent) an, am Arbeitsplatz belästigt worden zu sein.

Psychische Probleme im Job: 46 Prozent sind psychisch belastet

In Deutschland sind 46 Prozent der Frauen psychisch belastet, davon die Mehrheit (54 Prozent) fühlen sich unwohl dabei, ihren Vorgesetzten davon zu berichten. Im weltweiten Vergleich geht es weniger Frauen (43 Prozent) so. Ein Grund für das Unwohlsein könnte das Ansehen im Job hinsichtlich der Kompetenz sein. 47 Prozent der Arbeitnehmerinnen befürchten, dass sie aufgrund der psychischen Probleme als weniger fähige Mitarbeiterinnen gesehen würden. Daher ist das Ergebnis, dass 42 Prozent der Mitarbeiterinnen mit den Vorgesetzten nicht über psychische Probleme reden möchten, kaum überraschend.

Unter anderem der Fachkräftemangel zwingt Unternehmen, ihre Strategien zu überdenken. Dieses Umdenken ist entscheidend, um die strukturellen Hürden zu überwinden, die Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung einschränken. In einer Zeit, in der proaktives Handeln gefragt ist, müssen wir Gesellschaft und Unternehmen gleichermaßen mehr Verantwortung übernehmen. Es ist wichtig, nicht nur am Weltfrauentag (Anm. d. Red. 8. März) zu handeln, sondern jeden Tag, um eine gerechte Arbeitswelt zu schaffen, in der jede Frau ihre volle Kraft entfalten kann. Denn Fortschritt für Frauen ist Fortschritt für alle.

Ute Neher, Principal Talent Intelligence bei Indeed

Über die Studie

Für den „Work needs Women Report 2024“ wurden 14.677 Frauen (18–65 Jahre) aus elf verschiedenen Ländern befragt. Der Befragungszeitraum ging vom 14.11.2023 bis zum 23.11.2023. Rund 1.300 der befragten Frauen kamen aus Deutschland. Der Report ist in Zusammenarbeit von Indeed und dem Meinungsforschungsinstitut YouGov entstanden.

Rubriklistenbild: © Carina Blumenroth/DALL-E (KI-generiert)

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