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Angenommen, die Nase läuft oder man hat leichte Halsschmerzen: Kann der Arbeitgeber im Fall einer einfachen Erkältung verlangen, dass man sich krankschreiben lässt?
In der kühlen Jahreszeit häufen sich wieder die Krankheitsfälle. Grundsätzlich gilt: Ist man krank, sollte man sich vom Arzt krankschreiben lassen und sich nicht zum Job schleppen. Schon gar nicht, wenn man Gefahr läuft, andere Kollegen anzustecken. Bei einer leichteren Erkältung sind manche Mitarbeiter allerdings womöglich verunsichert, wie sie sich am besten verhalten sollen. Die einfachste Lösung: Man geht zum Arzt, der entscheidet, ob und wie lange er die Person krankschreibt. Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich beim Arbeitgeber rechtzeitig krankmeldet.
Darf man mit Erkältung von daheim aus arbeiten?
Auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob man zum Beispiel im Falle eines Schnupfens statt im Büro im Homeoffice arbeiten darf oder soll, kann bei Unsicherheiten Klarheit bringen. Ähnliches gilt, wenn man zwar symptomfrei ist, aber einen positiven Corona-Test hat – auch dann darf man nicht einfach dem Job fernbleiben, wie Arbeitsrechtler betonen, gleichzeitig hätten Beschäftigte eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kollegen, die sich anstecken könnten.
Erkältung: Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter nach Hause schicken?
Was gilt im umgekehrten Fall: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lässt? Die Antwort lautet: Nein, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema heißt. Letztendlich entscheide immer der eigene Arzt, ob man arbeitsunfähig ist, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht laut dpa. Dass man überhaupt zum Arzt geht, könne der Arbeitgeber aber ebenfalls nicht verlangen.
Doch es gibt andere Möglichkeiten, wie es weiter im Bericht der dpa heißt: „Will der Arbeitgeber vermeiden, dass sich Erkältungen im Betrieb verbreiten, kann er Beschäftigte auf eigene Kosten bitten, zu Hause zu bleiben“, so Markowski. Der Lohn müsse in diesem Fall aber vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden. „Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Beschäftigten dafür Urlaub nehmen oder Zeitguthaben aufbrauchen.“